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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Stützmauern - Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Stützwand für eine Boulderanlage
Auftraggeber: Stadt Neustadt
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Bauarbeiten (45262620)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-stutzmauern-landesgartenschau-2027-neustadt-an-der-weinstrasse-bau-einer-stutzwand-fur-eine-boulderanla-c9fd7ffea7
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/774998-2025
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Für die Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße ist auf dem östlichen Hang der ehemaligen Deponie Haidmühle eine Stützwand zu errichten, da Topographie und geplante Wegeführung auf den Deponieberg dies erfordern. Die erdstatisch wirkende Stahlbetonstützwand soll zugleich als Boulderwand im öffentlich frei zugänglichen Außenbereich dienen. Routensetzung und Boulderoberfläche werden nachträglich bauseits aufgebracht, das Material ist frei wählbar, muss aber dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und zum Gesamtkonzept der Daueranlagen passen. Die Wandabwicklung soll ca. 44 m bis 54 m bei einer Höhe von ca. 1,50 m bis 5,50 m betragen. Bereiche über 3,0 m bis 5,50 m sind nicht überkletterbar auszubilden und dienen als Absturzsicherung; auch rückwärtige Teilflächen und Wandköpfe werden von der Boulderoberfläche überdeckt.
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Beschreibung
Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Stützwand für eine Boulderanlage
Die räumlichen und örtlichen Gegebenheiten und die vorhandene Topographie des östlichen Hanges der ehemaligen Deponie Haidmühle erfordern unter Berücksichtigung der Schaffung eines vielseitigen Spiel- und Sportangebotes und aufgrund der geplanten Wegeführung auf den Deponieberg den Bau einer Stützwand. Neben der reinen Stützfunktion soll diese Wand das sportliche Bouldern ermöglichen. Geplant ist schließlich eine Boulderwand im öffentlichen frei zugänglichen bewetterten Außenbereich auf bzw. an einer bauseits erstellten erdstatisch wirkenden Stahlbetonstützwand. Eine Routensetzung erfolgt mittels einer nachträglich auf das Stahlbetonstützbauwerk aufzubringenden Boulderoberfläche. Das Material der Boulderoberfläche ist nicht vorgegeben, soll aber eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und ist auf die Stützwandkonstruktion nachträglich aufzubringen. Gewünscht ist neben einer möglichst spannenden und vielfältigen Gestaltung der Kletterrouten eine hochwertige und attraktive Oberfläche, die sich gut in das entwurfliche Gesamtkonzept der Daueranlagen der LGS einfügt. Daher wird die Stützwand unterschiedliche Höhenabwicklungen aufweisen, um das Übersteigen der Wand zu ermöglichen bzw. in anderen Abschnitten zu verhindern und als Absturzsicherung zu dienen. Die zu herzustellende Wandabwicklung der Stützwandkonstruktion soll ca. 44 m bis 54m bei einer Wandhöhe von ca. 1,50m bis ca. 5,50m betragen. Neben überkletterbaren Bereichen, werden Abschnitte über 3,0m bis 5,50m Höhe nicht überkletterbar ausgebebildet. Neben der beboulderbaren Wandfläche werden auch rückwärtige Teilflächen der Stützwandkonstruktion - diese dienen als Brüstung / Absturzsicherung - sowie Wandköpfe nachträglich in die nachträgliche bauseitige Ausgestaltung der Oberfläche einbezogen und schließlich durch die Boulderoberfläche überdeckt. Die Oberfläche des Stützbauwerkes ist somit in später sichtbaren Bereichen überdeckt. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3, Nr. 3 VOB/A EU werden die spezifischen Anforderungen im Rahmen von voraussichtlich einem Verhandlungsgespräch finalisiert. In diesem Verhandlungsgespräch zusammen mit dem nachfolgenden Gewerk Boulderoberfläche werden zum Beispiel auch Anforderungen aus der tragenden Unterkonstruktion aus der Boulderoberfläche an das Stützbauwerk final diskutiert und festgelegt. Gegenstand des Auftrages sind die erforderlichen Bauleistungen zur Errichtung des Stützbauwerkes auf Grundlage einer im Rahmen des Verfahrens noch vorgelegten Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird durch Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung erfolgen. Die Anlage wird durch einen Prüfsachverständigen (Tragwerksplaner / Prüfstatiker) während der Herstellung begleitet und erst nach Mangelfreiheitdurch durch den Auftraggeber abgenommen. Nicht Gegenstand der Leistung Bau einer Stützwand für eine Boulderwand sind die Leistungen zur tragenden Unterkonstruktion der Boulderoberfläche sowie die Boulderoberfläche selbst. Gegenstand der zu erbringenden Leistung sind ebenfalls nicht die Herstellung der angrenzenden Belagsflächen wie Wege und Fallschutzflächen der Bewegungsfläche für Alle. Hier sind andere Unternehmen im Vorfeld bzw. im Nachgang tätig.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 27122 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Marktkontext
jetzt offen im Bereich Bauarbeiten
29.607
Median der offenen Bekanntmachungen
799.446 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Bauarbeiten
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
12.812
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
1%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
2.979
Auf Grundlage von 27.122 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,3
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
7%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.