Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, offenes Verfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 31 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 34 Tagen, auf Grundlage von 83.623 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 30 Tage (Median seiner letzten 28 Ausschreibungen).
Deutschland - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) - Beförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe
Auftraggeber: Landkreis Nordsachsen
Land: Deutschland
Frist: 3 Nov 2026, 09:00 (UTC+1)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Transportdienste (60000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-transport-und-beforderungsdienstleistungen-ausser-abfalltransport-beforderung-im-rahmen-der-einglieder-3d39365aa5
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/684009-2026
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Vergegeben werden schultägliche bzw. wöchentliche Beförderungen von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung, im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Enthalten sind mehrere tägliche Hin- und Rückfahrten: von Schildau (Birkenweg 1-10) zum Privaten Bildungszentrum Oschatz mit Ankunft bis 07:45 Uhr und Rückfahrt ab 15:15 Uhr; von Belgern (Heinrich-Heine-Straße 1-10) zum Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Sprache 'Käthe Kollwitz' in Leipzig mit Ankunft um 07:45 Uhr und Rückfahrt ab 15:30 Uhr; sowie zwei Wochenendheimfahrten pro Monat zwischen dem Wohnheim Oschatz (Grenzstraße 11) und Mockrehna OT Schöna mit Abfahrt freitags ca. 15:00 Uhr und Rückkehr sonntags ca. 17:00 Uhr. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten Besetztkilometern je Einzelfahrzeug.
02
Beschreibung
Gegenstand des Projektes ist die Vergabe von Leistungen der schultäglichen bzw. wöchentlichen Beförderung von Kindern und Jugendlichen, teilweise mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom jeweiligen Wohnort zur Schule/Kindertagesstätte bzw. von der Schule/Kindertagesstätte zum Wohnort.
Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Schildau (Birkenweg 1-10) zum Privaten Bildungszentrum Oschatz (Mühlberger Straße 33). Die Ankunft an der Schule hat bis 07:45 Uhr (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr) zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:15 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt an Schultagen (Montag bis Freitag) von Belgern (Heinrich-Heine-Straße 1-10) zum Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache "Käthe Kollwitz" in Leipzig (früh: Karl-Vogel-Straße 17-19 / nachmittags ab Hort: Friedrich-Dittes-Straße 9). Die Ankunft an der Schule hat zum Unterrichtsbeginn um 07:45 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:30 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat im Rahmen der Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt freitags (Abfahrt ca. 15:00 Uhr) vom Wohnheim Oschatz (Grenzstraße 11) nach Mockrehna, OT Schöna (Alte Kobershainer Straße 10-20). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags von Mockrehna OT Schöna zurück zum Wohnheim nach Oschatz (Ankunft ca. 17:00 Uhr). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine kombinierte Schülerlinie für insgesamt 4 Personen aus den Bereichen Mügeln (Poetenweg, Markt), Mügeln Schweta (Schulstraße) und Bornitz (Wadewitzer Straße). Die Zielorte sind das Förderzentrum "Käthe Kollwitz" Leipzig sowie das Förderzentrum Samuel Heinicke (L-FS-SaHei) Leipzig. Die Ankunftszeiten sind gestaffelt auf 07:30 Uhr und 07:45 Uhr auszurichten. Die Rückfahrten starten um 15:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 15:00 Uhr am Freitag. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat im Rahmen der Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt freitags (Abfahrt ca. 16:30 Uhr) vom Wohnheim Oschatz (Grenzstraße 11) nach Mügeln (Leisniger Chaussee 10-20). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags von Mügeln (Leipziger Chaussee 10-20) zurück zum Wohnheim nach Oschatz (Ankunft ca. 17:00 Uhr). