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Deutschland - Softwareprogrammierung und -beratung - Online-Wahlsystem Sozialwahl 2029

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Fünf gesetzliche Krankenkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) schreiben die Bereitstellung und den Betrieb eines Online-Wahlsystems einschliesslich der erforderlichen IT-Infrastruktur für die Sozialwahl 2029 aus. Das System muss barrierefrei sein, neben der Briefwahl bis zum Wahltag (voraussichtlich 30.05.2029, 23:59:59 Uhr) laufen und für rund 23,5 Millionen Wahlberechtigte sowie schätzungsweise 705.000 Online-Wähler ausgelegt sein. Gegenstand ist auch die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft bis zur Online-Wahl 2029; bei Verschiebung des Wahlzeitraums hat der Auftragnehmer entsprechend zu leisten. Keine Angabe zu geschätztem Wert, Frist oder Verfahren.

Beschreibung

Bereitstellung und Betrieb eines Online-Wahlsystems einschließlich der dafür erforderlichen IT-Infrastruktur für die Durchführung der Online-Wahlen für die Sozialwahl 2029 der folgenden gesetzlichen Krankenkassen: o Techniker Krankenkasse (TK) o BARMER o DAK-Gesundheit (DAK-G) o Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und o Handelskrankenkasse (hkk). Die Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie unterliegen als Träger der Sozialversicherung dem Grundsatz der Selbstverwaltung nach §§ 29 ff. SGB IV. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen werden jeweils durch Sozialwahlen nach §§ 43 ff. SGB IV bestimmt. Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2029 statt. Die Krankenkassen beabsichtigen, die Sozialwahl 2029 auch als Online-Wahl anzubieten. Die Online-Wahl tritt neben die Briefwahl und ermöglicht den Wahlberechtigten alternativ eine zusätzliche, barrierefreie und zeitgemäße Form der Stimmabgabe. Das Online-Wahlsystem muss für die nachfolgend genannte Anzahl an "Wählern gesamt in 2029 (geschätzt)" je Krankenkasse ausgelegt sein (Wahlberechtigte / Wähler gesamt / Nutzer Online-Wahl): - TK: 10.000.000 / 2.500.000 / 300.000 - BARMER: 7.000.000 / 1.750.000 / 210.000 - DAK-Gesundheit: 4.400.000 / 1.100.000 / 132.000 - KKH : 1.200.000 / 300.000 / 36.000 - hkk: 900.000 / 225.000 / 27.000 - Gesamt 23.500.000 / 5.875.000 / 705.000 Ausschreibungsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb des Online-Wahlsystems sowie die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems zur Durchführung der Online-Wahl 2029 für die Krankenkassen einschließlich aller hierfür erforderlichen Leistungen. Der Wahlzeitraum der Online-Wahl bestimmt sich nach § 48 SVWO und endet am Wahltag (nach den Erfahrungen der letzten Sozialwahlen voraussichtlich Mittwoch, dem 30.05.2029, 23:59:59 Uhr - Ende der Stimmabgabe). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Wahlzeitraum bei einzelnen oder allen Krankenkassen verschiebt oder verlängert. In diesem Fall hat der AN das Online-Wahlsystem auf Anforderungen der jeweiligen Krankenkassen für die Wahldurchführung in dem veränderten Wahlzeitraum zur Verfügung zu stellen. Das Online-Wahlsystem muss die Anforderungen des SGB IV, der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (insbesondere der Regelungen der §§ 47 ff. im Hinblick auf die Online-Wahl, vgl. auch Bundesrats-Drucksache 231/26) und der Technischen Richtlinie BSI TR-03169 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in der jeweils geltenden Fassung vollständig erfüllen. Der Auftragnehmer (AN) schuldet die in der Leistungsbeschreibung im Einzelnen beschriebenen Leistungen. Die Leistungen umfassen insbesondere: a) Projektmanagement und Projektkoordination, b) Bereitstellung und Anpassung des Online-Wahlsystems, c) Entwicklung und Integration der Authentifizierungsverfahren, d) Durchführung/Unterstützung aller erforderlichen Tests und Zertifizierungen, e) Bereitstellung und Betrieb der erforderlichen IT-Infrastruktur, f) Herstellung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Online-Wahlsystems, g) Schulung der Mitarbeitenden der Krankenkassen sowie der Wahlausschüsse, h) technischer Support während des Wahlzeitraums (24/7), i) die auf Veranlassung der jeweiligen Online-Wahlleitung vom Online-Wahlsystem durchzuführende Auszählung der abgegebenen Online-Stimmen und Bereitstellung der Ergebnisdaten (§ 54 SVWO), j) Bereitstellung und Durchführung der Ende-zu-Ende-Verifizierung, k) Archivierung und nach Ablauf der wahlrechtlichen Aufbewahrungsfristen Löschung von Daten, l) Dokumentation aller Leistungen, m) Nachwahl-Leistungen. Das Online-Wahlsystem muss den Wahlrechtsgrundsätzen der freien, geheimen und öffentlichen Wahl (§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) entsprechen. Das System muss insbesondere gewährleisten: a) die Geheimhaltung der Stimmabgabe (Wahlgeheimnis), b) die Authentizität und Integrität der abgegebenen Stimmen, c) die Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit des Wahlvorgangs, d) den Schutz vor Mehrfachabstimmungen, e) die Anonymisierung der Eingangsreihenfolge der Wahlkennzeichen, sodass ein Rückschluss auf die Identität der Wählenden anhand der Reihenfolge der gespeicherten Stimmen ausgeschlossen ist, f) die Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit vollständiger Erfüllung aller vertraglichen Pflichten. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Vollständiges Auftraggeberprofil

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Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, IT-Dienstleistungen - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 35 €64,5M Aug 2026
adesso SE 16 856.168 € Aug 2026
DYNACON GmbH 14 €9,0M Jun 2026
Bechtle GmbH 13 €1,1M Aug 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 12 €3,0M Jul 2026

Grundlage: 1579 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

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