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Deutschland - Technische Kontrolle - Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Auftraggeber: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71631000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-technische-kontrolle-durchfuhrung-von-vor-ort-kontrollen-zur-bundesforderung-fur-energie-und-ressourcen-649847181e
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/33781-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Mit dem Start der Bundesförderung für Energieeffizienz zum 1. Januar 2019 wurden verschiedene Förderprogramme des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bereich der Energieeffizienz vereint. Die Förderrichtlinie wurde seitdem einige Male überarbeitet und firmiert derzeit unter dem Namen “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz” (EEW). Mit der Förderrichtlinie sollen die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 durch Investitionen der Wirtschaft gesteigert, der Anteil erneuerbarer Energien an der Prozesswärmebereitstellung ausgebaut und die deut-sche Wirtschaft bei ihrer Dekarbonisierung unterstützt werden. Die EEW besteht mittlerweile aus sechs Modulen, mit denen jeweils eine Bandbreite unterschiedlicher Maßnah-men in verschiedener Höhe gefördert werden. Unternehmen können zwischen einer Zuschussförderung und der Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Kredits mit Tilgungszuschuss wählen. In einem Förderwettbewerb kön-nen Unternehmen die Höhe der gewünschten Förderung selbst bestimmen, wobei nur ein Teil der Anträge für die Förderung ausgewählt und bewilligt wird. Drei Fördergeber (Durchführer) sind mit der Umsetzung des Programms beauftragt: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT). Um eine rechtmäßige Verwendung der ausgeschütteten Mittel zu überprüfen, fordert der Bundesrechnungshof die Durchführung von anlassunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen (VOK) der im Rahmen der Förderung errichteten Anlagen bzw. umgesetzten Maßnahmen im Rahmen von Stichprobenkontrollen ein. Die dena ist bereits im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und deren Vorgängerpro-gramme für die Durchführung von VOK verantwortlich (seit 2013 für Wohngebäude und seit 2017 für Nichtwohn-gebäude). Sie wurde nun vom BMWK ebenfalls mit der Konzeption, Koordination und Durchführung anlassunab-hängiger VOK für die Module 1, 2, 3, 4 und 6 der EEW beauftragt und soll diese zukünftig voraussichtlich auch für den Förderwettbewerb übernehmen. Die Durchführung von VOK für Modul 5 (Transformationskonzepte) ist nicht Teil des Auftrags der dena. Der Auftragnehmer übernimmt für das Gebiet Norden die Ankündigung und Durchführung der VOK entsprechend der Prozessvorgaben der dena sowie die Auswahl, ggf. die vertragliche Einbindung von Prüfenden, Fallzuteilung, Disposition und Koordination der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüfenden. Die VOK sollen eine stichprobenhafte, vertiefte Prüfung der in der EEW geförderten Maßnahmen sicherstellen und der dena sowie BAFA/KfW/ VDI/VDE Innovation + Technik GmbH die notwendigen Informationen liefern, damit diese die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung der Fördervoraussetzungen und/oder der Bestimmungen des Zuwendungsbescheids feststellen können.; Mit dem Start der Bundesförderung für Energieeffizienz zum 1. Januar 2019 wurden verschiedene Förderprogramme des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bereich der Energieeffizienz vereint. Die Förderrichtlinie wurde seitdem einige Male überarbeitet und firmiert derzeit unter dem Namen “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz” (EEW). Mit der Förderrichtlinie sollen die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 durch Investitionen der Wirt-schaft gesteigert, der Anteil erneuerbarer Energien an der Prozesswärmebereitstellung ausgebaut und die deut-sche Wirtschaft bei ihrer Dekarbonisierung unterstützt werden. Die EEW besteht mittlerweile aus sechs Modulen, mit denen jeweils eine Bandbreite unterschiedlicher Maßnah-men in verschiedener Höhe gefördert werden. Unternehmen können zwischen einer Zuschussförderung und der Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Kredits mit Tilgungszuschuss wählen. In einem Förderwettbewerb kön-nen Unternehmen die Höhe der gewünschten Förderung selbst bestimmen, wobei nur ein Teil der Anträge für die Förderung ausgewählt und bewilligt wird. Drei Fördergeber (Durchführer) sind mit der Umsetzung