Allemagne - Déneigement - Service hivernal des propriétés municipales de la commune de Henstedt-Ulzburg
Acheteur: Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Environnement, assainissement & nettoyage (90620000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-schneeraumung-winterdienst-gemeindliche-liegenschaften-der-gemeinde-henstedt-ulzburg-94f26fb505
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/790752-2025
Ce marché dure environ 40 mois : il revient donc sur le marché vers mars 2029.
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La commune de Henstedt-Ulzburg a attribué des services d'entretien hivernal comprenant le déneigement et le déglacage de diverses installations municipales. Le contrat était divisé en cinq lots : Schulzentrum, Henstedt, Ulzburg, Rhen et les casernes de pompiers. Chaque soumissionnaire pouvait obtenir au maximum deux lots, selon la priorisation qu'il avait déclarée. Le contrat a été attribué à Rainer Thestorf Garten- u. Landschaftsbau GmbH, Asmus Service et Grewe Hamburg GmbH pour une valeur totale de 221 000 EUR. La date d'attribution était le 24.11.2025. Le contrat court sur 40 mois et prend fin le 31.03.2029, date à laquelle les services retourneront sur le marché.
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Points clés
Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 1: Schulzentrum Los 2: Henstedt Los 3: Ulzburg Los 4: Rhen Los 5: Feuerwachen ___________________________________________________________________________________________ Loslimitierung: Aufgrund der Vielzahl der zu räumenden Liegenschaften erfolgte eine Aufteilung in fünf Lose bzw. Einsatzbezirke anhand der örtlichen Belegenheit der Immobilien. Es ist vorgesehen, die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf zwei zu limitieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bieter ihre Kapazitäten nicht überschreiten und die Befreiung der Liegenschaften von Schnee und Eis in jedem Fall rechtzeitig im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgt. Zur Vergabe der einzelnen Lose werden die Bieter aufgefordert, eine eigene Priorisierung der Lose vorzunehmen. Der Bieter, der das günstigste Angebot für ein Los abgibt, welches er entsprechend priorisiert hat, erhält den Zuschlag. So erhält beispielsweise der Bieter, welcher das günstigste Angebot für alle Lose abgegeben hat, den Zuschlag für seine Prioritäten 1 und 2. Der zweitgünstigste Bieter erhält sodann ebenfalls die Zuschläge für seine Prioritäten 1 und 2, sofern diese noch nicht an den günstigsten Bieter gegangen sind. Sollte dies der Fall sein, weil die Bieter die Lose identisch priorisiert haben, erhält der zweitgünstigste Bieter die Zuschläge für seine Prioritäten 3 und 4. So wird verfahren, bis die Zuschläge für alle fünf Lose erteilt wurden. Sofern eine Priorisierung der Lose durch die Bieter unterbleibt, erfolgt die Zuschlagserteilung auf Grundlage der nachfolgenden, vom AG festgelegten
Priorisierung: ___________________________________________________________________________________________ Rang 1: Bezirk 1 - Schulzentrum
Rang 2: Bezirk 3 - Ulzburg
Rang 3: Bezirk 4 - Rhen
Rang 4: Bezirk 5 - Feuerwachen und Rang 5: Bezirk 2 - Henstedt. ___________________________________________________________________________________________ Grundlage für diese Priorisierung ist die zu räumende Gesamtfläche je Los, da diese unmittelbaren Einfluss auf das Auftragsvolumen hat. Sofern auf diese Weise nicht für alle Lose ein Zuschlag erteilt werden kann, wenn beispielsweise zwei Bieter bereits die Zuschläge für 2 Lose erhalten haben und kein Angebot eines weiteren Bieters für das 5. Los vorliegt, kann ein Bieter ausnahmsweise einen Dritten Zuschlag erhalten, wenn er für das ansonsten freibleibende Los das günstigste Angebot abgegeben hat. Bleibt mehr als ein Los ohne Angebot, erhält der günstigste Bieter einen weiteren Zuschlag. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass alle Einsatzbezirke winterdienstlich versorgt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG gemäß § 63 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV) berechtigt ist, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise (für einzelne Lose) aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird.
Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 1: Schulzentrum; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 2: Henstedt; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 3: Ulzburg; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 4: Rhen; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 5: Feuerwachen
Texte d'origine
Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 1: Schulzentrum Los 2: Henstedt Los 3: Ulzburg Los 4: Rhen Los 5: Feuerwachen ___________________________________________________________________________________________ Loslimitierung: Aufgrund der Vielzahl der zu räumenden Liegenschaften erfolgte eine Aufteilung in fünf Lose bzw. Einsatzbezirke anhand der örtlichen Belegenheit der Immobilien. Es ist vorgesehen, die Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, auf zwei zu limitieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Bieter ihre Kapazitäten nicht überschreiten und die Befreiung der Liegenschaften von Schnee und Eis in jedem Fall rechtzeitig im vorgegebenen Zeitrahmen erfolgt. Zur Vergabe der einzelnen Lose werden die Bieter aufgefordert, eine eigene Priorisierung der Lose vorzunehmen. Der Bieter, der das günstigste Angebot für ein Los abgibt, welches er entsprechend priorisiert hat, erhält den Zuschlag. So erhält beispielsweise der Bieter, welcher das günstigste Angebot für alle Lose abgegeben hat, den Zuschlag für seine Prioritäten 1 und 2. Der zweitgünstigste Bieter erhält sodann ebenfalls die Zuschläge für seine Prioritäten 1 und 2, sofern diese noch nicht an den günstigsten Bieter gegangen sind. Sollte dies der Fall sein, weil die Bieter die Lose identisch priorisiert haben, erhält der zweitgünstigste Bieter die Zuschläge für seine Prioritäten 3 und 4. So wird verfahren, bis die Zuschläge für alle fünf Lose erteilt wurden. Sofern eine Priorisierung der Lose durch die Bieter unterbleibt, erfolgt die Zuschlagserteilung auf Grundlage der nachfolgenden, vom AG festgelegten, Priorisierung: ___________________________________________________________________________________________ Rang 1: Bezirk 1 - Schulzentrum, Rang 2: Bezirk 3 - Ulzburg, Rang 3: Bezirk 4 - Rhen, Rang 4: Bezirk 5 - Feuerwachen und Rang 5: Bezirk 2 - Henstedt. ___________________________________________________________________________________________ Grundlage für diese Priorisierung ist die zu räumende Gesamtfläche je Los, da diese unmittelbaren Einfluss auf das Auftragsvolumen hat. Sofern auf diese Weise nicht für alle Lose ein Zuschlag erteilt werden kann, wenn beispielsweise zwei Bieter bereits die Zuschläge für 2 Lose erhalten haben und kein Angebot eines weiteren Bieters für das 5. Los vorliegt, kann ein Bieter ausnahmsweise einen Dritten Zuschlag erhalten, wenn er für das ansonsten freibleibende Los das günstigste Angebot abgegeben hat. Bleibt mehr als ein Los ohne Angebot, erhält der günstigste Bieter einen weiteren Zuschlag. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass alle Einsatzbezirke winterdienstlich versorgt sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der AG gemäß § 63 Abs. 1 der Vergabeverordnung (VgV) berechtigt ist, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise (für einzelne Lose) aufzuheben, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird.
Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 1: Schulzentrum; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 2: Henstedt; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 3: Ulzburg; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 4: Rhen; Die Gemeinde Henstedt - Ulzburg, Die Bürgermeisterin, Fachbereich 5 - Kaufmännisches Gebäudemanagement (künftig als AG bezeichnet), beabsichtigt auf eigene Rechnung die Durchführung des Winterdienstes an verschiedenen gemeindlichen Einrichtungen an ein, bzw. mehrere Fremdunternehmen zu vergeben ___________________________________________________________________________________________ Los 5: Feuerwachen
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.
L'acheteur a trop peu d'attributions dans ce secteur : voici la fourchette des 1 734 dernières attributions pour Environnement, assainissement & nettoyage (Allemagne).
1 €49,6 M €
Cette attribution
221 000 €
Montant median
384 022 €
Moitié centrale des attributions passées
185 215 € à 855 664 €
L'attribution se situe dans la fourchette habituelle.
Montants attribues tels que publies par les sources officielles. A titre indicatif : le perimetre, les lots et la duree varient d'un marche a l'autre.
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
2 693
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
3%
acheteurs ont attribué des marchés ici
1 700
D'après 4 180 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
12,8
de ces lots ont reçu une seule offre
9%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
1%
des offres venaient d'un autre pays
1%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
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