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Die Stadtverwaltung Riesa, Stadtbauamt, Vergabestelle, schreibt im offenen Verfahren einen Zeitvertrag fuer Bauleistungen an Abwasseranlagen, Strassenentwaesserung und Verkehrsleiteinrichtungen im Stadtgebiet Riesa aus. Die Laufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027, mit Option auf Verlaengerung um ein Jahr. Gegenstand sind Reparaturen an Abwasseranlagen, Strassenentwaesserung und Verkehrsleiteinrichtungen. Es findet keine Aufteilung in Lose statt, Planungsleistungen werden nicht gefordert. Nebenangebote und die Abgabe mehrerer Hauptangebote sind nicht zugelassen. Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Plattform evergabe.de zum Abruf bereit, ohne Registrierung moeglich. Angebote sind schriftlich in Papierform einzureichen, Eingangsfrist ist der 20.10.2026 um 11:00 Uhr, die Bindefrist endet am 23.12.2026.
Beschreibung
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Riesa; Bereich/Abteilung: Stadtbauamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Rathausplatz 1; Postleitzahl: 01589; Ort: Riesa; Land: DE; Telefon: +49 3525700308; Internet-Adresse: https://riesa.de/; E-Mail: kerstin.bergmann@stadt-riesa.de
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
c) Angebote können nur schriftlich abgegeben werden.
d) Art des Auftrages: Zeitvertrag 2027 - Bauleistungen an Abwasseranlagen, Straßenentwässerung und Verkehrsleiteinrichtungen im Stadtgebiet Riesa mit Option Verlängerung um 1 Jahr
e) Ort(e) der Ausführung: Straße, Hausnummer: Stadtgebiet Riesa; Postleitzahl: 01589; Ort: Riesa; Land: DE
f) Art und Umfang der Leistung: Zeitvertrag 2027: Reparaturen an Abwasseranlagen, Straßenentwässerung, Verkehrsleiteinrichtungen
g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert
h) Aufteilung in mehrere Lose: nein
i) Ausführungsfristen: Beginn: 01.01.2027, Ende: 31.12.2027, Option Verlängerung um 1 Jahr
j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. siehe Vergabeunterlagen
k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. siehe Vergabeunterlagen
l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3439897/zustellweg-auswaehlen.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt
n) entfällt
o) Frist für den Eingang der Angebote: 20.10.2026, 11:00 Uhr; Bindefrist: 23.12.2026
p) Angebote sind schriftlich (Papierform) zu richten an: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Riesa; Bereich/Abteilung: Stadtbauamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Dienstgebäude: Friedrich-Engels-Straße 13; Postleitzahl: 01589; Ort: Riesa; Land: DE; Telefon: +49 3525700308
q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch
r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt.
s) Eröffnungstermin: Datum: 20.10.2026, 11:00 Uhr; Ort: Stadtbauamt, Vergabestelle, Dienstgebäude: Friedrich-Engels-Str. 13, 01589 Riesa, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.1; Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter und ihre bevollmächtigten Vertreter
t) Sicherheiten: § 7 SächsVergabeG, § 9c VOB/A
u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: § 16 VOB/B
v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter
w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Nachweise gemäß § 6a Abs. 2 und 3 VOB/A:
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2. Vorlage einer Referenzliste (ausgeführte Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber) mit Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
3. Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
4. Handelsregisterauszug;
5. Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung);
6. Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
7. Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Eigenerklärung),
8. Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
9. Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (Eigenerklärung),
10. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (Eigenerklärung),
11. aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen;
12. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
13. Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen und nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die Beurteilungsgruppe(n) „Gruppe AK 2" nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen (siehe Punkte 1. bis 13.) zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: NACHPRÜFUNGSBEHÖRDE nach erfolgter Vorabinformation (§ 8 SächsVergabeG) - nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber: Landesdirektion Sachsen, Referat 39; Bereich/Abteilung: AUFSICHTSBEHÖRDE: Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, 01662 Meißen; Straße, Hausnummer: Brauhausstraße 21; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen
Straßenbau/ Tiefbau/ Erschließung (Komplettleistung),Leitplanken/ Schutzplanken/ Straßengeländer,Entwässerungskanäle