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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz BIT AöR - Lückenschluss (LSP)
Auftraggeber: Breitbandinitiative Landkreis Tuttlingen BIT - Gemeinsame selbstständige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 3.129.787 €
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-bit-aor-luckenschluss-lsp-b930399e41
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/680425-2026
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die BIT AöR verpachtet das im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell) im Gemarkungsgebiet Bärenthal zu errichtende passive Glasfasernetz (FTTB) an einen Netzbetreiber. Dieser stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste für private und gewerbliche Endkunden. Er gewährt einen offenen Netzzugang (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten zu den bundesseitig festgelegten Höchstpreisen, übernimmt Wartung, Instandhaltung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen und betreibt spätere Netzerweiterungen. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze ist für Mitte 2027, die des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Grundlage ist ein Netzbetriebs- und Pachtvertrag.
02
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung der im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) in den Gemarkungsgebieten Bärenthal und Neuhausen ob Eck (Landkreis Tuttlingen) zu errichtenden passiven Glasfasernetze (FTTB) an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste gegenüber Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der BNetzA verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Umfasst sind auch spätere Netzerweiterungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Bärenthal zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 15 GAP (verbindlich), Höchstmenge 75 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 - Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20002 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/163 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Gegenstand des Loses ist der Betrieb des im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 (Betreibermodell nach Nr. 3.2) im Gemarkungsgebiet Neuhausen ob Eck zu errichtenden passiven Glasfasernetzes (FTTB) einschließlich späterer Netzerweiterungen (z. B. Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Baugebieten) innerhalb des Gemarkungsgebiets. Die Übergabe erster betriebsfertiger Teilnetze an den Netzbetreiber ist für Mitte 2027, die Übergabe des letzten Teilnetzes für 2028 vorgesehen. Der Netzbetreiber stellt im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicher und erbringt Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags. Rahmenvereinbarung - Gebäudeanschlusspunkte (GAP): Mindestmenge 36 GAP (verbindlich), Höchstmenge 181 GAP (Planungs- bzw. Prognosewert) (Anlage Kundenpotenzial; Höchstmenge = GAP gesamt, Mindestmenge = 20 % der GAP gesamt). Das Vorhaben wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 - Lückenschluss-Programm nach Nr. 9.1, Betreibermodell nach Nr. 3.2; Bescheid vom 26.11.2024 mit Änderungsbescheid vom 18.11.2025 (Wechsel der Bewilligungsbehörde); Az. 832.6/10-24 09BW20001 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; Zuwendungsbescheid vom 25.11.2025; Az. 4-8433.6/162 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Vorhaben zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 250 Zuschläge für Post- & Telekommunikationsdienste (Deutschland).
2 €158,5 Mio. €
Diese Bekanntmachung
3,1 Mio. €
Median der Zuschlaege
1,1 Mio. €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
416.390 € bis 3,8 Mio. €
Die Schätzung liegt in der üblichen Spanne.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Größer als 62% der offenen Bekanntmachungen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste in ganz Europa.
kleinstegrößte
jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
1.218
Median der offenen Bekanntmachungen
1,2 Mio. €
Wer in diesem Markt gewinnt
Mäßig konzentriert
Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
191
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362
Auf Grundlage von 480 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
23 neue Bekanntmachungen für Post- & Telekommunikationsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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