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat im Rahmen der Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt freitags nachmittags vom Wohnheim Oschatz (Grenzstraße 11) nach Torgau (Breite Straße 10-20). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags von Torgau (Breite Straße 10-20) zurück zum Wohnheim nach Oschatz (Grenzstraße 11), wobei die Abfahrtszeit flexibel nach Absprache mit dem Wohnheim erfolgt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen des Kindergarten-Spezialverkehrs für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt von Naundorf Reppen (Hohe Straße 10-20) zur Heilpädagogischen Kindertagesstätte "Haus Bummi" in Oschatz (Wilhelm-Pieck-Straße 1 a). Die Ankunft an der Kita hat bis 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt erfolgt zwischen 14:45 Uhr und 15:00 Uhr. Besondere Leistungsmerkmale: Das Kind kann nicht laufen und muss getragen werden; zudem sind ein spezieller Kindersitz sowie die Mitnahme eines Gehwagens zwingend erforderlich. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum unter zwingendem Einsatz einer Begleitperson. Die Beförderung betrifft eine kombinierte Schülerlinie für insgesamt 6 Personen aus den Bereichen Taucha (Graßdorfer Straße, Südstraße, Dewitzer Straße, Leipziger Straße, Koppelweg) und Taucha OT Pönitz (Alte Dorfstraße). Für Person 2 gilt ein Wechselmodell (Krostitzer Straße / Jesewitz Liehmehna); Person 3 benötigt nur die Hinfahrt. Die Zielorte sind das Förderzentrum Samuel Heinicke sowie das Förderzentrum "Käthe Kollwitz" in Leipzig. Unterrichtsbeginn ist um 07:30 Uhr bzw. 07:45 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine Linie für insgesamt 4 Personen aus dem Bereich Kitzscher (Birkenstraße 1-10) zum Förderzentrum Samuel Heinicke (L-FS-SaHei) in Leipzig (Karl-Siegismund-Straße 2). Die Ankunft an der Schule hat bis zum Unterrichtsbeginn um 07:30 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw. ab 15:00 Uhr am Freitag. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat für den Leistungszeitraum unter zwingendem Einsatz einer Begleitperson. Die Hinfahrt startet freitags um 16:00 Uhr vom Wohnheim Dresden (Bernhardstraße 17) nach Mockrehna / Audenhain (Sommerweg 10-20). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nach Absprache zurück zum Wohnheim nach Dresden. Bei jeder Fahrt ist ein Spezialsitz zwingend zwischen Wohnheim und Heimatort mitzubefördern. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat für den Leistungszeitraum unter zwingendem Einsatz einer Begleitperson aufgrund einer medizinischen Indikation (Epilepsie). Die Hinfahrt erfolgt freitags (Abfahrt ca. 15:00 Uhr) von der Schule für geistig Behinderte "Astrid Lindgren" in Dresden (Lise-Meitner-Straße 22) nach Taucha (Kirchstraße 10-20). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags von Taucha zum Wohnheim Dresden (Bernhardstraße 17) mit einer Ankunft bis ca. 17:00 Uhr. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die Durchführung von einer Wochenendheimfahrt pro Monat im Rahmen der Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt freitags nachmittags (Abfahrt ca. 15:00 Uhr) vom Wohnheim Leipzig (Am Kirschberg 41) nach Eilenburg (Samuelisdamm 1-10). Die Rückfahrt erfolgt samstags nachmittags von Eilenburg zurück zum Wohnheim nach Leipzig (Ankunft bis ca. 17:00 Uhr). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) für den Leistungszeitraum von Possdorf (Innenring 11-20) zur Integrativen Kindertagesstätte "Piratennest" (DZ-HeilKita) in Delitzsch (Am Schützenplatz 3). Die Abfahrt von zu Hause ist von Montag bis Freitag einheitlich auf 06:15 Uhr festgesetzt. Die Rückfahrten erfolgen gestaffelt: Montag bis Donnerstag ab 14:30 Uhr, am Freitag vorzeitig ab 11:30 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) für den Leistungszeitraum von Mockrehna Langenreichenbach (Hauptstraße 11-20) zur Integrativen Kindertagesstätte "Elbspatzen" der Lebenshilfe Torgau e.V. (TO-Kita-Elb) in Torgau (Pestalozziweg 20). Die Ankunft an der Einrichtung hat bis 08:00 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet am Nachmittag um 15:00 Uhr. