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Deutschland - Unternehmens- und Managementberatung - Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen für 2026 und 2027 in einem zweistufigen Verfahren

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Niemcy Thüringen
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79410000 Usługi doradcze w zakresie działalności gospodarczej i zarządzania
Język oryginału
Niemiecki
Źródło
przez TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), sprawdzono 1 miesiąc temu
Numer ogłoszenia
36409-2026
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Opis

Das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) übernimmt in der Förderperiode 2023 bis 2027 für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR) die Umsetzung der Intervention EL-0801-01-a-01 „Beratungsleistungen“ des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Artikel 78 der ELER-Verordnung (EU) 2021/2115 in der derzeit gültigen Fassung sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Die Vergabe von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Beratungsleistungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Auf der 1. Stufe geben die Bieter ein Angebot - oder im Falle von mehreren Beratern für jeden eingesetzten Berater ein separates Angebot - über ihre Beratungsleistungen für ein oder mehrere Beratungsthemen (= Fachlose) für die kommenden zwei Jahre ab. Dabei ist zu berücksichtigten, dass pro Berater pro Fachlos pro Jahr nur eine Einzelberatung (= ein Beratungsvertrag) für den gleichen landwirtschaftlichen / gartenbaulichen Betrieb à maximal 2.000 € netto erstattungsfähig ist. Die Ausschreibung umfasst folgende 28 Themen der Beratung: • Fachlos 1: Konditionalität (GAB und GLÖZ-Standards) • Fachlos 2: Ökosysteme, grüne Infrastruktur • Fachlos 3: Unterstützung ausgewählter Thüringer Interventionen • Fachlos 4: Tiergerechtheit und Tiergesundheit • Fachlos 5: Nachhaltiger Pflanzenschutz • Fachlos 6: Junglandwirte • Fachlos 7: Wirtschaftlichkeit und Ökologie • Fachlos 8: Ökologischer Landbau • Fachlos 9: Kurze Versorgungsketten • Fachlos 10: Schaf- und Ziegenhaltung • Fachlos 11: Ressourcenschonende Landbewirtschaftung • Fachlos 12: Soziale Landwirtschaft • Fachlos 13: Bienenfreundliche Landwirtschaft • Fachlos 14: Biodiversität - Ackerbau • Fachlos 15: Biodiversität - Grünland • Fachlos 16: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz • Fachlos 17: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger • Fachlos 18: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung Nährstoffeffizienz • Fachlos 19: Nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung • Fachlos 20: Mobile Schlachtung für die nach Lebensmittelrecht zugelassenen Mög-lichkeiten • Fachlos 21: Pflanzenschutz in naturschutzrechtlich nicht unter Schutz gestellten FFH-Gebieten • Fachlos 22: Beratung zur Energieffizienz im Gartenbau • Fachlos 23: Agroforstsysteme - Grobkonzeption • Fachlos 24: Agroforstsysteme - Detailplanung • Fachlos 25: Agroforstsysteme - Etablierung und Bewirtschaftung • Fachlos 26: Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen - Bestandsauf-nahme, Analyse • Fachlos 27: Weiterbetriebsoptionen für Bioenergieerzeugungsanlagen - Maßnahmen-entwicklung, Dokumentation • Fachlos 28: Optimierung der Energie- und Ressourceneffizienz von Bioenergieerzeu-gungsanlagen Nach der Angebotsöffnung wird auf die Angebote der Zuschlag erteilt, die die folgenden Kriterien erfüllen: - Formale Kriterien - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Vorliegen der Eignungskriterien - Angemessenheit des Stundensatzes für eine Beraterstunde - Zuschlagskriterien. Mit der Zuschlagserteilung ist gleichzeitig der Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfs und Festlegung der Finanzmittel für jedes Fachlos erfolgt auf der 2. Stufe der Abschluss von Dienstleistungsverträgen auf der