Niemcy - Czyszczenie i sanacja terenów miejskich i wiejskich oraz usługi pokrewne - Odśnieżanie RIM Dusseldorf
Zamawiający: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Kraj: Niemcy
Termin: 28 wrz 2026, 12:00 (UTC+2)
Tryb: Przetarg nieograniczony
Branża (CPV): Środowisko, ścieki i sprzątanie (90600000)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-reinigung-und-sanierung-des-stadtischen-und-landlichen-raumes-und-zugehorige-dienstleistungen-winterdie-0f2c7f74f2
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/585865-2026
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01
Streszczenie
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Przedmiotem zamówienia są usługi odśnieżania i zimowego utrzymania nieruchomości zarządzanych przez RIM Dusseldorf, w tym siedzib Agencji Pracy w Krefeld, Viersen i Nettetal (część 1), przy łącznie 11 częściach. Wykonawca musi odśnieżać i usuwać gołoledź ze wszystkich obszarów dostępnych pieszo i dla pojazdów, utrzymywać drożność ramp dla wózków inwalidzkich oraz wpustów, chronić budynki przed lawinami z dachów i soplemi, dostarczać i rozsypywać dozwolony materiał antypoślizgowy zgodnie z lokalnym regulaminem, a następnie usuwać go i prawidłowo utylizować co najmniej dwa razy w sezonie. Okres zimowy trwa od 1 października do 31 marca, z ryczałtem sezonowym.
02
Opis
WD RIM Düsseldorf mit 11 Losen
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 1: Agentur für Arbeit Krefeld, Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld Geschäftsstelle Viersen, Remigiusstraße 1, 41747 Viersen Geschäftsstelle Nettetal, Steegerstraße 49, 41334 Nettetal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 2: Agentur für Arbeit Wuppertal, Hünefeldstraße 3 - 17, 42285 Wuppertal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 3: Geschäftsstelle Solingen, Kamper Straße 35, 42699 Solingen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 4: Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf Regionaldirektion NRW, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 5: Bildungs- und Tagungsstätte Mettmann, Goldberger Str. 34, 40822 Mettmann Geschäftsstelle Velbert, Grünstraße 40-42, 42551 Velbert Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 6: Agentur für Arbeit Duisburg, Wintgensstraße 29-33, 47058 Duisburg Geschäftsstelle Duisburg-Hamborn, Dahlmannstraße 23, 47166 Duisburg Geschäftsstelle Moers, Hanckwitzstraße 1, 47441 Moers Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 7: Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 8: Agentur für Arbeit Gelsenkirchen, Vattmannstraße 12, 45879 Gelsenkirchen Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer, Kurt-Schumacher-Straße 381, 45897 Gelsenkirchen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 9: Agentur für Arbeit Oberhausen, Mülheimer Straße 36, 46045 Oberhausen Geschäftsstelle Mülheim, Kaiserstraße 99, 45468 Mülheim a. d. Ruhr Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 10: Agentur für Arbeit Wesel, Reeser Landstraße 61, 46483 Wesel Geschäftsstelle Dinslaken, Moltkestraße 11, 46535 Dinslaken Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 11: Geschäftsstelle Kleve, Hoffmannallee 11, 47533 Kleve Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.
03
11 części
Część 1
Krefeld, Viersen, Nettetal48 miesięcy
Część 2
Wuppertal48 miesięcy
Część 3
Solingen48 miesięcy
Część 4
Düsseldorf48 miesięcy
Część 5
Mettmann, Velbert48 miesięcy
Część 6
Duisburg, Moers48 miesięcy
Część 7
Essen48 miesięcy
Część 8
Gelsenkirchen48 miesięcy
Jak oceniane są oferty
Preis: 100 procent
Małe firmy
Zamawiający wskazuje, że to postępowanie jest odpowiednie dla małych i średnich przedsiębiorstw.
Pokaż kolejne części: 3
Część 9
Oberhausen, Mülheim a.d. Ruhr48 miesięcy
Część 10
Wesel, Dinslaken48 miesięcy
Część 11
Kleve48 miesięcy
Tak, jak podaje je oficjalne ogłoszenie.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Zawsze weryfikuj szczegóły w oficjalnym ogłoszeniu.
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Niemcy
ogłoszeń w rejestrze
403
rozstrzygnięć
147
Kto wygrywa jego zamówienia
Wielu dostawców
liczba różnych firm, które zdobyły jego zamówienia
124
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
10%
udział postępowań z podaną wartością szacunkową
0%
Na podstawie 136 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
6,1
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
8%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
2%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
3%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
1 714
Na podstawie 4 231 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
12,7
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
9%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
1%
udział ofert z innego kraju
1%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.
Albo obserwuj tylko jego kod CPV, „Usługi sprzątania oraz usługi sanitarne na obszarach miejskich lub wiejskich oraz usługi powiązane”: e-mail, gdy pojawią się nowe przetargi z tym kodem, bez konta.