Deutschland - Wartung von Aufzugsanlagen - Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen für Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 069-25
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Wartung von Aufzugsanlagen - Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Wartungs-, Prüf- und Instandhaltungsleistungen an Aufzugs- und Förderanlagen für Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, VOEK 069-25
Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Reparatur- & Wartungsdienste (50750000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-wartung-von-aufzugsanlagen-offenes-verfahren-eu-weit-zur-vergabe-von-wartungs-pruf-und-instandhaltu-1d842263c3
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/87648-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
Anmelden
Veröffentlicht
Vergebenausstehend
01
Beschreibung
Los 1: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in Aschaffenburg, Oerlenbach, Rosenheim, Schweinfurt, Würzburg, Bad Staffelstein Los 2: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in München Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen: - Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. - Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. - Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung. - Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. --- Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL) bei Los 1: Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Los 1: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in Aschaffenburg, Oerlenbach, Rosenheim, Schweinfurt, Würzburg, Bad Staffelstein Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen: - Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. - Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. - Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung. - Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. --- Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Gilt für die Dienstliegenschaften der Bundespolizei (BPOL): Es gelten besondere Voraussetzungen (Personalien der Mitarbeiter durchstellen, Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses Fremdfirmenrichtlinie etc.) gemäß Bestandsliste, um diese betreten zu dürfen. Darüber hinaus können bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden (InPol-Prüfung). Die Bundespolizei kann Mitarbeiter von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.; Los 2: Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen von Aufzugs- / Förderanlagen in München Wartungs-, Prüfungs- und Instandhaltungsleistungen: - Diese umfassen mindestens alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Förder- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion) sowie zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und mindestens nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. - Das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten. - Aufzugsschacht / Schachtgrube: Trockenreinigung und Entleerung von Ölauffangschalen, inklusiver fachgerechter Entsorgung. - Die Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) - Für fehlerhafte Teile der Förder- und weiteren technischen Anlagen oder bei Störmeldungen durch die AG hat der AN nach Aufforderung innerhalb von 6 Werktagen ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und diese Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG innerhalb von 14 Werktagen zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht. --- Der AN hat auf Aufforderung der AG das betriebstechnische Personal der AG (Aufzugswärter / befähigte Person) in die Förderanlagen zu unterweisen. Die Unterweisung hat im Rahmen der Wartung erfolgen, so dass keine zusätzlichen Kosten für die Anfahrt etc. entstehen. Alle mit der Unterweisung anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen. Der AG sind nur die im Preisblatt angegebenen Pauschalen in Rechnung zu stellen. --- Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten. --- Genauere Angaben sind der Anlage C-01 Besondere Vertragsbedingungen und ihren Anlagen zu entnehmen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
vergeben an Grimm Natur & Service GmbH; Maschinenring Bamberg
03
Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
Vor dem Angebot lesen
Leistung und Kriterien:
Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.
Folgen Sie dieser Ausschreibung, und wir mailen Ihnen jede Änderung sofort.
Konto erstellen
66 neue Bekanntmachungen für Reparatur- & Wartungsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
Erhalten Sie eine E-Mail, wenn neue erscheinen. Kostenlos.