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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) vérifié il y a 1 semaine Avis de marché

Allemagne - Location de lignes de communication terrestres - Exploitation du réseau gigabit à Achberg, Altshausen, Aulendorf, Baindt, Berg, Bodnegg et autres - Cluster 2

Original Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz in Achberg, Altshausen, Aulendorf, Baindt, Berg, Bodnegg u. a. - Cluster 2

Clôturé Allemagne Tübingen Services postaux & télécommunications

Acheteur public Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg

34,6 M € valeur estimée · 34 592 040 €

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Résumé

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Le ZV Breitbandversorgung de l'arrondissement de Ravensburg prévoit la construction d'un réseau gigabit subventionné basé sur la technologie FTTB dans les zones d'Achberg, Altshausen, Aulendorf, Baindt, Berg, Bodnegg, Grünkraut, Isny, Schlier, Vogt et Waldenburg, à réaliser progressivement entre 2026 et 2029. L'objet du marché concerne la location de lignes de communication terrestres et l'exploitation du réseau gigabit. Le projet s'appuie sur l'infrastructure en fibre optique existante, comprenant un réseau backbone et des réseaux de distribution locaux basés sur les technologies FTTC et FTTB, actuellement exploités par NetCom BW GmbH à Ellwangen. Les travaux partent du réseau backbone existant.

Description

Der ZV Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Achberg, Altshausen, Aulendorf, Baindt, Berg, Bodnegg, Grünkraut, Isny, Schlier, Vogt und Waldenburg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 1 - Achberg: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 36 Gebäudeanschlusspunkte mit 54 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 46 Gebäudeanschlusspunkte mit 64 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 16 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 2 - Altshausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 166 Gebäudeanschlusspunkte mit 261 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 242 Gebäudeanschlusspunkte mit 337 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 85 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förde-rung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 3 - Aulendorf: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 353 Gebäudeanschlusspunkte mit 347 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 573 Gebäudeanschlusspunkte mit 573 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 201 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 4 - Baindt: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 561 Gebäudeanschlusspunkte mit 651 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 711 Gebäudeanschlusspunkte mit 801 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 249 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 5 - Berg: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 265 Gebäudeanschlusspunkte mit 347 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 331 Gebäudeanschlusspunkte mit 413 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 116 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 6 - Bodnegg: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 216 Gebäudeanschlusspunkte mit 296 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 266 Gebäudeanschlusspunkte mit 346 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 93 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 7 - Grünkraut: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 492 Gebäudeanschlusspunkte mit 705 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 647 Gebäudeanschlusspunkte mit 860 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 226 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 8 - Isny: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 547 Gebäudeanschlusspunkte mit 480 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 890 Gebäudeanschlusspunkte mit 890 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 312 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 9 - Schlier: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 682 Gebäudeanschlusspunkte mit 851 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 815 Gebäudeanschlusspunkte mit 984 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 285 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 10 - Vogt: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 376 Gebäudeanschlusspunkte mit 482 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 510 Gebäudeanschlusspunkte mit 616 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 179 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 11 - Waldburg: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 238 Gebäudeanschlusspunkte mit 259 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 345 Gebäudeanschlusspunkte mit 366 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 121 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg

Allemagne

avis dans le registre
12
attributions
2

Attributions récentes

1 marché ouvert actuellement

Contexte de marché

ouverts en ce moment, Services postaux & télécommunications
683
avis ouvert médian
560 000 €

Qui remporte les marchés ici

Moyennement concentré

Allemagne · Services postaux & télécommunications

entreprises différentes ont remporté des attributions ici
185
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
39%
acheteurs ont attribué des marchés ici
362

D'après 480 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables. Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.

Concurrence

offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
2,4
de ces lots ont reçu une seule offre
29%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
3%
des offres venaient d'un autre pays
2%

Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.

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