des Programms beauftragt: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT). Um eine rechtmäßige Verwendung der ausgeschütteten Mittel zu überprüfen, fordert der Bundesrechnungshof die Durchführung von anlassunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen (VOK) der im Rahmen der Förderung errichteten Anlagen bzw. umgesetzten Maßnahmen im Rahmen von Stichprobenkontrollen ein. Die dena ist bereits im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und deren Vorgängerpro-gramme für die Durchführung von VOK verantwortlich (seit 2013 für Wohngebäude und seit 2017 für Nichtwohn-gebäude). Sie wurde nun vom BMWK ebenfalls mit der Konzeption, Koordination und Durchführung anlassunab-hängiger VOK für die Module 1, 2, 3, 4 und 6 der EEW beauftragt und soll diese zukünftig voraussichtlich auch für den Förderwettbewerb übernehmen. Die Durchführung von VOK für Modul 5 (Transformationskonzepte) ist nicht Teil des Auftrags der dena. Der Auftragnehmer übernimmt für das Gebiet Südosten die Ankündigung und Durchführung der VOK entsprechend der Prozessvorgaben der dena sowie die Auswahl, ggf. die vertragliche Einbindung von Prüfenden, Fallzuteilung, Disposition und Koordination der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüfenden. Die VOK sollen eine stichprobenhafte, vertiefte Prüfung der in der EEW geförderten Maßnahmen sicherstellen und der dena sowie BAFA/KfW/ VDI/VDE Innovation + Technik GmbH die notwendigen Informationen liefern, damit diese die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung der Fördervoraussetzungen und/oder der Bestimmungen des Zuwendungsbescheids feststellen können.; Mit dem Start der Bundesförderung für Energieeffizienz zum 1. Januar 2019 wurden verschiedene Förderprogramme des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Bereich der Energieeffizienz vereint. Die Förderrichtlinie wurde seitdem einige Male überarbeitet und firmiert derzeit unter dem Namen “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz” (EEW). Mit der Förderrichtlinie sollen die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 durch Investitionen der Wirt-schaft gesteigert, der Anteil erneuerbarer Energien an der Prozesswärmebereitstellung ausgebaut und die deut-sche Wirtschaft bei ihrer Dekarbonisierung unterstützt werden. Die EEW besteht mittlerweile aus sechs Modulen, mit denen jeweils eine Bandbreite unterschiedlicher Maßnahmen in verschiedener Höhe gefördert werden. Unternehmen können zwischen einer Zuschussförderung und der Inanspruchnahme eines zinsverbilligten Kredits mit Tilgungszuschuss wählen. In einem Förderwettbewerb kön-nen Unternehmen die Höhe der gewünschten Förderung selbst bestimmen, wobei nur ein Teil der Anträge für die Förderung ausgewählt und bewilligt wird. Drei Fördergeber (Durchführer) sind mit der Umsetzung des Pro-gramms beauftragt: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (VDI/VDE-IT). Um eine rechtmäßige Verwendung der ausgeschütteten Mittel zu überprüfen, fordert der Bundesrechnungshof die Durchführung von anlassunabhängigen Vor-Ort-Kontrollen (VOK) der im Rahmen der Förderung errichteten Anlagen bzw. umgesetzten Maßnahmen im Rahmen von Stichprobenkontrollen ein. Die dena ist bereits im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und deren Vorgängerpro-gramme für die Durchführung von VOK verantwortlich (seit 2013 für Wohngebäude und seit 2017 für Nichtwohngebäude). Sie wurde nun vom BMWK ebenfalls mit der Konzeption, Koordination und Durchführung anlassunab-hängiger VOK für die Module 1, 2, 3, 4 und 6 der EEW beauftragt und soll diese zukünftig voraussichtlich auch für den Förderwettbewerb übernehmen. Die Durchführung von VOK für Modul 5 (Transformationskonzepte) ist nicht Teil des Auftrags der dena. Der Auftragnehmer übernimmt für das Gebiet Südwesten die Ankündigung und Durchführung der VOK entsprechend der Prozessvorgaben der dena sowie die Auswahl, ggf. die vertragliche Einbindung von Prüfenden, Fallzuteilung, Disposition und Koordination der für die Durchführung der VOK eingesetzten Prüfenden. Die VOK sollen eine stichprobenhafte, vertiefte Prüfung der in der EEW geförderten Maßnahmen sicherstellen und der dena sowie BAFA/KfW/ VDI/VDE Innovation + Technik GmbH die notwendigen Informationen liefern, damit diese die Einhaltung oder Nicht-Einhaltung der Fördervoraussetzungen und/oder der Bestimmungen des Zuwendungsbescheids feststellen können.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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