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine Schülerlinie für insgesamt 3 Personen aus den Bereichen Beilrode (Nordring), Torgau (Platz der Freundschaft) und Mockrehna (Schildauer Straße). Das Fahrziel ist das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache "Käthe Kollwitz" in Leipzig (früh: Karl-Vogel-Straße 17-19 / nachmittags: Friedrich-Dittes-Straße 9). Die Ankunft an der Schule hat bis zum Unterrichtsbeginn um 07:45 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:30 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine kombinierte Linie für insgesamt 5 Personen aus den Bereichen Pressel (Dübener Straße, Hauptstraße) und Bad Düben (Schmiedeberger Straße, Brunnenstraße, Sandstraße). Für Person 3 ist das Mitführen eines Rollators erforderlich (verbleibt in der Schule). Die Zielorte sind das Förderzentrum Samuel Heinicke sowie das Förderzentrum "Käthe Kollwitz" in Leipzig. Unterrichtsbeginn ist um 07:30 Uhr bzw. 07:45 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine Linie für insgesamt 2 Personen aus den Bereichen Eilenburg (Georg-Schumann-Straße 20-30) und Taucha (Alte Dorfstraße 1-10). Das Fahrziel ist die Wladimir-Filatow-Schule (Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sehen) in Leipzig (Am Kirschberg 49). Die Ankunft an der Schule muss zwingend vorzeitig bis 07:15 Uhr (Unterrichtsbeginn 07:45 Uhr) gewährleistet sein; die Rückfahrt startet um 14:45 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum unter zwingendem Einsatz einer Begleitperson. Die Beförderung betrifft eine kombinierte Linie für insgesamt 6 Personen aus dem Stadtgebiet Eilenburg (Mühlstraße, Dr.-Külz-Ring, Kurt-Bennewitz-Straße, Bergstraße, Rollenstraße, Große Mauerstraße). Die Zielorte sind das Förderzentrum "Käthe Kollwitz" Leipzig sowie die Heilpädagogische Kindertagesstätte der Sächsischen Landesschule für Hörgeschädigte Leipzig (L-FS-SaHei-Kita). Der Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn ist jeweils für 07:30 Uhr festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die Durchführung einer regelmäßigen Personenbeförderung, beschränkt ausschließlich auf die Rückfahrt an jedem Mittwoch für den Leistungszeitraum. Die Fahrt erfolgt um 15:00 Uhr von der Behindertenwerkstatt in Delitzsch (Richard-Wagner-Straße 20-30) zur Lebenshilfe Delitzsch (Selbener Straße 3, OT Döbernitz). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen des Kita-Verkehrs für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine Sammellinie für insgesamt 3 Personen aus dem Stadtgebiet Schkeuditz (Modelwitzer Straße, Teichstraße, Zeppelinstraße). Das Fahrziel ist die Integrative Kindertagesstätte "Piratennest" (DZ-HeilKita) in Delitzsch (Am Schützenplatz 3). Die Ankunft an der Kindertagesstätte hat bis 07:00 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:00 Uhr. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine Schülerlinie für insgesamt 4 Personen aus den Bereichen Delitzsch (Gellertstraße, Weißdornweg, Badergasse) und Rackwitz (Straße der Einheit). Das Fahrziel ist das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache "Käthe Kollwitz" in Leipzig. Die Ankunft an der Schule hat bis zum Unterrichtsbeginn um 07:45 Uhr zu erfolgen; die Rückfahrt startet um 15:30 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die tägliche Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Beförderung betrifft eine kombinierte Schülerlinie für insgesamt 6 Personen aus den Bereichen Zschernitz (Kirchbogen) sowie Schkeuditz (Ortsteile Glesien und Radefeld, Leipziger Straße, Alte Straße). Die Zielorte sind das Förderzentrum "Käthe Kollwitz" Leipzig und das Förderzentrum Samuel Heinicke (L-FS-SaHei) Leipzig. Die Ankunftszeiten an den Schulen sind auf 07:30 Uhr bzw. 07:45 Uhr auszurichten; die Rückfahrten starten einheitlich um 15:30 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer je Einzelfahrzeug.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat im Rahmen der freigestellten Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt freitags um 16:30 Uhr vom Wohnheim in Leipzig (Am Kirschberg 41) nach Delitzsch (Privatadresse). