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Niemcy - Utrzymanie terenow - MUENCHENSTIFT GmbH: utrzymanie terenow zewnetrznych, sprzatanie ulic, uslugi zimowe i dyzur zimowy od 2026
Zamawiający: MÜNCHENSTIFT GmbH
Kraj: Niemcy
Termin: 25 wrz 2026, 10:00 (UTC+2)
Tryb: Przetarg nieograniczony
Branża (CPV): Usługi rolnicze i leśne (77314000)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-grundstuckspflege-munchenstift-gmbh-aussenanlagenpflege-strassenreinigung-winterdienst-und-winterbereit-38322fa7e2
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/591005-2026
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MUENCHENSTIFT GmbH w Monachium zamawia uslugi utrzymania terenow zewnetrznych, sprzatania ulic, obslugi zimowej i dyzuru zimowego dla swoich obiektow, w szczegolnosci domu St. Martin. Zakres obejmuje przycinanie krzewow i drzew, koszenie trawnikow, nawozenie, ochrone roslin, czyszczenie powierzchni utwardzonych i odwodnien, usuwanie lisci, przesadzanie i podlewanie roslin, a takze obsluge zimowa od 1 listopada do 31 marca oraz spratanie terenow prywatnych i publicznych w czasie trwania umowy. Zainteresowani wykonawcy moga skladac oferty zgodnie z przedmiarami robot.
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Opis
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für die Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH.
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Martin der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Josef und das Margarete-von-Siemens-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Maria Ramersdorf der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Rümannstraße und das Karl-Rudolf-Schulte-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Hans-Sieber-Haus, Manzostraße, der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Alfons-Hoffmann-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Effnerstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Tauernstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus Heilig Geist der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Münchener Bürgerheim der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für den Mathildenstift der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.
Oficjalne źródło
Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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