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Winterdienst beim WSA Donau MDK/ Außenbezirk Deggendorf 2026ff

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  1. Veröffentlicht
  2. Frist 24 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Durchführung des Winterdienstes für 3 Jahre beim WSA Donau MDK/ Außenbezirk Deggendorf. Der Winterdienst ist in den Jahren 2026/2027; 2027/2028 und 2028/2029 durchzuführen. Der Leistungsumfang beträgt insgesamt ca. 6110 m². Alle angegebenen Flächen müssen vom 15.November bis 31.März jeden Tag (7-Tage-Woche) um 06:00 Uhr von Schnee und Eis verkehrssicher freigeräumt und gestreut sein. Für Einsätze außerhalb der vertraglich festgelegten und vergüteten Zeiten sind Bedarfspositionen auf Anweisung des Auftraggebers vorgesehen und vom Auftragnehmer durchzuführen. Die Betriebswege bzw. Straßen sind mindestens 2,5 m breit, die Gehwege mindestens 1,50 m breit, frei zu räumen. An den Gebäudeeingängen, Pollern sowie Treppen im Bereich des Hafendammes ist per Hand zu räumen. Der Winterdienst umfasst das maschinelle (Räumbreite mind. 2,50 m, außer Hafendamm) und händische (Räumbreite mind. 1,00 m) Räumen der vorgegebenen Flächen mit anschließender Streuung mit Geräten des Auftragnehmers unverzüglich nach jedem Schneefall. Schnee- und Eisplatten, Eisstücke und sonstige angefrorene Gegenstände sind zu entfernen. Das händische räumen bezieht sich auf: - entlang der Gebäude - um die markierten Poller - die markierten Treppen an der Innenseite des Hafendammes Bei Schnee-, Reif- und Eisglätte hat der Auftragnehmer unverzüglich die vorgegebenen Flächen mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen. Es sind nur Produkte mit dem Blauen Engel zu verwenden (RAL-UZ13). Ätzende und auftauende Mittel dürfen nicht, auch nicht in Mischung von anderen Stoffen, verwendet werden. Jedoch ist die Verwendung einer Mischung von höchstens 25 % Auftaumitteln mit bloß abstumpfenden Mitteln auf Treppen und Steigungen oder bei Glatteis infolge gefrierenden Regens (Eisregen) zulässig (Streusalz NaCI). Bei einer angrenzenden Vegetation sind Auftaumittel nur bedingt zu verwenden. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Subunternehmer sind nicht zugelassen.

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) abgeglichen vor 2 Monaten

Unterlagen auf Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) (Deutsch)

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