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Deutschland - Dienstleistungen von Architekturbüros - Erweiterung der Grund- und Mittelschule im Englischen Garten in Neuburg an derDonau. Vergabeverfahren für die Objektplanung nach § 17 VgV

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738 692 €
Miejsce
Niemcy Oberbayern
Tryb postępowania
Tryb negocjacyjny Zamawiający wybiera kandydatów, a następnie negocjuje oferty przed wyborem. Pełne hasło Powyżej progu unijnego Zamówienie na tyle duże, że stosuje się przepisy unijne i musi zostać opublikowane w TED. Pełne hasło
Kod CPV Wspólny słownik UE dla przedmiotu zamówienia: ośmiocyfrowy kod w każdym ogłoszeniu. Pełne hasło
71200000 Usługi architektoniczne i podobne
Język oryginału
Niemiecki
Źródło
przez TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), sprawdzono 1 miesiąc temu
Numer ogłoszenia
176241-2026
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Opis

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlag und Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren. Der Umfang der zu vergebenden Leistungen ist unter Punkt 2 definiert. Zu beachtende Vorgaben und Randbedingungen sind denBeschreibungen unter Punkt 3 zu entnehmen. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Dies gilt auch für Bieterfragen.Bieterfragen können bis zu dem unter Punkt 2 „Überblick - Termine“ genannten Termin eingereicht werden. Nach dem genannten Termin kann eine Beantwortung nichtgarantiert werden. Die Beantwortung erfolgt gesammelt im regelmäßigen Turnus über die Vergabeplattform. Der Bieter hat sich aktiv über Antworten auf Bieterfragen oderÄnderungen der Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holpflicht). Eine Ausnahme bildet das erste Kolloquium. Hier haben Bieter nach erfolgreicher Teilnahme an Stufe 1 die Möglichkeit, spezifische Fragen zum Projekt persönlich an die Vergabestelle zu richten. Die Einladungen zum Kolloquium werden innerhalb von 5 Kalendertagen an die erfolgreichen Teilnehmer versendet. Der Bieter muss innerhalb von weiteren 5 Kalendertagen zu- oder absagen. Die Nichtbeantwortung der Einladung innerhalb der vorgenannten Frist von 5 Kalendertagen wird als Verzicht auf die Teilnahme am Kolloquium gewertet. Die Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme am Kolloquium ist optional.Alle erfassten Fragen und Antworten werden den Bietern in Form eines anonymisierten Protokolls über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an das Kolloquium wird dem Bieter eine optionale Ortsbesichtigung angeboten.Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor, Unterlagen nachzufordern. Diese sind auf Anforderung, innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist, über die Vergabeplattform nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Ergänzungen außerhalb der Eintragungsfelder, sowie Lücken und Streichungen in den auszufüllenden Unterlagen, führen ebenfalls zum Ausschluss am Verfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, an den Vergabeunterlagen der Stufe 2 noch Änderungen vorzunehmen. Der Auftraggeberbehält sich ebenfalls vor, nach Vorliegen der Erstangebote in Stufe 2, zur Abgabe von finalen Angeboten aufzufordern oder auf Basis der Erstangebote, den Zuschlag zu erteilen.In der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens werden die maximal fünfausgewählten Bieter gebeten, neben der Abgabe eines Honorarangebots, einen Lösungsvorschlag entsprechend der anliegenden Aufgabenbeschreibung zu erstellen.Der Umfang der zu erstellenden Unterlagen, sowie die Bewertungskriterien des Lösungsvorschlags können Punkt 4.12 entnommen werden. Bitte beachten Sie, dassgemäß §§ 76 Abs. 2 und 77 Abs. 2 VgV eine angemessene Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags vorgesehen ist. Die Vergütung ist in Anlehnung des § 6 HOAI auf 15.000,00 € zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer festgelegt undwird ausschließlich im Falle der erfolgreichen Abgabe eines Angebots inklusive eines Lösungsvorschlags ausgezahlt. Mit der Teilnahme an Verfahren bestätigen Sie, dass diese Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags angemessen ist. Im Rahmendes Vergabeverfahrens erhält der Bieter die Gelegenheit, seinen Lösungsvorschlag persönlich vor einer Jury zu präsentieren und dabei offene Fragen zu beantworten. Eswird vorausgesetzt, dass alle in der Präsentation vorgestellten Unterlagen bereits bei den eingereichten Unterlagen der Stufe 2 enthalten sind. Der Bieter ist selbst für die Vollständigkeit seiner Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Bieter auf etwaige Unvollständigkeiten hinzuweisen und fehlende Unterlagen nachzufordern. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene und leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen ist deutsch. