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Aperlena

Rekultivierung Nordraum

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Vergeben werden Rekultivierungsleistungen auf Kippenflaechen und Randbereichen des Tagebaufeldes Jaenschwalde. Die Innenkippe und die Kippenrandbereiche, auf denen der Abraum verkippt und planiert wurde, sollen durch Gestaltungsmassnahmen wiedernutzbar gemacht und spaeter als oekologisch und landeskulturell wertvolle Bergbaufolgelandschaften uebergeben werden. Baubeginn ist der 01.12.2026, Bauende der 31.12.2027. Fuer den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029 sind Optionen vorgesehen, die jaehrlich per einseitiger Erklaerung beauftragt werden koennen. Die Massnahme steht unter Bergaufsicht; die Flaechen liegen in grundbruch- und setzungsfliessgefaehrdeten Bereichen. Details siehe Vergabeunterlagen.

Beschreibung

Vergabenummer:2603400108 Kurzbeschreibung: Die Sanierungsmaßnahme umfasst Kippenflächen und Randbereiche des Tagebaufeldes Jänschwalde. Der Rekultivierungsbereich des Altbergbaues Jänschwalde war das Abbaugebiet des Tagebaus Jänschwalde. Die Innenkippe und die Kippenrandbereiche sind dieBereiche, in denen der Abraum des Tagebaubetriebes verkippt wurde. Die Bereiche wurden planiert und für die Rekultivierung vorbereitet. Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich um die Fortführung von Wiedernutzbarmachungsleistungen aufden Innenkippen- und Randbereichen. Tagebauflächen, die nicht mehrbergmännisch beansprucht werden,sind durch Gestaltungsmaßnahmen wiedernutzbar zu machen, um sie späterals ökologisch und landeskulturell wertvolle Bergbaufolgelandschaften übergeben zu können. Für Details siehe Vergabeunterlagen. Für Details siehe Vergabeunterlagen. Beginn der Bauleistungen:01.12.2026 Ende der Bauleistungen:31.12.2027 Optionen: Die Leistungen für den Zeitraum vom 01.01.2028 bis 31.12.2029 werden als Optionen vereinbart. Die Beauftragung der Optionen erfolgt jährlich bis spätestens 01.10. des vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Optionen erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Abhängigvon der vertragsgerechten Ausführung der vorhergehenden Jahre - Unterzeichnungdes 8. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032. Der Auftragnehmerhat keinen Anspruch auf die Beauftragung/Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich im grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: Ja Rekultivierung Nordraum

Amtliche Quelle

Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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