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Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle Planungs- und Beratungsleistung Bauphysik
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Ersatzneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Dreifach- und Einfachsporthalle Planungs- und Beratungsleistung Bauphysik
Acheteur: Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Services d'architecture & d'ingénierie (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-ersatzneubau-sporth-31520cd327
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/502610-2025
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Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier abgefragte Leistungsbild der Fachplanungs- und Beratungsleistungen für den Bereich der Bauphysik auf der Basis der HOAI 2021, Anlage 1, 1.2 , „Leistungsbild Bauphysik“, wird für den Neubau der Sporthalle für die Bereiche Wärmeschutz und Energiebilanzierung, die Bauakustik sowie die Raumakustik hier abgefragt. Dabei werden Teilleistungsbilder für die Grundleistungen gemäß HOAI und zusätzliche die LPH 8 als Besondere Leistungen in der Vergabeunterlage D anzubieten sein. Für den Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung liegen Grundlagen vor, so dass hier basierend auf den vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen die LPH 3, sowie LPH 5-7 als Grundleistungen pauschal abgefragt werden. Als Besondere Leistung kommt hier die LPH 8 zum Tragen, die für die begleitenden Stichprobenhaften Kontrollen sowie für die notwendigen Schlussbescheinigungen ebenfalls pauschal abgefragt werden. Für den Bereich Bauakustik liegen keine Grundlagen aus der Projekthistorie vor, so dass hier die Grundleistungen LPH 1 - 7 jeweils pauschal abgefragt werden. Als Besondere Leistung kommt hier die LPH 8 zum Tragen, die für die begleitenden Stichprobenhaften Kontrollen sowie für die notwendigen Schlussbescheinigungen ebenfalls pauschal abgefragt werden. Für den Bereich der Raumakustik liegen Grundlagen vor, so dass hier basierend auf den vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen die LPH 3, sowie LPH 5-7 als Grundleistungen pauschal abgefragt werden. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Bauphysik richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Bauphysik als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Zudem Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden. Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind: AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind: Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung Grundleistung 2.3.1. - 1. Grundlagenermittlung Regelleistung Besondere Leistung 2.3.1 - 2. Vorplanung Besondere Leistung 2.3.3 - 1. Sanierungskonzept Grundleistung 2.3.3 - 2. Entsorgungskonzept Grundleistung 2.3.3. - 3. Vorbereiten bei der Vergabe Grundleistung 2.3.3. - 4. Mitwirken bei der Vergabe Grundleistung 2.3.4. - 1. Sanierungsüberwachung Besondere Leistung 2.3.4. - 2. Feststellen Sanierungserfolg Grundleistung 2.3.4. - 3- Abnahme Grundleistung 2.3.4. - 4. Dokumentation Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden: Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt: 1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt. 2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor 3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt. Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen. 1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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entreprises différentes ont remporté des attributions ici
6 853
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
3%
acheteurs ont attribué des marchés ici
3 460
D'après 12 428 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
5,5
de ces lots ont reçu une seule offre
11%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
1%
des offres venaient d'un autre pays
5%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
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