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags vom Bereich Delitzsch (Am Karl-Marx-Platz 1-10) zurück zum Wohnheim nach Leipzig, mit einer Ankunft spätestens um 17:30 Uhr. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlich erbrachten Besetztkilometer.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat im Rahmen der Schülerbeförderung für den Leistungszeitraum. Zwingende Vorgabe: Zum Einsatz kommen muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe. Die Hinfahrt erfolgt freitags nachmittags zwischen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr wahlweise von der Schule Schloss Schönefeld (Zeumerstraße 1, Leipzig) oder dem Wohnheim Dahlienstraße 30 nach Brehna (Thiemendorfer Straße 30-40). Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags gegen 16:30 Uhr von Brehna (Privat) zurück zum Wohnheim Dahlienstraße 30 nach Leipzig. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; • Gegenstand ist die Durchführung einer regelmäßigen Personenbeförderung, beschränkt auf einen Fahrtag pro Monat (jeweils am 1. Sonntag im Monat) für den Leistungszeitraum. Zwingende Vorgaben: Zum Einsatz kommen muss ein Fahrzeug mit Rollstuhlrampe sowie die ordnungsgemäße Mitbeförderung einer medizinischen Fachkraft. • Hinfahrt: Sonntag ab ca. 09:00 Uhr vom Wohnheim Leipzig (Dahlienstraße 30) - Mitnahme der medizinischen Fachkraft nach Schköna (Heideblick 1-10), anschließend Absetzen der Fachkraft in Leipzig. • Rückfahrt: Sonntag nachmittags Abholen der medizinischen Fachkraft am Wohnheim Leipzig, Weiterfahrt nach Schköna (Heideblick 1-10) zur Aufnahme des Kindes; anschließende Rückfahrt nach Leipzig mit Absetzen des Kindes und der Fachkraft am Wohnheim (Ankunft ca. 17:00 Uhr). Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die Durchführung von vier Einzelfahrten pro Monat im Rahmen der Beförderung für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt samstags um 09:00 Uhr vom Wohnheim in Leipzig (Dahlienstraße 30) nach Delitzsch (Privatadresse). Die Rückfahrt wird sonntags abends um 19:00 Uhr vom Bereich Delitzsch (Hainstraße 30-40) zurück ins Wohnheim nach Leipzig durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die Durchführung von zwei Wochenendheimfahrten pro Monat für den Leistungszeitraum. Die Hinfahrt erfolgt samstags um ca. 10:00 Uhr vom Wohnheim in Oschatz (Grenzstraße 11) nach Torgau. Die Rückfahrt erfolgt sonntags nachmittags um ca. 16:00 Uhr vom Bereich Torgau (Rosa-Luxemburg-Platz 1-10) zurück zum Wohnheim nach Oschatz. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Besetztkilometer.; Gegenstand ist die regelmäßige Personenbeförderung (Hin- und Rückfahrt) für den Leistungszeitraum, beschränkt auf drei festgelegte Fahrtage pro Woche: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Das Fahrziel ist die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Eilenburg (Gustav-Adolf-Ring 10). Die Abholung von zu Hause im Bereich Laußig Kossa (Teichhäuser 1-10) erfolgt am Morgen um 06:30 Uhr. Die Rückfahrt ab der WfbM Eilenburg ist nachmittags auf 14:45 Uhr festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich für die tatsächlich erbrachten Besetztkilometer bezogen auf das Einzelfahrzeug.
03
Bieten oder nicht bieten?
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 396 Zuschläge für Transportdienste (Deutschland).
1 €194,0 Mio. €
Median der Zuschlaege
571.693 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
218.835 € bis 2,0 Mio. €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
25%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%
Auf Grundlage von 24 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
20254
2026
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Transportdienste - Deutschland
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Transportdienste
1.817
Median der offenen Bekanntmachungen
500.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Transportdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
883
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
676
Auf Grundlage von 1.257 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.