Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Auftraggeber: Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/Werra
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Reparatur- & Wartungsdienste (50000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/herstellung-bzw-verbesserung-der-linearen-durchgangigkeit-an-wehren-und-absturzen-am-rosabach-in-den-abschnitten-2-bi-261d4a3f6c
Amtliche Bekanntmachung: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notice-detail/f9964663-5ca6-4cc2-bb1b-26a295052f93
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
Anmelden
Veröffentlicht
Vergebenausstehend
01
Beschreibung
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist
Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben.
Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe.
Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen.
Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln.
Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang
o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021
o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen)
Grundleistungen
der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021
Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2%
Leistungsphase 2 Vorplanung 20%
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25%
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5%
Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15%
Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13%
Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4%
Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15%
Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1%
Besondere Leistungen:
Leistungsphase 2
o Erstellen von Leitungsbestandsplänen
o Abfrage zur Kampfmittelrecherche
o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet
o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen
o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination
o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination
o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen.
Leistungsphase 3
o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen
Leistungsphase 4
o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen
Leistungsphase 7
o Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Leistungsphase 8
o Kostenkontrolle
o Prüfen von Nachträgen
o Örtliche Bauüberwachung:
Plausibilitätsprüfung der Absteckung
Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf)
Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
Dokumentation des Bauablaufs
Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
o Ökologische Bauüberwachung
Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen
Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen
Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen
Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen
Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden
Planungsbegleitende Leistungen
o Hydrologisches Gutachten
o Hydraulische Berechnungen
Beauftragung
Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2.
Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen.
o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen!
o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
66 neue Bekanntmachungen für Reparatur- & Wartungsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
Erhalten Sie eine E-Mail, wenn neue erscheinen. Kostenlos.