Grundlage und innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrages. Die insgesamt je Fachlos zu vergebenden Finanzmittel werden unter Beachtung des Mindestbetrages von 4.000 € netto und des Höchstbetrages von 60.000 € netto pro einzelnem Berater (Einzelberater) und Jahr sowie anhand der von den Bietern angegebenen Beratungskapazitäten unter allen Bietern, die den Zuschlag erhalten haben, aufgeteilt. Dabei sind je Einzelberatung bis zu maximal 2.000 € netto erstattungsfähig. Erst mit dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages entstehen konkrete Beratungspflichten. Beratung zu Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebes, die sich aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und/ oder den Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen (GLÖZ) ergeben: Beratungsleistungen zur Konditionalität (einschließlich sozialer Konditionalität); Beratung zu dem Klima und der Umwelt zugutekommenden landwirtschaftlichen Praktiken, Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur: Hierunter fällt auch die Beratung zur Umsetzung von Maßnahmen zur produktionsintegrierten Kompensation in konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben.; Beratung zur Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der in Thüringen im Rahmen des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland 2023 - 2027 umgesetzten Interventionen: • EL-0101 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Klimaschutzes • EL-0103 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung des Bodenschutzes • EL-0105 Bewirtschaftungsverpflichtungen zur Verbesserung der Biodiversität • EL-0108 Ökologischer Landbau • EL-0403 Einzelbetriebliche produktive Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen • EL-0405 Investitionen in materielle Vermögenswerte in Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung • EL-0411 Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben • EL-0601 Risikomanagementinstrumente • EL-0701 Netzwerke und Kooperationen • EL-0702 Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP); Beratung zum Tierwohl, zur Tiergerechtheit und zu gesundheitlichen Aspekten in der Tierhaltung (außer Schaf- und Ziegenhaltung) Dabei muss die Beratung mindestens einen der folgenden Inhalte umfassen: • Verfahrenstechnologische Beratung im Hinblick auf eine emissionsarme Verfahrensgestaltung (insbesondere Gestaltung raumlufttechnischer Anlagen und deren Sicherheitssysteme, BVT etc.) • Beurteilung der verschiedenen Aspekte des Tierwohls auf der Basis von Indikatoren (tierbezogene, ressourcenbezogene und managementbezogene Indikatoren) • Bewertung der Tiergerechtheit auf Basis der vorhandenen Bewertungsverfahren (Tiergerechtheitsindex, Nationaler Bewertungsrahmen, Tierhaltungsverfahren, Checklisten etc.) • Tiergesundheit; Beratung zum Nationalen Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 4 der Richtlinie 2009/128/EG in Verbindung mit § 4 des Pflanzenschutzgesetzes); Beratung für Junglandwirte Eine Beratung für Junglandwirte ist unter den Voraussetzungen möglich, dass: • es sich um eine natürliche Person handelt, die sich erstmals mit/in einem landwirtschaftlichen Betrieb niedergelassen hat und die die Kontrolle über den Betrieb alleine oder gemeinschaftlich ausübt sowie • zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns nicht älter als 40 Jahre ist. Auch wenn sich mehr als ein Junglandwirt im Betrieb befindet, kann die Beratung nur für einen Junglandwirt in Anspruch genommen werden. Die Beratung für Junglandwirte ist auf einen Zeitraum bis maximal fünf Jahre nach Erstniederlassung begrenzt. Die Frist wird eingehalten, wenn vor Ablauf mit der Beratung begonnen worden ist.; Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung des landwirtschaftlichen Betriebes. Hierunter fällt auch die Beratung zu • Qualitätsmanagement • Stärkung des Employer Brandings (Arbeitgebermarkenbildung) sowie zur Gewinnung, Bindung und Entwicklung von Fach- und Nachwuchskräften • Digitalisierung in der Landwirtschaft • Energieeffizienz (außer Gartenbau) • Fördermöglichkeiten • Betriebsübergabe und -aufgabe in Form einer Analyse der ökonomischen, sozialen und standortbedingten Unternehmenssituation (Betriebsanalyse) sowie der Erarbeitung der Gestaltung bzw. Strategie der Übergabe oder Aufgabe des Betriebes (Betriebsübergabe- bzw. -Aufgabeplan); Beratung zur Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der jeweils gültigen EU-Verordnungen Dabei muss die Beratung mindestens zu einem der folgenden Punkte erfolgen: • Beratung von ökologisch wirtschaftenden Betrieben zur Optimierung von Tierhaltung, Pflanzenbau, Betriebsmanagement, hofeigene Verarbeitung und Vermarktung: Bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben handelt es sich ausschließlich um anerkannte Öko-Betriebe, die dem Kontrollverfahren gemäß der aktuell gültigen EU-Kontrollverordnung unterliegen. • Beratung (Planung, Beantragung und Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln • Beratung zur Umstellung von konventionell wirtschaftenden Betrieben auf ökologische Bewirtschaftungsverfahren; Beratung zur Entwicklung kurzer Versorgungsketten Dabei soll sich die Beratung auf mindestens einen der folgenden Inhalte beziehen: • Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Anbaudiversifizierung • Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion • Beratung der landwirtschaftlichen Direktvermarkter im Bereich Marketing, Vertrieb und Kommunikation mit dem Ziel die landwirtschaftlichen Betriebe durch effektives Präsentieren und erfolgreiches Verkaufen der Produkte bei der Steigerung ihrer Marktpräsenz und Umsätze zu unterstützen. Zum Inhalt der Beratung gehören: Entwicklung von Strategien, um die beabsichtigten Zielgruppen erfolgreich anzusprechen --> Erhöhung der Sichtbarkeit des Betriebes und seiner Produkte --> Stärkung der Kundenbindung --> Vorschlag bzw. Optimierung von Kommunikationswegen wie Social Media, lokale Veranstaltungen oder Direktkontakt zusprechen; Beratung zur Schaf- und Ziegenhaltung (Ein Schafhaltungs- bzw. Ziegenhaltungsbetrieb ist ein Betrieb, dessen Mehrheit der Einnahmen (über 50 %) aus dem Betriebsbereich der Schafhaltung herrührt oder es handelt sich um eine Beratung zur Schafhaltung, wenn mindestens 20 Mutterschafe bzw. Mutterziegen im Neben- oder Haupterwerb gehalten werden und/oder die Förderfähigkeit im Rahmen der Thüringer Interventionen des GAP-SP der Bundesrepublik Deutschland 2023 - 2027 besteht.) Dabei umfasst die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte und deren Inhalte: 1. Produktionstechnische Beratung im Betrieb • Tierhaltung und Tiergesundheit/Tierwohl; Investitionsberatung Fütterung (Rationsplanung und -kalkulationen für Winterfütterung und Gestaltung der Weideperiode) • Optimierung der Nutzung der vorhandenen Flächenausstattung (KULAP, Öko-Regelungen, An-bauplanung u. ä.) • Unterstützung bei Verhandlungen zu Landschaftspflege- und Naturschutzmaßnahmen • Arbeitswirtschaft • Vermarktung 2. Unterstützung bzw. Übernahme von Aufgaben zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen, zu Dokumentationspflichten und Anträgen • Tierbestandsführung/Nutzung elektronischer Kennzeichnung • Konditionalität • Buchführung • Fördermittelbeantragung 3. Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Betriebszweig • Erkennen der Potentiale • Erarbeitung zukunftsorientierter Betriebskonzepte; Beratung zur ressourcenschonenden bzw. -effizienten Landbewirtschaftung Dabei soll die Beratung mindestens einen der folgenden Punkte umfassen: • Beratung zum Erosions- und Bodenschutz • Einführung/Optimierung neuer, ressourceneffizienter Bewirtschaftungsformen • Wassernutzungskonzeption oder Konzeption zum Bewässerungsmanagement einschließlich Umsetzungsunterstützung • Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. Machbarkeitsprüfung für vorgenannte Inhalte • Maßnahmen zum Humusaufbau; Beratung zur Sozialen Landwirtschaft Hierunter fällt auch die Beratung zur Diversifizierungsmöglichkeit "Lernort Bauernhof"; Beratung zum Thema bienenfreundliche Landwirtschaft und Möglichkeiten der Landwirtschaft zur Förderung der Honigbiene Die Beratung muss mindestens zu einem der folgenden Punkte und deren Inhalten erfolgen: 1. Ackerbau: • Integration von Trachtpflanzen (Nektar, Pollen) in die Fruchtfolge • blühende Kulturarten (z.B. Körnerleguminosen), Zwischenfrüchte, Untersaaten, Mischfruchtanbau, Blühflächen/-streifen 2. Grünland: • Erhalt, Pflege und Entwicklung von Wildpflanzen-/blütenreicher Flächen 3. Bewirtschaftung und Technik: • Anpassung von Mahd-/Mulchterminen und -technik • Belassen von (Rand-)Streifen, Erhalt und Schaffung von Rückzugsorten • Pflanzenschutz 4. Kommunikation vor Ort 5. Konkrete Maßnahmenvorschläge und Fördermöglichkeiten; Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Ackerbau: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: • Integration von extensiven Nutzungen in die Fruchtfolge (z. B. Dünnsaat, Lerchenfenster, Rebhuhnstreifen, feldhamsterfreundliche Bewirtschaftung, partieller Verzicht auf Pflanzen-schutzmittel etc.), Dünge- und Erntemanagement zur Berücksichtigung spezieller Artenschutz-ziele (z. B. Amphibienschutz, Rotmilanschutz, Bodenbrüterschutz) • Anlage und Pflege von mehrjährigen Blüh- und Schonstreifen bzw. Blühflächen, Gehölzstrukturen, Kleingewässer etc. zur Berücksichtigung von Zielen des Artenschutzes und des Biotopverbundes • Integration von Naturschutzmaßnahmen in den Betriebsablauf • Ackerwildschutz • Anbau von Gemengen, Mischkulturen und Untersaaten Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.; Beratung zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft - Biodiversität im Bereich Grünland: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 14 und 15) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes der Lebensräume des Anhangs I, der Arten des Anhangs II und IV Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelarten des Anhangs I und Artikels 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie stark gefährdeter Arten der Thüringer Roten Listen, insbesondere der Insekten. Deshalb muss die Beratung zu mindestens einem der aufgeführten Punkte erfolgen: • Anpassung des Weide-/Mahdmanagements zur Erreichung der Naturschutzziele • Beweidung mit Rindern bzw. Pferden, Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Kleingewässer, Feldgehölze) auf Weideflächen für den Naturschutz; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen • Beweidung mit Schafen bzw. Ziegen, Anpassung des Weidemanagements zur Erreichung der Naturschutzziele; Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. offene Bodenstellen, Hecken) auf Schafhutungsflächen; Nachpflege von Schafhutungsflächen, Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Weideflächen • Mahd (u.a. Mahdtermine, Teilflächenmahd, Belassen von Randstreifen); Bedeutung von Kleinstrukturen (z. B. Quellbereiche, Feldgehölze) auf Mahdflächen; Erhaltung der Beihilfefähigkeit von Mahdflächen • insektenschonende Mahdtechnik Im Ergebnis jeder Beratung sollen konkrete Maßnahmenvorschläge aufgezeigt werden. Darüber hinaus ist zu deren erfolgreicher Umsetzung auch eine Beratung (Planung, Beantragung und Abrechnung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich. Insgesamt ist sicherzustellen, dass der Beratungsinhalt den Vorgaben der FFH-Managementpläne entspricht. Deshalb muss die Abstimmung der Maßnahmen mit der vor Ort tätigen Natura-2000-Station Bestandteil der Beratung sein.; Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - betrieblicher Nährstoffeinsatz: Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung des betrieblichen Nährstoffeinsatzes (Themeninhalte sind u.a. die Düngeplanung, Nutzung verschiedenster Diagnoseverfahren im Düngejahr und Ableitung operativer Düngemaßnahmen, Management Probenahme, Analytik, Berücksichtigung der Versorgung mit Haupt- und Spurennährstoffen). