Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste - ImmoGIS
Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): IT-Dienstleistungen (72250000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-systemdienstleistungen-und-unterstutzungsdienste-immogis-79ea459b45
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/666209-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Support-, Wartungs- und Entwicklungsvertrags für das webbasierte Geoinformationssystem „ImmoGIS“ des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die ganzheitliche Betreuung der Individualsoftware ImmoGIS, insbesondere: 3rd-Level-Support für die ImmoGIS-Individualsoftware, Wartung und Pflege der Software (Fehlerbehebung, Updates, Patches), Kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung der Anwendung an neue fachliche und technische Anforderungen. Der Auftragnehmer stellt hierfür eigene Support- und Entwicklungsumgebungen bereit und arbeitet eng mit dem Auftraggeber (LIG) und dem IT-Dienstleister Dataport, bei dem das Verfahren betrieben wird, zusammen. Für die Leistungsabrufe aus diesem Vertrag maßgebend ist der tatsächliche Bedarf. Eine abschließende verbindliche Festlegung ist mit dieser Bedarfsschätzung nicht verbunden, so dass keine (Mindest-)Abnahmeverpflichtung besteht. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Entscheidung C-23/20 des Europäischen Gerichtshofs vom 17.06.2021 jedoch maximal bis zu einem Höchstwert in Höhe von 150% des bezuschlagten Auftragswertes Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen. Wird während der Vertragslaufzeit der Gesamt-Höchstwert erreicht, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.