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote, welche von der Sprachfassung abweichen, nicht zu berück-sichtigen. Bieter,die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen, müssen einen Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung bereitstellen, welche nachweislich überSprachkenntnisse des Levels C1, entsprechend des gemeinsamen Europäischen Rahmens für Sprachen (GER), verfügen und einen offiziellen Nachweis dem Lebenslauf in Anlage 21 und Anlage 22 beilegen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Lösungsvorschlägund Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV durchgeführt. Bei dem Verfahren handelt essich um ein zweistufiges Vergabeverfahren.Der Umfang der zu vergebenden Leistungenist unter Punkt 2 definiert. Zu beachtende Vorgaben und Randbedingungen sind denBeschreibungen unter Punkt 3 zu entnehmen.Die gesamte Kommunikation erfolgtausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform. Dies gilt auch für Bieterfragen.Bieterfragen können bis zu dem unter Punkt 2 „Überblick - Termine“ genannten Termineingereicht werden. Nach dem genannten Termin kann eine Beantwortung nichtgarantiert werden.Die Beantwortung erfolgt gesammelt im regelmäßigen Turnus überdie Vergabeplattform. Der Bieter hat sich aktiv über Antworten auf Bieterfragen oderÄnderungen der Angebotsunterlagen auf der Vergabeplattform zu informieren(Holpflicht).Eine Ausnahme bildet das erste Kolloquium. Hier haben Bieter nacherfolgreicher Teilnahme an Stufe 1 die Möglichkeit, spezifische Fragen zum Projektpersönlich an die Vergabestelle zu richten. Die Einladungen zum Kolloquium werdeninnerhalb von 5 Kalendertagen an die erfolgreichen Teilnehmer versendet. Der Bietermuss innerhalb von weiteren 5 Kalendertagen zu- oder absagen. Die Nichtbeantwortungder Einladung innerhalb der vorgenannten Frist von 5 Kalendertagen wird als Verzichtauf die Teilnahme am Kolloquium gewertet. Die Teilnahme am weiterenVergabeverfahren bleibt hiervon unberührt. Die Teilnahme am Kolloquium ist optional.Alle erfassten Fragen und Antworten werden den Bietern in Form eines anonymisiertenProtokolls über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an dasKolloquium wird dem Bieter eine optionale Ortsbesichtigung angeboten.Soweit derBewerbung die geforderten Unterlagen nicht beiliegen, behält sich der Auftraggeber vor,Unterlagen nachzufordern. Diese sind auf Anforderung, innerhalb der von derVergabestelle hierfür benannten Frist, über die Vergabeplattform nachzureichen.Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, führt dieszum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.Ergänzungen außerhalb derEintragungsfelder, sowie Lücken und Streichungen in den auszufüllenden Unterlagen,führen ebenfalls zum Ausschluss am Verfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, anden Vergabeunterlagen der Stufe 2 noch Änderungen vorzunehmen. Der Auftraggeberbehält sich ebenfalls vor, nach Vorliegen der Erstangebote in Stufe 2, zur Abgabe vonfinalen Angeboten aufzufordern oder auf Basis der Erstangebote, den Zuschlag zuerteilen.In der Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens werden die maximal fünfausgewählten Bieter gebeten, neben der Abgabe eines Honorarangebots, einenLösungsvorschlag entsprechend der anliegenden Aufgabenbeschreibung zu erstellen.Der Umfang der zu erstellenden Unterlagen, sowie die Bewertungskriterien desLösungsvorschlags können Punkt 4.12 entnommen werden.Bitte beachten Sie, dassgemäß §§ 76 Abs. 2 und 77 Abs. 2 VgV eine angemessene Vergütung für die Erstellungdes Lösungsvorschlags vorgesehen ist. Die Vergütung ist in Anlehnung des § 6 HOAIauf 15.000,00 € zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer festgelegt undwird ausschließlich im Falle der erfolgreichen Abgabe eines Angebots inklusive einesLösungsvorschlags ausgezahlt. Mit der Teilnahme an Verfahren bestätigen Sie, dassdiese Vergütung für die Erstellung des Lösungsvorschlags angemessen ist. Im Rahmendes Vergabeverfahrens erhält der Bieter die Gelegenheit, seinen Lösungsvorschlagpersönlich vor einer Jury zu präsentieren und dabei offene Fragen zu beantworten. Eswird vorausgesetzt, dass alle in der Präsentation vorgestellten Unterlagen bereits bei deneingereichten Unterlagen der Stufe 2 enthalten sind. Der Bieter ist selbst für dieVollständigkeit seiner Unterlagen verantwortlich. Der Auftraggeber behält sich dasRecht vor, den Bieter auf etwaige Unvollständigkeiten hinzuweisen und fehlendeUnterlagen nachzufordern. Gemäß § 56 Abs. 2 VgV kann der Auftraggeber den Bieterauffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene undleistungsbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Nachforderung von leistungsbezogenenUnterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand derZuschlagskriterien betreffen, grundsätzlich ausgeschlossen ist.Die verbindlicheSprachfassung der Vergabeunterlagen ist deutsch. Der Auftraggeber behält sich vor,Angebote, welche von der Sprachfassung abweichen, nicht zu berück-sichtigen. Bieter,die nicht aus dem deutschsprachigen Raum stammen, müssen einen Projektleitung undeine stellvertretende Projektleitung bereitstellen, welche nachweislich überSprachkenntnisse des Levels C1, entsprechend des gemeinsamen Europäischen Rahmensfür Sprachen (GER), verfügen und einen offiziellen Nachweis dem Lebenslauf in Anlage21 und Anlage 22 beilegen.

Oficjalne źródło

Źródło: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Ostatnia weryfikacja w TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) 1 miesiąc temu

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    • Data udzielenia: Udzielono 28 lipca 2025
    • Przedmiot i kryteria: Opis został rozszerzony. Przeczytaj ponownie przed złożeniem oferty.

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