Deutschland - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - Durchfürhung von Freigestellten Schülerverkehr zu und von der Martin-Luther-Schule in Buseck (Los 1) und Ballhausschule in Butzbach(Los 2)
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - Durchfürhung von Freigestellten Schülerverkehr zu und von der Martin-Luther-Schule in Buseck (Los 1) und Ballhausschule in Butzbach(Los 2)
Auftraggeber: Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Transportdienste (60000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-transport-und-beforderungsdienstleistungen-ausser-abfalltransport-durchfurhung-von-freigestellten-schu-c33088557e
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/10005-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Wetteraukreis zu und von der "Martin-Luther-Schule" in Buseck und ihrer Außenstelle, der "Ballhausschule" in Butz-bach. Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwer-punkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler wer-den an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Martin-Luther-Schule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu er-bringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten. Die "Martin-Luther-Schule" ist eine Schule mit Förderschwerpunkt "Lernen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Es werden Schüler/-innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 18 Schüler im freigestellten Schülerver-kehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.; Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Beförderungsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Bereich des Wetteraukreises zu und von der "Ballhausschule", nachfolgend "Schule" genannt. Aufgrund der möglichen Zu- und Wegzüge von zu befördernden Schülern1 sind die Leistungen in einem Bediengebiet zu erbringen. Die gebietsübergreifende Zuweisung von anderen Schülern innerhalb des Bedien- und Ergänzungsgebietes bleibt vorbehalten. Die "Ballhausschule" ist eine Aussenstelle der Martin-Luther Schule mit dem Förderschwerpunkt "kranke Schüler*innen". Es werden Schüler*innen i.d.R. im Alter von 6-18 Jahren unterrichtet. Mit Planungsstand August 2025 sind schultäglich 30 Schüler im freigestellten Schülerverkehr gem. Anlage zum Verkehrsvertrag "Schülerbeförderungsliste" zu befördern. Die Schüler werden zu Hause abgeholt bzw. abgegeben. Weiteres ist den Vergabeunterlagen, vorallem der Leistungsbeschreibung in der Anlage zum Vertrag zu entnehmen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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