TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)vérifié il y a 1 semaineAvis de marché
Allemagne - Services de télécommunications - Beratzhausen - Procédure de sélection d'une concession de services en modèle d'exploitation pour l'exploitation d'un réseau gigabit selon la Directive Gigabit fédérale 2.0
OriginalDeutschland - Fernmeldedienste - Beratzhausen - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Allemagne - Services de télécommunications - Beratzhausen - Procédure de sélection d'une concession de services en modèle d'exploitation pour l'exploitation d'un réseau gigabit selon la Directive Gigabit fédérale 2.0
Acheteur: Markt Beratzhausen
Pays: Allemagne
Procédure: Autre procédure
Secteur (CPV): Services postaux & télécommunications (64200000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-fernmeldedienste-beratzhausen-auswahlverfahren-einer-dienstleistungskonzession-im-betreibermodell-fur-6c4af02552
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/460059-2025
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Résumé
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L'acheteur de Beratzhausen recherche, dans le cadre du modèle d'exploitation prévu par la Directive Gigabit fédérale 2.0, un opérateur de réseau pour l'exploitation d'un réseau gigabit. La procédure comporte deux étapes : après un concours public de participation vérifiant les aptitudes des candidats, les participants retenus sont invités à remettre une offre initiale. Des négociations sont ensuite possibles, avec possibilité de remettre une offre finale améliorée. Le marché est attribué à l'offre économiquement la plus avantageuse selon des critères d'évaluation définis, sur la base des lignes directrices de l'UE sur le haut débit et du cadre Gigabit-RR.
02
Description
a) Verfahrensablauf Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber führt ein Auswahlverfahren zur Suche eines Netzbetreibers im sog. Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durch. Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege einer Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 VgV Grundlage sind daneben die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013, die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (nachfolgend „Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“) inkl. der im Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe genannten Nebenbestimmungen sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Alle so zugelassenen Teilnehmer werden in einer zweiten Stufe zu Angebotsabgabe aufgefordert und haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Initialangebot abzugeben (first offer). Auf Grundlage dieses Angebots hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen und ggf. diese zur Abgabe eines verbesserten Angebotes aufzufordern (final offer). Der Auftraggeber wählt anhand der unter Ziff. 5.1.10 genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus. b) Fragen zu Unklarheiten Sollten dem Bewerber Unklarheiten in den Vergabeunterlagen aufkommen oder sollten sich Fragestellungen ergeben, hat er die ausschreibende Stelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Erkennbarkeit über das elektronische Vergabeportal zu informieren bzw. entsprechende Teilnehmerfragen einzureichen. Spätester Zeitpunkt für Einreichung von Fragen sind zehn Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages. c) Anforderungen an das Angebot Das Angebot des Bieters soll die nachfolgend aufgeführten Punkte beinhalten und diese konkret und nachvollziehbar erläutern: i) vollständig befüllte und gezeichnete Vorlage „Anlage B1 Angebotsblatt“, ii) Ausweisung der Höhe der Zahlung für die Nutzung des passiven Netzes (Pachtpreistabelle Anlage B1 Anhang 1) sowie die Angabe indikativer Pachtpreise für die Verlängerungslaufzeit (Anlage B1 Anhang 2). Die beigefügten Musterdatenblätter sind zwingend befüllt abzugeben, iii) ggf. vom Bieter vorgeschlagene Änderungen an dem auftraggeberseitig vorgegebenen Netzbetriebs- und Pachtvertrag, wie in der Anlage A3 Leistungsbeschreibung beschrieben, iv) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit Netzfähigkeit), v) Kalkulation von Erlösen und Kosten, vi) die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, vii) Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten, viii) Angaben zu Endnutzerprodukten, welche mindestens die im Wertungskriterium „Produktpreise für Endnutzer“ geforderten Bandbreiten für private bzw. geschäftliche Endnutzer gem. „Anlage A3 Leistungsbeschreibung“ erfüllen, durch vollständigen Eintrag im Angebotsblatt und nachgewiesen durch Vorlage von Produktinformationsblättern und weiteren Unterlagen wie Produktvertrag, Tarifblätter, SLA, AGB, ix) Angaben zum spätesten Inbetriebnahmezeitpunkt gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, x) technisches Konzept über den Aufbau und Betrieb des Gigabit-Netzes gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, xi) Angaben zu Servicezeiten als Wertungskriterium „Servicezeiten“ gem. Anlage A3 Leistungsbeschreibung, durch Eintrag im „Anlage B1 Angebotsblatt“. Angebote, welche die oben genannten Anforderungen nicht enthalten, können ausgeschlossen werden und im weiteren Auswahlverfahren nicht weiter berücksichtigt werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Netzbetrieb (Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0) eines im Eigentum dem Markt Beratzhausen stehenden passiven Gigabit-Netzes. Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Marktes Beratzhausen Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich für die Definition des Erschließungsgebietes ist hierbei die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren nicht zu rechnen ist. Des Weiteren ging im Rahmen des Markterkundungsverfahrens kein Widerspruch eines Netzbetreibers eines bereits geförderten NGA-Netzes bzgl. eines Überbaus nach der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 vor Ablauf des Zweckbindungszeitraums ein. Das Vorhaben soll mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Betreibermodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023 („Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich zur Breitbandversorgung für die in der Leistungsbeschreibung definierte Laufzeit des Pacht- und Betriebsvertrages verpflichten. Gleichzeitig muss sich der Zuschlagsempfänger zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Auf entsprechende Regelungen des Zuwendungsbescheides i.V. § 155 Abs. 4 TKG wird verwiesen. Das passive Gigabit-Netz des Marktes Beratzhausen ist ein FTTB-Netz. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Pacht- und Betriebsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Sämtliche weitere Unterlagendieses Auswahlverfahrens können barrierefrei über die Vergabeplattform aumass unter https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av2277b1-eu abgerufen werden.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.
ouverts en ce moment, Services postaux & télécommunications
698
avis ouvert médian
647 000 €
Qui remporte les marchés ici
Moyennement concentré
Allemagne · Services postaux & télécommunications
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
185
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
39%
acheteurs ont attribué des marchés ici
362
D'après 480 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
2,4
de ces lots ont reçu une seule offre
29%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
3%
des offres venaient d'un autre pays
2%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
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