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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) vérifié il y a 1 semaine Avis de marché

Allemagne - Services de blanchisserie et de nettoyage à sec - Accord-cadre pour la fourniture textile complète

Original Deutschland - Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen - Rahmenvereinbarung Textile Vollversorgung

Clôturé Allemagne Detmold Autres services communautaires

Acheteur public Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen

4,6 M € valeur estimée · 4 595 000 €

Informations clés

Publié
Procédure
Procédure négociée
  1. Publié
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Résumé

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Deux acheteurs publics du groupe Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG Westfalen) envisagent de conclure un accord-cadre avec un partenaire unique pour la fourniture textile complète. Les acheteurs gèrent plusieurs cliniques à Bad Lippspringe (Cecilien-Klinik, Klinik am Park, Klinik Martinusquelle, Klinik für Orthopädie, Traumatologie und Sportmedizin) et à Horn-Bad Meinberg (Klinik Schanzenberg), ainsi que la Karl-Hansen-Klinik à Bad Lippspringe. La prestation couvre la fourniture décentralisée de textiles de haute qualité, y compris une assistance textile complète, ainsi qu'un concept de mise à disposition et d'exploitation de systèmes centraux et décentralisés de distribution et de restitution de vêtements avec RFID sur les sites des acheteurs. La passation se fait par procédure négociée avec publicité préalable ; le marché n'est pas divisé en lots pour des raisons techniques et économiques.

Description

Die beiden Auftraggeber sind Teil des Konzernverbundes Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH. Das gemeinnützige Unternehmen betreibt Kliniken und Institute in den Bereichen Rehabilitation, Akutmedizin, Pflege, ambulante Versorgung, Sanitätshandel sowie Lehre und Forschung. Das Medizinische Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen - betreibt die folgenden Kliniken: Cecilien-Klinik, Lindenstr. 26, 33175 Bad Lippspringe Klinik am Park, Auguste-Viktoria-Allee 25, 33175 Bad Lippspringe Klinik Martinusquelle, An der Martinusquelle 10, 33175 Bad Lippspringe Klinik für Orthopädie, Traumatologie u. Sportmedizin, Kurparkstraße 21, 33175 Bad Lippspringe MZG - Klinik Schanzenberg, Schanzenberg 23, 32805 Horn-Bad Meinberg. Die Karl-Hansen-Klinik GmbH betreibt die folgende Klinik: Karl-Hansen-Klinik, Antoniusstraße 19, 33175 Bad Lippspringe. Die Auftraggeber werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens den Dienstleistungspartner für die kommenden Jahre zum Abschluss einer Ein-Partner-Rahmenvereinbarung ermitteln. Das gegenständliche Vergabeverfahren beinhaltet die dezentral angelieferte textile Vollversorgung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz (siehe Leistungsbeschreibung) mit qualitativ hochwertigen Textilien. Darüber hinaus ist die Konzeption über Gestellung und Betrieb von zentralem und dezentralem RFID-Kleiderentnahme- und Rückgabesystemen für die Standorte des Auftraggebers anzubieten. Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftragnehmer übernimmt die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess mit starkem Einfluss aus die Klinikabläufe unangemessen kurzen Abständen wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. 4.595.000. Die einschlägigen Höchstmengen werden in der Anlage "Preisblatt_MZG-Entwurf" aufgeführt. Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV) . Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Die Rahmenvereinbarung umfasst die bedarfsgerechte, an den in den Vergabeunterlage konkret bezeichneten Anlieferstellen der Auftraggeber anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. Juli 2026, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. 4.595.000. Die einschlägigen Höchstmengen werden in der Anlage "Preisblatt_MZG-Entwurf" aufgeführt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von sechs Jahren. Die nach § 21 Abs. 6 VgV verlängerte Laufzeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Auftragnehmer zu Vertragsbeginn umfangreiche textile und maschinelle Investitionen tätigen und seinen Betrieb und seinen Fuhrpark auf den Leistungsumfang einstellen muss, um die Leistung erbringen zu können. Die Investitionen umfassen den Kauf der Textilien, deren Kennzeichnung und Vorbehandlung, sowie die Beschaffung, Lieferung und Inbetriebnahme von Logistik- und Organisationsmitteln (insbesondere Kleiderausgabesysteme, Roll-Container, ggf. Fahrzeuge) wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Ja. Die in der Anlage X ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts in der Anlage X sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

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Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH - MZG Westfalen

Allemagne

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Contexte de marché

ouverts en ce moment, Autres services communautaires
951
avis ouvert médian
348 324 €

Qui remporte les marchés ici

Nombreux fournisseurs

Allemagne · Autres services communautaires

entreprises différentes ont remporté des attributions ici
314
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
8%
acheteurs ont attribué des marchés ici
305

D'après 424 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables. Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.

Concurrence

offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
3,4
de ces lots ont reçu une seule offre
23%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
3%
des offres venaient d'un autre pays
3%

Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.

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