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Alemania - Mantenimiento de terrenos - MUENCHENSTIFT GmbH: mantenimiento exterior, limpieza de calles, servicio de invierno y guardia de invierno desde 2026

Original Deutschland - Grundstückspflege - MÜNCHENSTIFT GmbH: Außenanlagenpflege, Straßenreinigung, Winterdienst und Winterbereitschaftsdienst ab 2026

Cerrada Anuncio de licitación

Datos clave

Cerrada
Órgano de contratación
MÜNCHENSTIFT GmbH
Dónde
Alemania Oberbayern
Procedimiento
Procedimiento abierto Cualquier empresa puede presentar oferta, en un solo paso, sin preselección. Entrada completa Por encima del umbral europeo Un contrato lo bastante grande para que se apliquen las normas europeas y deba publicarse en TED. Entrada completa
Idioma original
Alemán
Fuente
vía TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), verificado hace 3 semanas
Número de anuncio
591005-2026
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  1. Publicada
  2. Fecha límite abierta 29 días
  3. Adjudicada pendiente

Resumen

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MUENCHENSTIFT GmbH, en Munich, contrata servicios de mantenimiento de zonas exteriores, limpieza de calles, servicio de invierno y guardia de invierno para sus centros, en particular la casa St. Martin. Los trabajos incluyen la poda de arbustos y arboles, el corte de cesped, el abonado, la proteccion de plantas, la limpieza de superficies pavimentadas y de drenaje, la retirada de hojas, la replantacion y el riego, ademas del servicio de invierno del 1 de noviembre al 31 de marzo y la limpieza de areas privadas y publicas durante la vigencia del contrato. Los licitadores interesados pueden presentar ofertas segun los pliegos.

Descripción

Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für die Häuser der MÜNCHENSTIFT GmbH. Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Martin der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Josef und das Margarete-von-Siemens-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus St. Maria Ramersdorf der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Rümannstraße und das Karl-Rudolf-Schulte-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Hans-Sieber-Haus, Manzostraße, der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Alfons-Hoffmann-Haus der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Effnerstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus an der Tauernstraße der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Haus Heilig Geist der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für das Münchener Bürgerheim der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.; Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der Außenanlagenpflege, der Straßenreinigung, des Winterbereitschaftsdienstes und des Winterdienstes für den Mathildenstift der MÜNCHENSTIFT GmbH. 1. Außenanlagenpflege Die Leistungen der Außenanlagenpflege sind im Zeitraum vom 01. Februar bis einschließlich 30. November zu erbringen. Sie umfassen die Erhaltung aller Vegetations- und Belagsflächen in einem Zustand, der sowohl den ästhetischen Erwartungen des Auftraggebers an eine entsprechende Fläche, der Funktion der entsprechenden Fläche sowie insbesondere den Ansprüche an die Verkehrssicherungspflicht genügt. Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Leistungen gemäß den Vorgaben des jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnisses zu erbringen: - Rückschnitt an Gehölzsämlingen, Sträuchern, Stauden, Rosen, Kletterpflanzen, Gräsern, Schilf oder Bodendeckern - Obstbaumschnitt - Mäharbeiten von Rasen, Wiesen, Rasenpflaster und Saumflächen - Hack- und Grabearbeiten in Vegetationsflächen - Pflege von Dachbegrünungen - Düngen von Rasen, Rosen, Buchs und Rhododendren - Pflanzenschutz an Rosenflächen und Buchshecken - Belagsoberflächen und Belagsfugen reinigen, mähen oder abziehen - Entwässerungseinrichtungen wie Rinnen oder Sinkkästen reinigen - Laub aus Belags-, Rasen- und Pflanzflächen entfernen - Totholz und gelagertes Grüngut entfernen - Stauden nachpflanzen - Blumenkästen und Hochbeete saisonal bepflanzen - Vegetationsflächen wässern 2. Straßenreinigung, Winterbereitschaftsdienst und Winterdienst Der AN übernimmt in der Zeit vom 1. November bis zum darauf folgenden 31. März den Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst. Der AN übernimmt zudem während der Vertragslaufzeit die Reinigungspflicht auf den privaten Reinigungsflächen der MÜNCHENSTIFT GmbH sowie auf denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs-und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen. Die Pflichten des Auftragnehmers beinhalten insbesondere: 1. Winterdienst- und Winterbereitschaftsdienst - Koordination des Winterdienstes: Sicherstellung, dass die für den Winterdienst erforderlichen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen. - Durchführung des Winterdienstes und damit aller Leistungen in Zusammenhang mit der Schnee- und Eisräumung und der Ausbringung rutschhemmender Stoffe auf -- allen im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Sicherungsflächen -- denjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Sicherungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Sicherungsflächen erfasst sind. - Durchführung des Winterbereitschaftsdienstes an allen Werktagen (Montag bis Samstag, soweit kein Feiertag), Sonntagen und Feiertagen. 2. Straßenreinigung - Reinigen aller -- im jeweils losgegenständlichen Leistungsverzeichnis und den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen definierten privaten Reinigungsflächen -- und derjenigen öffentlichen Flächen, für die dem Eigentümer (bzw. Erbbauberechtigten oder Nießbraucher) die Reinigungspflichten nach der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung 230 der Landeshauptstadt München obliegen und die in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplänen als Reinigungsflächen erfasst sind.

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