Die Postbeamtenkrankenkasse beabsichtigt, befristete Rahmenverträge für den Zeitraum vom 06.12.2026 bis 05.12.2028 (mit einseitiger zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) in vier Losen zu vergeben. Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat.
Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 1 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7- Los 1 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 1 (Stichtag 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - Rahmenvereinbarung s. Anhang 7 - Los1 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.; Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 2 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 2 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 2 (Stichtag: 24.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 - Los 2 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.; Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 3 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse). Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 3 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 3 (Stichtag: 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 Los 3 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.; Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 4 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse). Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 4 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 4 (Stichtag: 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 - Los 4 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.
03
4 części
Część 1
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel
Część 2
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel
Część 3
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse)
Część 4
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse)
Zamawiający ma w tej branży za mało własnych rozstrzygnięć, dlatego pokazujemy przedział ostatnich rozstrzygnięć (318) w branży Sprzęt medyczny i farmaceutyki w kraju: Niemcy.
2 €224,6 mln €
Mediana wartosci
381 155 €
Środkowa połowa wcześniejszych rozstrzygnięć
od 216 000 € do 1,0 mln €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) nie publikuje wartości tego ogłoszenia, dlatego nie ma go na skali. Wartość mogą podawać oficjalne dokumenty.
Wartości udzielonych zamówień według publikacji źródeł urzędowych. Traktuj je orientacyjnie: zakres, części i czas trwania różnią się między umowami.
Jedna kropka to jedno rozstrzygnięcie, w dniu podpisania, w wielkości odpowiadającej wartości. Pierścień oznacza rozstrzygnięcie bez opublikowanej wartości.
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
9%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
448
Na podstawie 1 532 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
12,2
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
16%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
7%
udział ofert z innego kraju
6%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.