Zusammenfassung
Maschinell erstellte ZusammenfassungDie Lutherstadt Wittenberg schreibt Putzarbeiten als Zeitvertragsleistungen im Rahmen regelmäßig wiederkehrender Unterhaltungsarbeiten gemäß § 4 Abs. 4 VOB/A aus. Grundlage ist das Standardleistungsbuch STLB-BauZ 650 (Stand Juli 2024); auf dieses Gesamtwerk ist ein Auf- bzw. Abgebot abzugeben. Die Arbeiten erfolgen an städtischen Liegenschaften wie Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren, Verwaltungsgebäuden und Sportstätten in Wittenberg und den Ortsteilen. Die Laufzeit beträgt vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 und verlängert sich automatisch um ein Jahr, höchstens bis 31.12.2029. Der Zuschlag geht nur an den wirtschaftlichsten Anbieter. Die geschätzten Auftragsvolumen sind Erfahrungswerte und können stark abweichen; es besteht kein Anspruch auf Beauftragung.
Beschreibung
Amtliche Quelle
Quelle: Datenservice Öffentlicher Einkauf (Bekanntmachungsservice)
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