Rahmenvereinbarung zur strategischen Weiterentwicklung und laufenden Betreuung der Website der Bundesstiftung Bauakademie
Auftraggeber: Bundesstiftung Bauakademie
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Reparatur- & Wartungsdienste (50000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/rahmenvereinbarung-zur-strategischen-weiterentwicklung-und-laufenden-betreuung-der-website-der-bundesstiftung-bauakademi-ee0010f304
Amtliche Bekanntmachung: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notice-detail/77c73747-97d0-4d72-9e54-75557793c452
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Die Website soll als zentrales Informationstool der Bundesstiftung Bauakademie weiterentwickelt werden und auch die Markenbildung der Bundesstiftung Bauakademie unterstützen. Solange die Bundesstiftung Bauakademie kein eigenes Gebäude errichtet hat, kommt der Website als digitales Schaufenster eine zentrale Rolle zu. Seit der Erstellung im Jahr 2022 haben sich die Aufgaben der Bundesstiftung Bauakademie konkretisiert und ausgeweitet. Das soll auch kontinuierlich auf der Website abgebildet werden.
Deshalb ist eine regelmäßige Aktualisierung und der Erweiterung der Website erforderlich. Auftragsgegenstand ist eine laufende Betreuung der Website der Bundesstiftung Bauakademie. Das beinhaltet sowohl strategisch beratende, gestalterische als auch Programmierungsleistungen. Die Leistungen beziehen sich auf alle Bereiche der Website und können neben gestalterischen Aufgaben die Entwicklung und Anlage von neuen Unterseiten, eine Neustrukturierung der Startseite oder die Entwicklung neuer Module beinhalten.
Ziel für die Website ist es, lebendig und informativ sein, so dass die Nutzer*innen neugierig werden und Lust haben, zu stöbern und zu verweilen. Eingebunden werden sollen eine Vielzahl von Bildern, Videos, Podcasts, Grafiken sowie Module die Interaktion fördern. Die Sprache soll leicht verständlich sein.
Die Grundlaufzeit beginnt am 20.02.2026 und endet am 31.12.2026. Die Auftraggeberin ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2027 zu verlängern. Ein Rechtsanspruch auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
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