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Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz in der Gemeinde Münstertal/Schwarzwald

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Gemeinde Münstertal mit rund 5.100 Einwohnern und rund 2.100 Haushalten hat einen Vertrag über die Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen vergeben. Gegenstand ist der Betrieb eines Gigabit-Netzes, eines Telekommunikationsnetzes auf der Gemarkung der Gemeinde, das an drei Stellen an ein überörtliches Backbonenetz angeschlossen werden kann. Das Netz soll spätestens bis 2031 umgesetzt werden. Der Auftraggeber behält sich Anpassungen bei wesentlich veränderten Marktbedingungen, Änderungen der Förderbedingungen oder der Förderhöhe, Wegfall der Förderung oder gesetzlichen Änderungen vor. Der Vertrag wurde vergeben.

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, auf seiner Gemarkung ein sogenanntes Gigabit-Netz (nachfolgend auch: Telekommunikationsnetz) zu errichten, welches an drei Stellen an ein entsprechendes überörtliches Backbonenetz angebunden werden kann. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz bis spätestens 2031 umzusetzen. Die Gemeinde Münstertal (rund 5.100 Einwohner, rund 2100 Haushalte - nachfol-gend: Auftraggeber) sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewebetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsgerichteten Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung. Deshalb hat bzw. beabsichtigt der Auftraggeber auf seiner Gemarkung ein sogenann-tes Gigabit-Netze (nachfolgend auch: Telekommunikationsnetz) zu errichten, welches an drei Stellen an ein entsprechendes überörtliches Backbonenetz angebunden wer-den kann. Die Ausbauplanung nebst Kundenpotential und Anschlussraten ergibt sich aus der Anlage 2 Trassenplan und Ausbauplanung (2.1) sowie Kundenpotential (2.2) nebst Markterkundung (2.3). Die vorhandene Infrastruktur ergibt sich aus der Anlage 4 Beschreibung vorhandener Infrastruktur. Es wird klargestellt, dass es sich bei den Anlagen, also der Trassen- und Ausbauplanung, Kundenpotential und Markterkundung um beabsich-tigte Planungen des Auftraggebers handelt. Der Auftraggeber behält sich Anpassungen an wesentlich veränderte Marktbedingungen oder bei wesentlicher Änderung der Förderbedingungen oder Förderhöhe, Wegfall der Förderung, oder gesetzlichen Änderungen ausdrücklich vor. Insofern besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Bereitstellung des genannten Kundenpotentials bzw. der genannten Adressen und Umsetzung von Trassenplan und Ausbauplanung. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, das Telekommunikationsnetz bis spätestens 2031 umzusetzen. Im Rahmen der Einräumung des Nutzungsrechtes für das Telekommunikationsnetz an den Auftragnehmer steht es dem Auftraggeber frei, ob er die erforderlichen Infra-strukturen selbst (im Eigentum) errichtet oder das Nutzungsrecht dem Auftragnehmer über eine entsprechende An- und Weiterverpachtung eingeräumt wird. Der Auftragnehmer ist zum Betrieb des gesamten ihm durch den Aufraggeber überlassenen Telekommunikationsnetzes entsprechend dem jeweiligen Ausbaustand unter Berücksichtigung der Vorgaben in Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag verpflichtet. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Netzbetriebes insbesondere sicherzustellen, dass über das Telekommunikationsnetz gegenüber den daran angeschlossenen Endkunden Mehrfachdienste in Form von Telefonie, Internet und Fernsehen erbracht werden. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Fernseh-Verteildienst optional angeboten wird. Optional anzubieten in diesem Sinne hießt, dass der Fernseh-Verteildienst in den Versorgungsgebieten dieser Ausschreibung gegenüber Endkunden auf Nachfrage zusätzlich anzubieten und zu erbringen ist, der Fernseh-Verteildienst aber als Zusatzleistung zu Telefonie und Internet erbracht wird und nicht nur Endkundenangebote einschließlich des Fernseh-Verteildienstes (also Triple - Play - Angebote) zur Verfügung gestellt werden. Die Dienste können sowohl über Dritte im Rahmen von open access, als auch durch den Auftragnehmer selbst erbracht werden. Dies unter Berücksichtigung der regulierten Vorleistungspreise der Bundesnetzagentur, den im Rahmen dieser Ausschreibung vorgegebenen Min-destkriterien und der im Rahmen dieses Verfahrens vom Bieter zugesicherten Angaben. Im Übrigen wird auf sämtliche Vorgaben im Rahmen der Anlage Netzbetriebs- und Pachtvertrag verwiesen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Erschließung der über das Telekommunikationsnetz erreichbaren Endkunden in den vorgegebenen Versorgungsbereichen. Erschließung ist dabei die Aufrüstung des überlassenen (passiven) Telekommunikationsnetzes mit entsprechender (aktiver) Technik und sonstigem Zubehör und Anlagen, so dass über das Telekommunikationsnetz Endkun-dendienste in Form von insbesondere Telefonie, Internet und Fernsehen erbracht werden können. Dies Erschließung muss spätestens innerhalb von 3 Monaten ab Überlassung der entsprechenden Teile des Telekommunikationsnetzes vom Auftraggeber an den Auftragnehmer abgeschlossen sein. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 2 Tagen

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