Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Stadtmobiliar - Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Stadtmobiliaren
Auftraggeber: DB InfraGO AG
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Fahrzeuge & Transportmittel (34928400)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-stadtmobiliar-rahmenvertrag-uber-die-herstellung-lieferung-und-montage-von-stadtmobiliaren-47752f2913
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/136566-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobilitätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen.
Bahnhöfe sind wichtige Knotenpunkte des öffentlichen Lebens, die wesentlich zum Gelingen der Mobi-litätswende beitragen. Mit ihren häufig großen und zentral gelegenen Vorplätzen übernehmen sie eine Schlüsselrolle: Sie sind Orte der Begegnung, Umstiegspunkte und Scharnier für die Stadt bzw. das umliegende Quartier. Die Kompetenzstelle Vorplatz und deren Partner wie die Kommunen haben sich zum Ziel gesetzt, das Umfeld mit einem maßgeschneiderten Konzept für eine funktionale und attraktive Gestaltung des Bahnhofsvorplatz bzw. ihres Umfeldes zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund der hohen Wirkung des Bahnhofsumfelds auf die Wahrnehmung sowie der Aufgabe, im Zielbild der Bahnhöfe Themen wie u.a. Aufenthaltsqualität und Sicherheit, Begrünung und Klimaanpassungsmaßnahmen auf den Vorplätzen und im Bahnhofsumfeld zu realisieren, möchte die Kompetenzstelle Vorplatz der DB InfraGo AG die Kommunen bei der Umsetzung der gemeinsamen Projekte mit einer EU-weiten Vergabe für Stadtmöbel unterstützen. Ziel ist es, interessierte Städte und Kommunen bei der Beschaffung von Stadtmobiliar sowie deren Lieferung, Montage und mit ergänzenden Dienstleistungen zu unterstützen. Die DB InfraGO AG wird der Auftraggeber dieser Rahmenverträge, ist aber selbst nicht bestellberechtigt und kann daher keine Einzelverträge mit dem Auftragnehmer auf der Grundlage dieser Rahmenverträge schließen. Bestellberechtigt aus diesen Rahmenverträgen sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. Es dürfen nur Bestellungen für die Errichtung der im Lastenheft aufgeführten Anlagen für Bahnhofsumfelder, d.h. im Umkreis von max. 250 m zum Bahnhofsgebäude von Bahnhöfen der Deutsche Bahn AG und ihren nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von Bahnhöfen im Eigentum von Kommunen und weiteren Dritten, erfolgen. Die Deutsche Bahn AG tritt in dieser Konstellation als zentrale Beschaffungsstelle auf.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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