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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) vérifié il y a 1 semaine Avis de marché

Allemagne - Services d'architecture et d'ingénierie et services de planification connexes - Ville de Rodewisch - Projet de construction 'Rénovation du manoir'

Original Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Stadt Rodewisch - Bauvorhaben "Sanierung Herrenhaus"

Clôturé Allemagne Chemnitz Services d'architecture & d'ingénierie

Acheteur public Stadt Rodewisch

Informations clés

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Résumé

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La ville de Rodewisch attribue des prestations d'architecte pour le projet de rénovation d'un manoir (Herrenhaus). Le marché couvre les phases de prestation 5 à 9 selon le paragraphe 34 du barème d'honoraires allemand HOAI, avec les prestations de base prévues à l'annexe 10.1 HOAI, incluant l'estimation des coûts, les services pour la passation des marchés de travaux et la surveillance de l'exécution. Les prestations à obligatoirement chiffrer comprennent un concept de protection incendie selon le cahier AHO 17 (phases 5 à 8) et des prestations de planification et de conseil en acoustique du bâtiment selon l'annexe 1.2.2 HOAI (phases 1 à 9), deux prestations optionnelles. Paramètres d'honoraires contraignants : zone d'honoraires IV, coûts imputables d'environ 1 218 487 euros net (KG 300) et 1 006 565 euros net (KG 400). Les taux horaires du chef de projet doivent être indiqués.

Description

Stadt Rodewisch - Bauvorhaben "Sanierung Herrenhaus" Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 5 bis 8 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 - 9 Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone (KG 300 und 400): IV Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt): 1.218.487,39 Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto): 1.006.565,03 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 60.924,37 (Vergütung erfolgt, wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.; Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 5 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 5 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 5 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 1.218.487,39 Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 1.006.565,03 Mitzuverarbeitende Bausubstanz, absolut (netto): 33.508,40 (Vergütung erfolgt, wie unter Pkt. 1 beschrieben) Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.; Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen: (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1, 2: II Honorarzone ALG 3, 8: III Anrechenbare Kosten (KG 410, netto): 116.600,00 Anrechenbare Kosten (KG 420, netto): 254.100,00 Anrechenbare Kosten (KG 430, netto): 149.600,00 Anrechenbare Kosten (KG 480, netto): 82.500,00 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.; Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 3 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: a) Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) b) Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) c) Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 5 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone (KG 440 und 450): III Honorarzone (KG 460): II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto) : 280.267,03 Anrechenbare Kosten (KG 450, netto): 86.498,00 Anrechenbare Kosten (KG 460, netto): 82.500,00 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den  Projektleiter  Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker)  Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B4 zu entnehmen.

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Stadt Rodewisch

Allemagne

avis dans le registre
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attributions
2
attribués au total
362 248 €

Attributions récentes

Contexte de marché

ouverts en ce moment, Services d'architecture & d'ingénierie
7 698
avis ouvert médian
300 000 €

Qui remporte les marchés ici

Nombreux fournisseurs

Allemagne · Services d'architecture & d'ingénierie

entreprises différentes ont remporté des attributions ici
6 853
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
3%
acheteurs ont attribué des marchés ici
3 460

D'après 12 428 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables. Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.

Concurrence

offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
5,5
de ces lots ont reçu une seule offre
11%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
1%
des offres venaient d'un autre pays
5%

Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.

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