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Beratung zur gezielten und wirkungsvollen Anwendung vorhandener Hilfsmittel für die Düngebedarfsermittlung und Düngung (z.B. BESyD, Ertragskarten, Ökoregelung 4) • Nutzung operativer Verfahren zur Düngung während der Vegetationsphase (z.B. Pflanzenanalysen, Sensoren, Modelle, Drohnen, teilflächenspezifische Düngung, Erkennen und Beseitigen von Ernährungsstörungen, Anlegen von Düngefenstern bis hin zu Praxisversuchen) • Optimierung der betrieblichen Probenahmekonzepte (Boden, Wirtschaftsdünger, …) für die Düngebedarfsermittlung (eigene Untersuchungen, Nutzung von Richtwerten) • Verbesserung der schlagbezogenen Prognose der Zielerträge für die Düngebedarfsermittlung (auch unter Verwendung von Luftbildern u. a.); Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Einsatz organischer Dünger. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung des Einsatzes organischer Dünger (Themeninhalte sind u.a. WD-Einsatzkonzeption, Lagerstättenoptimierung, Ausbringtechnologien, Konzepte zur Emissionsminderung, überbetriebliche Verwertung, Vertragsgestaltung). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Erstellung von Einsatzkonzeptionen für die optimale Verwertung von Wirtschaftsdüngern einschließlich deren überbetrieblicher Verwertung • Unterstützung bei Fragen zur Lagerstättenoptimierung sowie zur Ausbringtechnologie • Konzepte für Emissionsminderungen (NH3, P, …) • Beratung zur Umsetzung der Wirtschaftsdüngerverbringeverordnung; Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Verbesserung der Nährstoffeffizienz. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Optimierung der Bewirtschaftungsweise zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz (Themeninhalte sind u.a.: FF-Gestaltung, Sortenberatung, Erhalt bzw. Erhöhung Bodenfruchtbarkeit, Erosionsschutzmaßnahmen, Bodenbearbeitungsverfahren). Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Beratung zur Fruchtfolgegestaltung bzw. Fruchtartendiversifizierung mit Blick auf eine erhöhte Nährstoffeffizienz • Sortenberatung hinsichtlich Nährstoffeffizienz, einschließlich verbesserter Krankheitsresistenz mit eben diesem Ziel • Maßnahmen zum Erhalt sowie bei Bedarf zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit • Erosionsschutzberatung (Schlaggestaltung, Fruchtfolgeplanung, Bodenbearbeitungssysteme) • Planung und Verbesserung der Schwefel-, Kalk-, Grund- und Mikronährstoffversorgung; Beratung zum Thema nachhaltiges Nährstoffmanagement - Nährstoffbilanzierung. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 16 bis Fachlos 19) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine ausgewogene Nährstoffbilanzierung u.a. auf Grundlage der Stoffstrombilanzverordnung sowie Humusbilanzierung. Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Beratung zur ordnungsgemäßen Erfassung aller erforderlichen Daten • Berechnung der Stoffstrombilanz einschließlich zu berechnender Kenngrößen für die Bewertung • Beratung zur Identifizierung des betrieblichen Handlungsbedarfs zur Optimierung des Nährstoffmanagements • Beratung zum Erstellen von Humusbilanzen und der Optimierung der betrieblichen und schlagbezogenen Humusbilanz; Die Beratung muss mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Tierartenunabhängige Schlachtung in einem vollmobilen, für die jeweilige Tierart zugelassenem, Schlachtbetrieb auf dem Gelände des Herkunftsbetriebes • Neu geregelte Schlachtung im Herkunftsbetrieb von Hausrindern (außer Bisons), Hausschweinen oder als Haustieren gehaltenen Einhufern unter Nutzung einer mobilen Einheit (Verordnung (EG) Nr. 853/2004) • Produktionstechnische und betriebswirtschaftliche