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Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAoR - OAK Cluster HGF2

Original Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz der Breitband Ostalb KAöR - OAK Cluster HGF2

Offen Auftragsbekanntmachung

Eckdaten

Geschätzter Wert
32.147.478 €
Auftraggeber
Breitband Ostalb KAöR
Ort
Deutschland Stuttgart
Verfahren
Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
CPV-Code Das EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung. Ganzer Eintrag
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
Originalsprache
Deutsch
Veröffentlicht
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 18 Stunden
Bekanntmachungsnummer
656468-2026
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Breitband Ostalb KAoR hat zusammen mit den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises eine Glasfaserinfrastruktur errichtet, um eine leistungsfähige und zukunftsträchtige Breitbandversorgung in Teilbereichen des Landkreises sicherzustellen. Dazu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen auf Basis der FTTC-Technologie (als Zwischenschritt) und der FTTB-Technologie hergestellt. Das neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze gegen Entgelt überlassen werden, damit dieser die aktive Netzebene herstellt und hochbitratige Breitbandanschlüsse bereitstellt. Netzbetreiber der bestehenden Netze ist die NetCom BW GmbH in Ellwangen.

Beschreibung

Die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises errichten eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises. Hierzu wurden Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden in innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises hergestellt. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) - Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 1 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW20981 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/24 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 1 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 264 Gebäudeanschlusspunkte mit 324 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 290 Gebäudeanschlusspunkte mit 350 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 145 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.; Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) - Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 2 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21132 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 7-8433.5/73 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie Der Vertrag für Los 2 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 350 Gebäudeanschlusspunkte mit 559 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 385 Gebäudeanschlusspunkte mit 594 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 193 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.; Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) - Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 3 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21684 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/152 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 3 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 493 Gebäudeanschlusspunkte mit 766 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 542 Gebäudeanschlusspunkte mit 815 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 271 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.; Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) - Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 4 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21701 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/261 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 4 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 147 Gebäudeanschlusspunkte mit 252 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 162 Gebäudeanschlusspunkte mit 267 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 81 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.; Für die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund haben die Breitband Ostalb KAöR sowie die Städte und Gemeinden des Ostalbkreises in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Landkreises hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, durch die Breitband Ostalb KAöR die Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie durch die Städte und Gemeinden innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Landkreises auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber des bestehenden Backbone-Netzes sowie der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze (FTTC und FTTB) ist die NetCom BW GmbH, Ellwangen. Auf Basis dieser Infrastruktur planen die Städte und Gemeinden die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie sukzessive in den Jahren 2027 bis 2028 in den Versorgungsbereichen gemäß den Ausschreibungsunterlagen. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Ostalbkreises besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) sowie eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Das Projekt wird nach der - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) - Förderprogramm „graue Flecken“ (GFP 1.0), in der Fassung vom 26.04.2021 sowie nach der - "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 gefördert. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Förderbescheide des Landes Baden-Württemberg zur Mitfinanzierung des Projekts sind in der Anlage Zuwendungsbescheide zu den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Los 5 umfasst folgende Aktenzeichen nachstehender Zuwendungsbescheide: - Zuwendungsbescheid Bund, E-Az.: 832.6/10-22 01BW21049 - Zuwendungsbescheid Land BW, E-Az.: 4-8433.5/53 Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Das Ausbaugebiet umfasst die Gemarkungsgebiete gemäß Beschreibung in den Ausschreibungsunterlagen. In einem ersten Schritt errichten die Städte und Gemeinden auf ihren jeweiligen Gemarkungsgebieten ein Gigabit-Netz (FTTB) zur Erschließung der Grauen Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie. Der Vertrag für Los 5 umfasst eine garantierte Mindestmenge und eine Höchstmenge an Gebäudeanschlusspunkten (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) (Mengenkorridor); Netzerweiterungen innerhalb der Höchstmenge werden nach ihrer Herstellung übergeben: - Im Förderverfahren enthaltene Adressen: 758 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.249 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 834 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.351 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 417 Gebäudeanschlusspunkte Eine Übersicht über das Kundenpotenzial kann der Anlage Kundenpotenzial zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Im Übrigen wird auf vorstehende Beschreibung im Hauptbereich sowie auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 18 Stunden

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Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Post- & Telekommunikationsdienste - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 68 242,9 Mio. € Sep 2026
GlasfaserPlus GmbH 54 466,2 Mio. € Sep 2026
Deutsche Post AG 21 4,3 Mio. € Aug 2026
Deutsche Post InHaus Services GmbH 14 3,4 Mio. € Sep 2026
Deutsche Post InHaus Services GmbH; Deutsche Post AG 9 3,5 Mio. € Aug 2026

Grundlage: 318 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

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