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Allemagne - Exploitation de cantines - B 24.10 - 0492/25/VV: 1

Original Deutschland - Betrieb von Kantinen - B 24.10 - 0492/25/VV : 1

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Résumé

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L'Office fédéral de la police criminelle (BKA) à Wiesbaden entend attribuer une concession de services pour l'exploitation à ses propres risques de la cantine du site W1. Le concessionnaire préparera et vendra des repas à environ 120 employés, garantira au moins trois menus quotidiens ainsi qu'un offre de salades et de desserts, et organisera toute la cuisine et la distribution, pour son propre compte et en son propre nom. Les locaux, la cuisine équipée, les charges et l'absence de loyer sont fournis gratuitement ; les horaires minimums d'ouverture sont du lundi au vendredi de 11h00 à 14h00. Aucune quantité minimale d'achat n'est garantie. Les candidats doivent justifier d'une assurance responsabilité civile et d'au moins deux références appropriées. Aucune valeur ni date limite n'est indiquée.

Description

Konzessionsvergabe über die Bewirtschaftung der Kantinenräume in den Verpflegungseinrichtungen des BKA-Standortes Wiesbaden Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantine des Bundeskriminalamts Wiesbaden in der Liegenschaft W1 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 120 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 888.500 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.; Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantine des Bundeskriminalamts Wiesbaden in der Liegenschaft W2 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 136 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 1.006.900 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.; Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantine des Bundeskriminalamts Wiesbaden in der Liegenschaft W7 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 81 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 599.700 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.; Art und Gegenstand der Leistung Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den eigenwirtschaftlichen Betrieb der Kantinen des Bundeskriminalamts Wiesbaden in den Liegenschaften W8 und W9 Gegenstand der Konzession ist insbesondere: • Zubereitung und Verkauf von Speisen für Mitarbeitende • Sicherstellung eines regelmäßigen Mittagsangebots (mindestens drei Menülinien täglich: Tagesgericht I, Tagesgericht II Ovo-lacto-vegetarisch; hinzu kommt das Salat- und Dessertangebot sowie optional der Betrieb des Bistros in der Liegenschaft W8 • Organisation des gesamten Küchen- und Ausgabebetriebs • Der Konzessionsnehmer handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Standort und Rahmenbedingungen Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen: ca. 340 Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer die Infrastruktur (ausgestattete Küche) zur Verpflegung der Beschäftigten kostenfrei zur Verfügung. Es wird keine Pacht gegenüber dem Konzessionsnehmer erhoben. Die Kosten für Strom, Heizung und Wasser werden durch den Konzessionsgeber getragen. Durch den Konzessionsgeber sind die Mindestöffnungszeiten wie folgt vorgegeben: Mo-Fr 11:00-14:00 Uhr Dem Konzessionsnehmer bleibt es vorbehalten, darüberhinausgehende regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Einmal festgelegt Öffnungszeiten dürfen nur in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber verändert werden. Ein Anspruch auf Mindestabnahmemengen besteht nicht. Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Unternehmen, welche zum Nachweis der technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen bestehenden angemessenen Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen oder bestätigen, sich im Fall der Auftragserteilung, zu verpflichten eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen. Weiter müssen teilnehmende Unternehmen zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens zwei geeignete Referenzen im Bezug zur gegenständlichen Leistung einreichen. Die Leistungsfähigkeit für den hiesigen Auftragsgegenstand und die dafür relevanten Erfahrungen müssen in den Referenzen dargestellt werden. Nähere Informationen dazu können in den Vergabeunterlagen eingesehen werden, welche in Kürze veröffentlicht werden. Zudem müssen die Bewerber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 26 KonzVgV, § 154 GWV i.V.m. §§123 oder 124 GWB sowie gem. Artikel 5K der Verordnung (EU)833/2014 bestätigen. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Betrieb erfolgt eigenwirtschaftlich. Der Konzessionsnehmer trägt das Betriebs- und Verwertungsrisiko. Voraussichtlicher Umsatz für die Vertragslaufzeit von max. 5 Jahren (Schätzung): ca. 2.517.400 EUR netto (Schätzung bezieht sich nur auf die Mittagsverpflegung). Ein Zuschuss seitens des Konzessionsgebers in Höhe von 20% (i.V.m. Qualitätsanforderungen) ist jeweils für an Beschäftigte ausgegebene zubereitete Mittagsmahlzeit gem. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes ist vorgesehen.. Laufzeit Geplante Vertragslaufzeit: vier Jahre Optionale Verlängerung: einmal um ein Jahr Qualitätsanforderungen (Grundzüge) Erwartet werden insbesondere: • Speisenangebot gemäß DGE Standards • Berücksichtigung vegetarischer/veganer Angebote • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften • Nachhaltigkeitsaspekte gemäß Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit • Angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis für Mitarbeitende • Die konkreten Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben. Geplanter Ablauf: Das Konzessionsvergabeverfahren wird in Kürze veröffentlicht. Weitere Informationen werden mit der Veröffentlichung der Vergabeunterlagen bekannt gegeben.

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Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Drei König Lebensmittelservice GmbH & Co KG 6 n/d sept. 2026
M. Schnecke & A. Schüßler GbR 6 n/d juin 2026
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