Germania - Pulizia e bonifica dell'area urbana e rurale e servizi correlati - Servizio invernale RIM Dusseldorf
Stazione appaltante: Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Paese: Germania
Scadenza: 28 set 2026, 12:00 (UTC+2)
Procedura: Procedura aperta
Settore (CPV): Ambiente, fognature e pulizia (90600000)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-reinigung-und-sanierung-des-stadtischen-und-landlichen-raumes-und-zugehorige-dienstleistungen-winterdie-0f2c7f74f2
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/585865-2026
Le offerte sono chiuse. Un'aggiudicazione o una rettifica su questo avviso: un'email quando il registro lo vede.
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01
Sintesi
Sintesi generata automaticamente
Viene affidato il servizio di manutenzione invernale per immobili gestiti da RIM Dusseldorf, incluse le sedi dell'Agenzia per il lavoro a Krefeld, Viersen e Nettetal (lotto 1), per un totale di 11 lotti. L'appaltatore deve ripulire da neve e ghiaccio tutte le aree percorribili a piedi e in veicolo, tenere libere rampe per sedie a rotelle e scarichi, proteggere gli edifici da valanghe di tetto e ghiaccioli, fornire e spargere materiale antisdrucciolo consentito secondo il regolamento locale e rimosso e smaltito correttamente almeno due volte a stagione. Il periodo invernale va dal 1 ottobre al 31 marzo, con forfait stagionale; gli interventi extra per maltempo restano possibili.
02
Descrizione
WD RIM Düsseldorf mit 11 Losen
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 1: Agentur für Arbeit Krefeld, Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld Geschäftsstelle Viersen, Remigiusstraße 1, 41747 Viersen Geschäftsstelle Nettetal, Steegerstraße 49, 41334 Nettetal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 2: Agentur für Arbeit Wuppertal, Hünefeldstraße 3 - 17, 42285 Wuppertal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 3: Geschäftsstelle Solingen, Kamper Straße 35, 42699 Solingen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 4: Agentur für Arbeit Düsseldorf, Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf Regionaldirektion NRW, Josef-Gockeln-Straße 7, 40474 Düsseldorf Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 5: Bildungs- und Tagungsstätte Mettmann, Goldberger Str. 34, 40822 Mettmann Geschäftsstelle Velbert, Grünstraße 40-42, 42551 Velbert Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 6: Agentur für Arbeit Duisburg, Wintgensstraße 29-33, 47058 Duisburg Geschäftsstelle Duisburg-Hamborn, Dahlmannstraße 23, 47166 Duisburg Geschäftsstelle Moers, Hanckwitzstraße 1, 47441 Moers Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 7: Agentur für Arbeit Essen, Berliner Platz 10, 45127 Essen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 8: Agentur für Arbeit Gelsenkirchen, Vattmannstraße 12, 45879 Gelsenkirchen Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer, Kurt-Schumacher-Straße 381, 45897 Gelsenkirchen Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 9: Agentur für Arbeit Oberhausen, Mülheimer Straße 36, 46045 Oberhausen Geschäftsstelle Mülheim, Kaiserstraße 99, 45468 Mülheim a. d. Ruhr Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 10: Agentur für Arbeit Wesel, Reeser Landstraße 61, 46483 Wesel Geschäftsstelle Dinslaken, Moltkestraße 11, 46535 Dinslaken Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.; Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 11: Geschäftsstelle Kleve, Hoffmannallee 11, 47533 Kleve Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.
03
11 lotti
Lotto 1
Krefeld, Viersen, Nettetal48 mesi
Lotto 2
Wuppertal48 mesi
Lotto 3
Solingen48 mesi
Lotto 4
Düsseldorf48 mesi
Lotto 5
Mettmann, Velbert48 mesi
Lotto 6
Duisburg, Moers48 mesi
Lotto 7
Essen48 mesi
Lotto 8
Gelsenkirchen48 mesi
Come sono valutate le offerte
Preis: 100 per cento
Piccole imprese
La stazione appaltante indica che questa procedura è adatta alle piccole e medie imprese.
Mostra altri 3 lotti
Lotto 9
Oberhausen, Mülheim a.d. Ruhr48 mesi
Lotto 10
Wesel, Dinslaken48 mesi
Lotto 11
Kleve48 mesi
Come li riporta l'avviso ufficiale.
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
Germania
avvisi nel registro
403
aggiudicazioni
147
Chi vince i suoi appalti
Molti fornitori
aziende diverse hanno vinto i suoi appalti
124
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
10%
delle sue gare indicano un valore stimato
0%
Sulla base di 136 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
6,1
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
8%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
2%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
3%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
1.714
Sulla base di 4.231 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
12,7
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
9%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
1%
delle offerte veniva da un altro paese
1%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.
Oppure segui solo il suo codice CPV, Servizi di pulizia e di igienizzazione di aree urbane o rurali, e servizi connessi: una email quando arrivano nuove gare sotto di esso, senza account.