Die Postbeamtenkrankenkasse beabsichtigt, befristete Rahmenverträge für den Zeitraum vom 06.12.2026 bis 05.12.2028 (mit einseitiger zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) in vier Losen zu vergeben. Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat.
Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 1 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7- Los 1 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 1 (Stichtag 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - Rahmenvereinbarung s. Anhang 7 - Los1 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.; Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 2 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel. Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 2 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 2 (Stichtag: 24.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 - Los 2 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.; Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 3 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse). Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 3 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 3 (Stichtag: 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15 der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 Los 3 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.; Gegenstand der Verträge ist zum einen die Versorgung der Mitglieder und mitversicherten Angehörigen der PBeaKK mit Hilfsmitteln, zum anderen die Übernahme und Verwaltung bestehender Hilfsmittelpools, wobei der Wiedereinsatz von im Pool vorhandenen Hilfsmitteln Vorrang vor der Versorgung mit neuen Hilfsmitteln hat. LOS 4 umfasst die Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse). Siehe Rahmenvereinbarung, Anhang 7 - Los 4 der Vergabeunterlagen. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt die Übernahme der bestehenden Hilfsmittelpools. Der Bestand des Hilfsmittelpools des Loses 4 (Stichtag: 02.02.2026) ergibt sich aus Anhang 15. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, binnen 10 Arbeitstagen ab Vertragsbeginn den aktuellen Poolbestand in eigene Lager zu überführen. Zu Vertragsbeginn wird die PBeaKK dem Auftragnehmer nochmals eine aktuelle Bestandsliste übergeben, die dann für die Übernahme der Lager maßgeblich ist. Zu den Pflichten des Auftragnehmers zählt auch die Übernahme der Betreiberpflichten im Sinne des § 3 Medizinprodukte-Betreiberverordnung für die Medizinprodukte (Hilfsmittel), die der Auftragnehmer auf Grundlage von § 2 Absatz 1 des Vertrags bereitgestellt hat (vgl. § 2a des Vertrags) - s. Rahmenvereinbarung Anhang 7 - Los 4 der Vergabeunterlagen. Die versicherten Personen der PBeaKK sind rechtlich nicht verpflichtet, Hilfsmittel über die PBeaKK zu beziehen. Sie haben vielmehr ein Wahlrecht, wo sie die ihnen verordneten Hilfsmittel beschaffen. Die PBeaKK kann dem Auftragnehmer daher keine Abnahmemengen garantieren. Die PBeaKK weist ihre Versicherten allerdings im Zusammenhang mit der Genehmigung des Hilfsmittels und in ihrem Kundenmagazin auf die Möglichkeit der Versorgung aus dem Hilfsmittelpool bzw. über den Partner der Rahmenvereinbarung hin. Sofern ihre Versicherten diese Form der Hilfsmittelversorgung wünschen, wird die PBeaKK entsprechende Aufträge der Versicherten an den Auftragnehmer vermitteln. Eine Übersicht über die Gesamtmenge der in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Versicherte der PBeaKK abgegebenen Hilfsmittel und deren räumliche Verteilung ergibt sich aus Anhang 16 und 17 bzw. 18 der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen. Anhang 1 und Anhang 2 der Vergabeunterlagen sowie Anhang 2a der Vergabeunterlagen, jeweils getrennt nach Losen enthält geschätzte Versorgungsmengen / Jahr basierend auf den Erfahrungswerten der Abgabemengen in den Jahren 2023, 2024 und 2025. Diese Angaben sollen als Kalkulationsgrundlage dienen; eine entsprechende Abnahmeverpflichtung der PBeaKK ergibt sich daraus nicht.
03
4 lotes
Lote 1
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der Krankenversicherung mit Hilfsmitteln aus dem Bereich der Rehabilitationstechnik; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel
Lote 2
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung mit Pflegehilfsmitteln; hiervon ausgenommen sind die in Los 3 und Los 4 erfassten Hilfsmittel
Lote 3
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Inhalations-, Sauerstofftherapie- und Beatmungsgeräten sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse)
Lote 4
Versorgung der Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse im Bereich Krankenkasse mit Geräten zur Behandlung schlafbezogener Atemstörungen sowie den dazugehörenden zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses der gesetzlichen Krankenkasse)
Cómo se puntúan las ofertas
Gesamtangebotspreis brutto: 70 por ciento; Qualität / Leistung: 30 por ciento
Tal como los indica el anuncio oficial.
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Verifica siempre los detalles en el anuncio oficial.
El comprador tiene muy pocas adjudicaciones propias en este sector, así que este es el rango de las últimas 318 adjudicaciones de Equipos médicos y productos farmacéuticos en Alemania.
2 €224,6 M €
Importe mediano
381.155 €
Mitad central de las adjudicaciones anteriores
216.000 € a 1,0 M €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) no publica ningún importe para este anuncio, así que no tiene marca en la escala. Puede que los documentos oficiales lo indiquen.
Importes de adjudicacion segun los publican las fuentes oficiales. Uselos como guia, no como regla: el alcance, los lotes y la duracion varian entre contratos.
abiertos ahora en Equipos médicos y productos farmacéuticos
8.447
anuncio abierto mediano
301.425 €
Quién gana en este mercado
Muchos proveedores
Alemania · Equipos médicos y productos farmacéuticos
empresas distintas ganaron adjudicaciones aquí
809
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
9%
compradores adjudicaron contratos aquí
448
Según 1.532 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
12,2
de esos lotes recibieron una sola oferta
16%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
7%
de las ofertas llegaron de otro país
6%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.
104 anuncios nuevos de Equipos médicos y productos farmacéuticos en Alemania en los últimos 7 días.
Recibe un email cuando aparezcan anuncios nuevos. Gratis.