Beratung zur Einführung bzw. dem Ausbau der mobilen Schlachtung • Beratung (Planung, Beantragung, Umsetzung) zur Inanspruchnahme von Fördermitteln im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung • Beratung zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion im Bereich der Direktvermarktung und Vermarktung im Zusammenhang mit der mobilen Schlachtung; Die Beratung muss folgende Inhalte haben: • Darstellung der Möglichkeiten zum Verzicht auf Herbizide und Insektizide im Ackerbau in FFH-Gebieten entsprechend § 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die nicht als Naturschutzgebiet, Nationalpark, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind • Die Beratung bezieht sich insbesondere auf die möglichen ackerbaulichen Maßnahmen. • Es sollen Informationen zur Inanspruchnahme bestehender Fördermöglichkeiten als Ausgleich für den Pflanzenschutzmittelverzicht bzw. dessen Optimierung erfolgen.; Die Beratung bezieht sich auf den Anbau in Gewächs- und Folienhäusern und sollte mindestens einen der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Erarbeitung eines wirtschaftlichen Produktions- bzw. Nutzungsprogramms für Gewächshausanbau und/oder Folienproduktion zur Reduzierung des Energieverbrauchs • Erarbeitung eines Konzeptes zur Umstellung auf alternative Energieträgernutzung und/oder Maßnahmen zur Energieeinsparung auf Basis einer Analyse des Energieverbrauchs • Beratung zu Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene bezüglich Energieeffizienz und damit in Zusammenhang stehenden Investitionen mit Planung, Beantragung und Umsetzung bei Inanspruchnahme von Förderung; Beratungen zur Planung und Grobkonzeption von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 23 bis Fachlos 25) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens. Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben: • Umfassende Standort- und Betriebsanalyse (u.a. Klima, Boden, Topographie, Ausrichtung, Hangneigung, bisherige landwirtschaftliche Nutzung, Betriebsstruktur, regionale Besonderheiten) • Beratung zur betriebsindividuellen Zielformulierung als eine der wichtigsten Planungsgrundlagen • Auswahl geeigneter Systeme für das individuelle Betriebskonzept (Grünland, Dauerkultur oder Ackerland; Erzeugung von Wert- und/oder Energieholz, Futter, Nüssen, Früchten oder anderen Produkten; einfache oder komplexe Systeme mit mehreren Komponenten) • Auswahl geeigneter Flächen (u.a. Berücksichtigung Eigentumsverhältnisse, naturräumliche Gegebenheiten, Betriebsflächenstruktur) • Prüfung möglicher nutzbarer Verarbeitungs- und Vermarktungswege bzw. der Möglichkeit synergetischer Zusammenschlüsse mit anderen Produzenten oder innerbetriebliche Verwertungspfade • Erstellung einer Grobskizze basierend auf den erarbeiteten Rahmenbedingungen • Arbeitswirtschaftliche Plausibilitätsprüfung und grobe ökonomische Prognose • Erste Abschätzung zu den betroffenen rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten • Ausführliche Hinweise auf mögliche Fehlerquellen Im Ergebnis jeder Beratung sollen erste grobe flächenspezifische Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden.; Beratungen zur detaillierten Planung von Agroforstsystemen auf Ackerland, Dauerkulturen oder Dauergrünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 23 bis Fachlos 25) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens. Die Beratung muss mindestens folgende Punkte zum Inhalt haben: • Standort- und nutzungsgerechte Arten- und Sortenauswahl • Erstellung einer flächenkonkreten ausführlichen Detailplanung möglichst unter Nutzung digitaler Tools (z.B. GIS-basierte Lösungen) • Erstellung eines Bewirtschaftungs- und Nutzungskonzeptes auf Basis der Detailplanung • Ausführliche Information zur Notwendigkeit von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung und deren arbeitswirtschaftliche Abklärung • Ökonomische Kalkulation der langfristigen Wirtschaftlichkeit auf Basis der Detailplanung (Kosten-Leistungsrechnung) Im Ergebnis jeder Beratung soll eine Detailplanung erarbeitet werden, die einen sofortigen Etablierungsbeginn ermöglicht.; Beratungen zur Etablierung und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen auf Acker- oder Grünland. Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 23 bis Fachlos 25) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist die Erhöhung des Anteils von Agroforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen Thüringens bzw. die Optimierung der Bewirtschaftung bestehender Systeme. Die Beratung muss mindestens drei der folgenden Punkte zum Inhalt haben: • Erstellung eines Arbeits- und Zeitplanes • Einmessen der Gehölzstreifen/-positionen im Feld, z.B. unter Nutzung von GPS-Systemen • Vorbereitung und ggf. Durchführung der Bestellung der Gehölze (Anbieter, Lieferfristen, Qualität) und Kontrolle der Lieferung • Auswahl geeigneter Pflanztechniken und -verfahren • Begleitung bei der Umsetzung von Wildschutz, Pflanzenschutz und Bewässerung • Entwicklung eines individuellen Monitorings • Erarbeitung und Begleitung von Optimierungsmöglichkeiten in bestehenden Systemen Im Ergebnis jeder Beratung soll eine fachlich optimal begleitete Etablierung bzw. Optimierung der Bewirtschaftung einer/mehrerer Agroforstflächen stattgefunden haben.; Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 26 und Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine Weiterbetriebsoption für Unternehmen mit Bioenergieerzeugungsanlagen, deren EEG-Förderung in den nächsten fünf Jahren ausläuft, zu eruieren, um die Anlagenkapazität im System der Energieerzeugung zu halten. Die Beratung umfasst die Datenaufnahme und die Analyse des Istzustandes von in den nächsten 5 Jahren aus dem EEG fallenden Bioenergieerzeugungsanlagen anhand technischer und betriebswirtschaftlicher Anlagendokumente, Lieferbeziehungen, Abrechnungen, Wartungsprotokolle usw. einschließlich einer Vor-Ort-Begehung. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung sind zudem sind potentielle regionale Partner bspw. für Wärmeabnahme, Gaseinspeisung o.ä. zu thematisieren.; Die Beratung kann Teil einer fachlosübergreifend aufgebauten Beratungsleistung (Fachlos 26 und Fachlos 27) sein oder als Einzelberatung durchgeführt werden. Ziel der Beratung ist eine Weiterbetriebsoption für Unternehmen mit Bioenergieerzeugungsanlagen, deren EEG-Förderung in den nächsten fünf Jahren ausläuft, zu eruieren, um die Anlagenkapazität im System der Energieerzeugung zu halten. Ausgehend von einer umfassenden Analyse der Bioenergieerzeugungsanlage und der regionalen Rahmenbedingungen für eine Vermarktung und /oder Eigennutzung der Energie sollen jeweils wirtschaftlich tragfähige, nachhaltige Weiterbetriebsoptionen für die Anlagen eruiert und eine entsprechende schriftliche Empfehlung für den Anlagenbetreiber dokumentiert werden.; Die Beratung soll hinsichtlich gezielter Maßnahmen zur Steigerung von Energieeffizienz und Ressourceneffizienz von Bioenergieerzeugungsanlagen erfolgen und soll folgende Aspekte berücksichtigen: • Anlagenanalyse (technische Daten, Wartungszustand usw.) • Eruierung von Optimierungsmöglichkeiten (über technische Komponenten, Anpassung von Lastgängen/Lastprofilen u.ä.) • Dokumentation der Optimierungsmöglichkeiten • ggf. Fördermöglichkeiten für Ersatz oder Ergänzung von Anlagen- bzw. Systemkomponenten.

Oficjalne źródło

Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Ostatnia weryfikacja w TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 miesiąc temu

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Każdy przypadek ponownej publikacji tego ogłoszenia przez oficjalne źródło ze zmieniona treścią. Monitorujemy wszystkie źródła, które indeksujemy, w tym regionalne kopie tego samego ogłoszenia.

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