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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 4 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte - L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrags zur Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen (insb. Finanzhilfen)

Offen Deutschland Karlsruhe Unternehmensdienstleistungen

Auftraggeber Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die L-Bank, das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg, beschafft einen Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeitnehmer unterstützen den Bereich Finanzhilfen, vor allem bei der Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen: vereinfachte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Auszahlung von Zuschüssen (formelle und inhaltliche Prüfung), Prüfung von Anträgen auf Bewilligung sowie Erfassung von Statistikdaten. Der Einsatz erfolgt in Vollzeit (38 Stunden pro Woche) vor Ort am Standort Karlsruhe auf den elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen der L-Bank. Es wird mit bis zu 15 Leiharbeitnehmern gerechnet; die L-Bank steuert den Abruf je nach Arbeitsanfall ohne Mindestabnahme. Laptops, Ladekabel und Headsets werden gestellt. Remote-Leistung ist nur nach vorheriger Abstimmung nach Vorgaben der L-Bank möglich.

Beschreibung

Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines Rahmenvertrags für Arbeitnehmerüberlassung an den Auftraggeber. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Überlassung von Leiharbeitnehmern insbesondere für den Bereich Finanzhilfen der L-Bank, vor allem für die Bearbeitung von Zuwendungsprogrammen, mit folgenden Tätigkeiten: Vereinfachte Prüfung von Verwendungsnachweisen und Auszahlung von Zuschüssen (formelle und inhaltliche Prüfung), Prüfung von Anträgen auf Bewilligung und Erfassung von Statistikdaten. Die Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in Vollzeit (38 h / Woche) am Standort Karlsruhe. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 15 MAK gerechnet. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die L-Bank steuert den Abruf der MAK je nach Arbeitsanfall und ist zu keiner Mindestabnahme verpflichtet. Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist grundsätzlich vor Ort am Standort der L-Bank in Karlsruhe zu erbringen. Eine Remote-Leistungserbringung ist nur nach vorheriger Abstimmung und unter Einhaltung der Regelungen und Vorgaben der L-Bank möglich. Die L-Bank stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal Laptops (inkl. Ladekabel und Headset) zur Verfügung. Sofern nicht alle der bis zu 15 MAK im Rahmen der Bearbeitung der Zuwendungsprogramme insbesondere im Bereich Finanzhilfen benötigt werden, können diese bei Bedarf zur Bearbeitung in anderen, ähnlich gelagerten Bereichen der L-Bank eingesetzt werden. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Erforderlich ist ein Studium der Betriebswirtschaft oder eine abgeschlossene kaufmännische, bankfachliche oder verwaltungstechnische Ausbildung mit Berufserfahrung beziehungsweise eine vergleichbare Ausbildung mit entsprechender Qualifikation. Weiter erforderlich sind ein sicherer Umgang mit dem Computer und sehr gute MS-Office-Kenntnisse (Word, Excel), eine rasche Auffassungsgabe und technisches Verständnis sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit. Wünschenswert sind grundlegende Kenntnisse im Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht. Beispielhaft, aber nicht abschließend, sind folgende Berufsgruppen geeignet: Verwaltungs-angestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte, Sozialversicherungsfachangestellte. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz dem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. 1.2 Angaben zu den Rahmenvereinbarungen Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt in der Grundlaufzeit bis zu 1.470.600,00 EUR netto. Sofern sich der Rahmenvertrag nach Ablauf der 24 Monate (Grundlaufzeit) automatisch verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 735.300,00 EUR netto. Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Unternehmen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarungen sind die Basis für die Vergabe der jeweiligen Einzelaufträge (Stufe 2). Gem. § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV werden nachstehend die Bedingungen für eine Vergabe der Einzelaufträge ohne erneutes Vergabeverfahren wie folgt festgelegt: Die Vergabe der einzelnen Aufträge erfolgt auf Stufe 2 im so genannten "Kaskadenverfahren". Der Auftraggeber kontaktiert zunächst den Auftragnehmer, der bei der Vergabe der Rahmenvereinbarung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte. Wenn dieser mangels Interesse oder Kapazität ablehnt, wird sich der Auftraggeber an den Zweitplatzierten wenden usw. 1.3 Vertragszeitraum und Verlängerungsoptionen Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2025 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Dezember 2025 beginnen und eine Laufzeit von 24 Monaten (Grundlaufzeit) mit zweimaliger (automatischer) optionaler Verlängerung von jeweils einem Jahr haben, sofern er nicht vier Monate vor Ablauf seitens des AG gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens zum 30. November 2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 1.4 Entlohnung der Arbeitnehmer; zu beachtende Vorschriften Sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der Leistungserbringung sind die Vorgaben zur Vergütung von Arbeitnehmern, insbesondere nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Mindestlohngesetz (MiLoG), sowie der auf diesen Gesetzen erlassenen Verordnungen etc., zu beachten. Für die Erstellung der Angebote kann - sofern der Bieter nicht tarifgebunden ist - die Kenntnis der im Betrieb des Auftraggebers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts für Arbeitnehmer erforderlich sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 836 Zuschläge für Unternehmensdienstleistungen (Deutschland).

Median der Zuschlaege
373.784 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
100.000 € bis 1,1 Mio. €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
42
Zuschläge
20

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
14
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
31%

Auf Grundlage von 16 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Unternehmensdienstleistungen - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
VD Services GmbH 25 1.266 € Sep 2026
SOMI Experts GmbH 22 1.333 € Sep 2026
Allgeier IT GmbH 21 1.088 € Okt 2026
EICS Group GmbH Engineering Solutions 21 1.050 € Okt 2026
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 15 5,6 Mio. € Jun 2026

Grundlage: 2681 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

17 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

jetzt offen im Bereich Unternehmensdienstleistungen
7.317
Median der offenen Bekanntmachungen
354.296 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Unternehmensdienstleistungen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.832
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.109

Auf Grundlage von 2.681 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
8,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
8%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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