Zusammenfassung
Maschinell erstellte ZusammenfassungDie Salzstadt Staßfurt in Sachsen-Anhalt vergibt Leistungen für sicherheitsbehördliche Bestattungen nach § 14 Absatz 2 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die örtliche Sicherheitsbehörde muss für die Bestattung sorgen, wenn Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht bekannt oder nicht zu ermitteln sind. Gegenstand sind alle solchen Bestattungen von Personen, die innerhalb der Stadt Staßfurt einschließlich aller Ortsteile verstorben sind. Auf Basis statistischer Auswertungen vergangener Jahre wird ein Aufkommen von ca. 15 Bestattungen pro Jahr geschätzt, insgesamt ca. 60 im vierjährigen Vertragszeitraum. Vergangenheit und Erfahrung zeigen einen Anteil von 100 Prozent Feuerbestattungen, dennoch muss auch die Erdbestattung angeboten werden. Das tatsächliche Aufkommen kann abweichen. Eine Frist und Verfahrensdetails sind dem Text nicht zu entnehmen.
Beschreibung
Amtliche Quelle
Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)
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Zuletzt mit Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice) abgeglichen vor 3 Wochen
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