Deutschland - Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - Rahmenvereinbarung Externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten (Softwaretesting)
VerhandlungsverfahrenDer Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - Rahmenvereinbarung Externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten (Softwaretesting)
Auftraggeber: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): IT-Dienstleistungen (72250000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-systemdienstleistungen-und-unterstutzungsdienste-rahmenvereinbarung-externe-unterstutzung-zur-qualitatss-b98c664781
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/33473-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die externe Unterstützung zur Qualitätssicherung von Software bei betriebsnahen IT-Projekten und produktiven IT-Verfahren durch Dienstleister mit besonderer Expertise im Bereich des Testens von Software (insb. Testmanagement, Testprozessverwaltung, Testfallerstellung und Barrierefreiheits- und Accessibility-Leistungen). Ziel ist es, durch die Fortentwicklung und den Ausbau bereits vorhandener Technologien (insb. Ranorex und Selenium) automatisierte Testverfahren für die Qualitätssicherung von Software zu etablieren. Der Auftrag ist nach Maßgabe von § 118 GWB Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
Es soll eine Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich des Softwaretestings geschlossen werden. Die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung umfasst das Testen unterschiedlicher Software mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: 1. Testmanagement (Fortentwicklung und Verbesserung der Testmanagementprozesse; Testautomatisierung und Monitoring; Qualitätssicherung mit sehr hoher Detailgenauigkeit und Präzision; Durchführung von funktionalen und nicht-funktionalen Tests [z.B. Performance- und Sicherheitstest] zur Validierung der Anforderungen und der Integration in bestehende Systemumgebungen; Fehlererkennung und Analyse aufgedeckter Softwarefehler; Analyse von Abweichungen von Testfällen im Rahmen der Testautomatisierung; Analyse von Abweichungen von Soll/Ist- oder Soll/Soll-Vergleichen; Klärung von Abweichungen und Risikoabschätzung mit Vertretern des IT-Referates der Auftraggeberin). 2. Testprozessverwaltung (Pflege und Anpassung bestehender End2End-Testautomatisation mit bspw. Ranorex oder Selenium; Qualitätssicherung von Testablaufspezifikationen im Hinblick auf Automatisierbarkeit; Automatisierung von Testfällen mit bspw. Ranorex; Überwachung von automatisierten Tests; Dokumentation und Auswertung der Testergebnisse). 3. Testfallerstellung (Analyse fachlicher Anforderungen und Ableitung von relevanten Testfällen; Erstellung Testdesignspezifikationen und Testablaufspezifikationen; Erstellung Testsuiten für Regressionstests, Lasttests und Performancetests). 4. Barrierefreiheits- und Accessibility-Leistungen (Durchführung spezialisierter Prüfungen und Validierungen auf Barrierefreiheit gemäß den einschlägigen gesetzlichen und normativen Anforderungen [insbesondere BITV, WCAG]; Beratung und Unterstützung bei der Analyse, Optimierung und Implementierung barrierefreier IT-Anwendungen; Dokumentation identifizierter Barrieren und Begleitung der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen) Vorgesehen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen auf Abruf. Der Abruf erfolgt über einzelvertragliche Beauftragung (EVB-IT-Dienstleistungsverträge). Die Obergrenze des Auftragsvolumens für die angestrebte Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zum 31.12.2029 ist auf eine Gesamthöhe von 3.920 Personentage festgelegt. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, jährlich ein bestimmtes Auftragsvolumen abzurufen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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