Germania - Affitto di linee di comunicazione terrestri - Esercizio rete Gigabit BIT AöR - zone grigie
Stazione appaltante: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT - Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Paese: Germania
Valore stimato: 41.229.106 €
Procedura: Procedura negoziata
Settore (CPV): Servizi postali e di telecomunicazione (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-bit-aor-graue-flecken-7b6b85af4d
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/678245-2026
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Sintesi
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La procedura riguarda l'affitto delle reti passive in fibra ottica (FTTB) realizzate o da realizzare nell'ambito del potenziamento sovvenzionato delle zone grigie nel circondario di Tuttlingen. Tramite una concessione di servizi, l'operatore di rete costruirà ed eserciterà la tecnologia attiva e fornirà servizi di internet e telecomunicazioni ai clienti finali privati e aziendali, anche mediante offerte raggruppate. Deve garantire un accesso aperto alla rete (Open Access) con prodotti all'ingrosso attivi e passivi, con i prezzi all'ingrosso fissati a livello federale come tetto massimo. Sono inclusi manutenzione, riparazione, risoluzione dei guasti, documentazione e future ampliamenti della rete. Il lotto riguarda il territorio comunale di Balgheim: la consegna delle sottoreti è prevista dal 2027 e il completamento del progetto è pianificato per il 2028.
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Descrizione
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken im Landkreis Tuttlingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) Wege einer Dienstleistungskonzession für den Aufbau und Betrieb der aktiven Technik und Sicherstellen der Erbringung von Internet- und Telekommunikationsdiensten gegenüber Endkunden erbringen. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen etc.) innerhalb der Gemarkungsgebiete der jeweiligen Lose. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Balgheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 39 GAP, Höchstmenge 194 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022, zuletzt geändert am 15.05.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 25.07.2025 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21507 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid über die endgültige Höhe vom 15.08.2025; Az. 7-8433.5/181-890586130 bzw. 4-8433.5/181-890586130 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Bärenthal errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 16 GAP, Höchstmenge 79 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 30.01.2023 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe vom 08.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21971 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2026; Az. 4-8433.5/228-999689245 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Fridingen an der Donau errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 63 GAP, Höchstmenge 317 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 04BW21097 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/35 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Geisingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 140 GAP, Höchstmenge 702 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW21045 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/63 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Immendingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 146 GAP, Höchstmenge 728 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 26.01.2023, geändert am 13.11.2024 (Änderung der Adresspunkte), mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21841 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.5/227-992446311 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Kolbingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 45 GAP, Höchstmenge 226 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 22.11.2023 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 27.07.2026 (Aufstockung); Az. 832.6/10-23 04BW21098 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 10.02.2025; Az. 4-8433.6/34 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 43 GAP, Höchstmenge 213 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 01.09.2022, geändert am 12.07.2024, mit Änderungsbescheiden vom 18.11.2025, 23.12.2025 und 27.03.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21244 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 08.04.2026; Az. 7-8433.5/74 bzw. 4-8433.5/74 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0) im Gemarkungsgebiet Königsheim errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP, Höchstmenge 182 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Fassung vom 31.03.2023; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 06.11.2023 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025; Az. 832.6/10-23 03BW20708 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 13.05.2024; Az. 4-8433.6/33 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 89 GAP, Höchstmenge 443 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 02.12.2022 mit Änderungsbescheiden vom 16.10.2025 und 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21720 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 22.10.2025; Az. 7-8433.5/208 bzw. 4-8433.5/208 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Renquishausen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 35 GAP, Höchstmenge 173 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheiden vom 27.11.2025 und 19.06.2026; Az. 832.6/10-22 01BW21046 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023 mit Änderungsbescheid vom 25.06.2026; Az. 7-8433.5/190-915121494 bzw. 4-8433.5/190 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des geförderten Ausbaus der grauen Flecken (Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie in der Fassung vom 26.04.2021) im Gemarkungsgebiet Spaichingen errichteten bzw. zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe der betriebsfertigen Teilnetze an den Netzbetreiber ist ab 2027 vorgesehen; der Abschluss der Umsetzung ist für 2028 geplant. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 23 GAP, Höchstmenge 117 GAP (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021; Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe vom 14.11.2022 mit Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21539 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 03.07.2023; Az. 7-8433.5/193-897049503 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Il committente ha troppo poche aggiudicazioni proprie in questo settore: questo è l'intervallo delle ultime 249 aggiudicazioni per Servizi postali e di telecomunicazione (Germania).
2 €158,5 Mln €
Questo avviso
41,2 Mln €
Importo mediano
1,1 Mln €
Metà centrale delle aggiudicazioni passate
da 404.552 € a 3,9 Mln €
La stima è superiore a tre aggiudicazioni passate su quattro.
Importi di aggiudicazione come pubblicati dalle fonti ufficiali. Da usare come riferimento, non come regola: oggetto, lotti e durata variano tra i contratti.
Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT - Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Germania
avvisi nel registro
2
Questo committente non ha ancora aggiudicazioni registrate in questo settore. Aggiudicatari abituali, Servizi postali e di telecomunicazione - Germania
Più grande del 89% degli avvisi aperti in Servizi postali e di telecomunicazione in Europa.
i più piccolii più grandi
aperti ora in Servizi postali e di telecomunicazione
1.184
avviso aperto mediano
1,4 Mln €
Chi vince in questo mercato
Moderatamente concentrato
Germania · Servizi postali e di telecomunicazione
aziende diverse hanno vinto appalti qui
190
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
39%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
361
Sulla base di 477 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
2,4
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
29%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
3%
delle offerte veniva da un altro paese
2%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.