Niemcy - Najem naziemnych linii komunikacyjnych - Eksploatacja sieci Gigabit BIT AöR - obszary białe
Zamawiający: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT - Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Kraj: Niemcy
Szacunkowa wartość: 41 229 106 €
Tryb: Tryb negocjacyjny
Branża (CPV): Usługi pocztowe i telekomunikacyjne (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-bit-aor-graue-flecken-7b6b85af4d
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/678245-2026
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Przedmiotem postępowania jest najem biernych sieci światłowodowych (FTTB), zbudowanych lub do zbudowania w ramach dofinansowanej rozbudowy obszarów białych w powiecie Tuttlingen. Na podstawie koncesji na usługi operator sieci zbuduje i będzie eksploatował technologię aktywną oraz świadczył usługi internetowe i telekomunikacyjne dla klientów końcowych prywatnych i firmowych, także w pakietach. Operator ma zapewnić otwarty dostęp do sieci (Open Access) z produktami hurtowymi aktywnymi i pasywnymi, przy czym ceny hurtowe ustalone na poziomie federalnym stanowią górny limit. Zakres obejmuje konserwację, naprawy, usuwanie awarii, dokumentację oraz późniejszą rozbudowę sieci. Część postępowania dotyczy obszaru Balgheim: przekazanie gotowych do eksploatacji podsieci jest planowane od 2027 roku, a zakończenie realizacji na 2028 rok.
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Opis
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken im Landkreis Tuttlingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) Wege einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik und Sicherstellen der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdiensten gegenüber Endkunden erbringen. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen etc.) innerhalb der Gemarkungsgebiete der jeweiligen Lose. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Balgheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 39 GAP, Höchstmenge 194 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022, zuletzt geändert am 15.05.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 25.07.2025 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21507 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid über die endgültige Höhe vom 15.08.2025; Az. 7-8433.5/181-890586130 bzw. 4-8433.5/181-890586130 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Bärenthal errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 16 GAP, Höchstmenge 79 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 30.01.2023 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 08.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21971 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2026; Az. 4-8433.5/228-999689245 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Fridingen an der Donau errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 63 GAP, Höchstmenge 317 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 04BW21097 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Geisingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 140 GAP, Höchstmenge 702 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW21045 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Immendingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 146 GAP, Höchstmenge 728 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 26.01.2023, geändert am 13.11.2024 (Änderung der Adresspunkte), mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21841 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.5/227-992446311 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Kolbingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 45 GAP, Höchstmenge 226 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 27.07.2026 (Aufstockung); Az. 832.6/10-23 04BW21098 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 43 GAP, Höchstmenge 213 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 01.09.2022, geändert am 12.07.2024, mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025, 23.12.2025 und 27.03.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21244 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 08.04.2026; Az. 7-8433.5/74 bzw. 4-8433.5/74 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP, Höchstmenge 182 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 06.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW20708 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 89 GAP, Höchstmenge 443 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 02.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 16.10.2025 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21720 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 22.10.2025; Az. 7-8433.5/208 bzw. 4-8433.5/208 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Renquishausen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 35 GAP, Höchstmenge 173 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 19.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21046 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 25.06.2026; Az. 7-8433.5/190-915121494 bzw. 4-8433.5/190 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Spaichingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 23 GAP, Höchstmenge 117 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21539 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023; Az. 7-8433.5/193-897049503 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Zawsze weryfikuj szczegóły w oficjalnym ogłoszeniu.
Zamawiający ma w tej branży za mało własnych rozstrzygnięć, dlatego pokazujemy przedział ostatnich rozstrzygnięć (249) w branży Usługi pocztowe i telekomunikacyjne w kraju: Niemcy.
2 €158,5 mln €
To ogłoszenie
41,2 mln €
Mediana wartosci
1,1 mln €
Środkowa połowa wcześniejszych rozstrzygnięć
od 404 552 € do 3,9 mln €
Szacunek jest wyższy niż trzy na cztery wcześniejsze rozstrzygnięcia.
Wartości udzielonych zamówień według publikacji źródeł urzędowych. Traktuj je orientacyjnie: zakres, części i czas trwania różnią się między umowami.
Większe niż 89% otwartych ogłoszeń w branży Usługi pocztowe i telekomunikacyjne w całej Europie.
najmniejszenajwiększe
otwarte teraz, Usługi pocztowe i telekomunikacyjne
1 176
mediana otwartych ogłoszeń
1,5 mln €
Kto wygrywa na tym rynku
Umiarkowanie skoncentrowany
Niemcy · Usługi pocztowe i telekomunikacyjne
liczba różnych firm, które zdobyły tu zamówienia
190
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
39%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
361
Na podstawie 477 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
2,4
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
29%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
3%
udział ofert z innego kraju
2%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.