Deutschland - Werbe- und Marketingdienstleistungen - Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Werbe- und Marketingdienstleistungen - Neuvergabe der Außenwerbekonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen
Auftraggeber: Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79340000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-werbe-und-marketingdienstleistungen-neuvergabe-der-aussenwerbekonzession-fur-ein-exklusives-werberecht-a-3ae4bddf45
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/56116-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock befindlichen Flächen in zwei Losen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung: - Los 1 - FGU, digitale Groß-Screens, digitale Klein-Screens, City-Light-Boards/Mega-Lights, City-Light-Säulen, City-Light-Poster-Vitrinen - Los 2 - Litfaßsäulen, Kandelaber und Gewerbehinweisanlagen und geklebte Großflächen auf Monofuß
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: - Digitale Groß-Screens auf Monofüßen: bis zu 15; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², quer (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 oder in der Bauform sechs (6) bis acht (8) m², hochkant (jeweils um Reduzierung eines City-Light-Boards/Mega-Lights im Verhältnis 1:1) bis zu 15 - Digitale Klein-Screens (70“ bis 84“, hochkant, analog/digital) bis zu 440 davon freistehend (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 und integriert in FGU (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) bis zu 340, je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (AWT) im Verhältnis 1:1) bis zu 50 - City-Light-Boards/Mega-Lights (18/1, quer, auf Monofuß) (jeweils um Reduzierung eines freistehenden digitalen Groß-Screens auf Monofuß im Verhältnis 1:1) bis zu 15 - City-Light-Säulen (8/1, auch drehend) bis zu 16 - City-Light-Poster-Vitrinen (4/1, hochkant) bis zu 515 davon freistehend bis zu 120 davon mindestens 50 und integriert in FGU bis zu 340 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (freistehend) im Verhältnis 1:1), je Neu-FGU 1 (jeweils um Reduzierung einer City-Light-Poster-Vitrine (freistehend) im Verhältnis 1:1) und ausgelagerte Werbeträger („AWT“) bis zu 55 (jeweils um Reduzierung eines digitalen Klein-Screens (AWT) im Verhältnis 1:1) Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Baugenehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß an den definierten Standorten zu nutzen: - Litfaßsäulen (bis 8/1), in Summe bis zu 100 davon als Ganzstelle mit Flachdach bis zu 12 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Eichelaufsatz zwingend 42 und als Allgemeinstelle mit Kuppeldach und Kugelaufsatz bzw. ohne Aufsatz bis zu 45 davon mindestens 12 und als historische Rostock-Säule zwingend 1 - geklebte Großflächen (18/1, quer) bis zu 8 davon auf Monofuß bis zu 8 - Kandelaber bis zu 300 davon für Kultur- und Veranstaltungswerbung in Wechselrahmen mindestens 50 und als Dauerwerbung in Dauerwerberahmen (zwingend) bis zu 200 - Gewerbehinweisanlagen (zwingend) nach Bedarf Die genauen Vorgaben für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergeben sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern zusammen mit den weiteren Vergabunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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