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Deutschland - Bewachungsdienste - Bewachung von 3 Kulturstätten

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1. Einleitung Als führender Kulturanbieter Ostbrandenburgs betreibt die Messe und Veranstaltungs GmbH mit den Messehallen, dem Kleist Forum sowie der Konzerthalle "Carl Philipp Emanuel Bach" drei namhafte Kulturstätten in der Doppelstadt Frankfurt (Oder) - S?ubice. Das Spektrum der jährlich rund 500 Veranstaltungen reicht von Konzert, Oper, Schauspiel, Ballett, Comedy bis hin zu Tagungen, Messeveranstaltungen und großen Open-Air-Events. 2. Ziel und Gegenstand der Ausschreibung Ziel der Ausschreibung ist es, einen verlässlichen Dienstleister / Partner bei der Bewachung der drei Kulturstätten "Messehallen", "Kleist Forum" sowie "Konzerthalle" für die nächsten (maximal) 4 Jahre zu finden. 3. Form der Ausschreibung Das Vergabeverfahren ist nach § 15 VgV als Offenes Verfahren auf dem Brandenburgischen Vergabemarktplatz angelegt. Das Verfahren wird elektronisch über den Vergabemarktplatz durchgeführt. Die Kommunikation mit allen Teilnehmern erfolgt grundsätzlich über die Plattform Vergabemarktplatz Brandenburg. Angebote von Bietergemeinschaften sind zulässig. Dabei soll dem Auftraggeber ein einziger Ansprechpartner benannt werden. Die Vertragsbedingungen und entsprechenden Formblätter sind zu beachten. Die Bieter einschließlich aller Unterauftragnehmer bzw. Erfüllungsgehilfen sind grundsätzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sofern alle Angebote die zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln überschreiten (§ 63 VgV). Die Verhandlungssprache ist deutsch. Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt 35 Tage. Die Frist endet am 04.12.2025 4. Erfüllungsorte a) Kleist Forum Frankfurt (Oder) Platz der Einheit 1 15230 Frankfurt (Oder) b) Messegelände Frankfurt (Oder) Messering 3 15234 Frankfurt (Oder) c) Konzerthalle Carl Phillip Emanuel Bach Lebuser Mauerstraße 4 15230 Frankfurt (Oder) Besonderer Hinweis: Die Konzerthalle wird geschlossen und ab 2026 für voraussichtlich 2 Jahre saniert. In diesem Zeitraum entfällt die Bewachung der Konzerthalle. Die Aufnahme des Bewachungsbetriebes der Konzerthalle wird mindestens 3 Monate vorher vom Auftraggeber angemeldet. 5. Laufzeit des Vertrags - Der Leistungszeitraum beginnt am 15.1.2026. - Die Leistung wird für ein Jahr ausgeschrieben. - Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Vertrages von einer der Seiten gekündigt wird. - Der Vertrag kann maximal dreimal verlängert werden und endet ohne weitere Kündigung spätestens am 14.01.2030. 6. Leistungsbeschreibung Die spezifischen Leistungsanforderungen sind dem Projektraum unter der Rubrik "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" zu entnehmen. Die Angaben in den Vordrucken sind Richtwerte und dienen der Vergleichbarkeit der Angebote. Der Auftraggeber behält sich vor, von diesen in der finalen Vertragsgestaltung abzuweichen. Folgende Anforderungen müssen Mitarbeitende des Auftragnehmers erfüllen: Das Bewachungspersonal hat die Aufgabe, eine Besetzung der Sicherheitszentralen bzw. Pforten sowie die Sicherung des Objektes durch Bestreifung zu gewährleisten. Ebenso ist die nach Unterweisung die Bedienung und Überwachung der sicherheitstechnischen Gefahrenmeldeanlagen vorzunehmen. Dies geschieht sowohl in Zusammenarbeit mit betriebseigenem Personal der Auftraggeberin als auch in eigener Verantwortlichkeit. Insbesondere hat das Bewachungspersonal seine Tätigkeit auf folgende Schwerpunkte zu richten: - Allgemeiner Schutz und Bewachung der baulichen Anlagen des Geländes sowie des Betriebes - Überwachung, Bedienung und Alarmverfolgung von Sicherheits- und Brandschutztechnischen Anlagen - Einleitung von sofortigen Maßnahmen bei Auslösung von Sicherheits- und Brandschutztechnischen Anlagen - Kontrolle auf unbefugten Aufenthalt von Personen im Objekt - Durchführung des Streifendienstes im Interesse des ununterbrochenen Objektschutzes - Abwickelung des Telefonvermittlungsdienstes sowie Empfang und Anmeldung von Gästen - Durchsetzung und Einhaltung der Rechtsbestimmungen und innerbetrieblichen Weisungen und Ordnungen sowie Unterstützung des Personals bei der Durchsetzung der Haus- und Besucherordnung - Meldung von besonderen Vorkommnissen entsprechend der betrieblichen Festlegungen - Ausgabe, Entgegennahme und Aufbewahrung der für die Mitarbeitenden bestimmten Schlüssel entsprechend den Bestimmungen der Schlüsselordnung und Kontrolle der Vollzähligkeit. - Führung von Dienstunterlagen, z.B. Dienstnachweis (Dienstbuch), Nachweisdokumente über die Ausgabe und Rücknahme von Schlüsseln; Besuchernachweis, Postnachweise, Störungsnachweise für technische Anlagen - Die Nachtstreife muss den sicheren Verschluss des Gebäudes im Außenbereich kontrollieren. - Nach Unterweisung sind technische Anlagen zu bedienen, bspw. Schließanlagen, Brandmeldeanlagen, Lüftungsanlagen usw. Aufgrund der genannten Aufgaben und Pflichten werden an das Bewachungspersonal folgende Anforderungen gestellt. - Das Personal muss körperlich leistungsfähig sein. Es muss über ein normales Seh- und Hörvermögen verfügen und in der Lage sein, die Bestreifung der Objekte vornehmen zu können. - Es muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. - Es muss Grundkenntnisse über die Bedienung und den Umgang mit technischen Anlagen besitzen. - Es muss sich gegenüber Besuchern und Mitarbeitenden stets korrekt und höflich verhalten. - Es muss ehrlich, zuverlässig und pflichtbewusst sein. - Es muss eine ausdrückliche Diskretionspflicht wahren. - Das Bewachungspersonal muss über ein gutes Orientierungsvermögen und eine schnelle Auffassungsgabe verfügen. - Das Bewachungspersonal muss in der Lage sein, externe hilfeleistende Kräfte wie Polizei oder Feuerwehr ohne Zeitverzug in die Örtlichkeit einzuweisen. - Das Bewachungspersonal muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Unterrichtsnachweis entsprechend § 34a der Gewerbeordnung vorlegen. - Für das Leitungspersonal muss die Sachkunde Siehe Leistungsbeschreibung

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Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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