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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Vorinformation

Deutschland - Software-Wartung und -Reparatur - Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Softwarebeschaffung und Pflege für die Fahrzeugzulassung und Führerscheinbehörde

Angekündigt Deutschland Sachsen-Anhalt IT-Dienstleistungen

Auftraggeber Bereich Landrat/Vergabestelle

379.788 € geschätzter Wert

Eckdaten

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gegenstand ist die Anschaffung der Software 'OK. Verkehr' für die Fahrzeugzulassung und deren Betrieb im Rechenzentrum für Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden. Die Bekanntmachung erläutert die Überprüfungsfristen für Rechtsbehelfe nach § 160 Absatz 3 GWB: Unternehmen, die ein Interesse an dem Auftrag haben und eine Verletzung ihrer Rechten geltend machen, müssen festgestellte Verstöße gegen Vergabevorschriften dem Auftraggeber innerhalb der genannten Fristen rügen, etwa binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnis, und einen Nachprüfungsantrag binnen 15 Kalendertagen nach Ablehnung einer Rüge stellen.

Beschreibung

Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB Maßnahme: Anschaffung der Software OK. Verkehr für die Fahrzeugzulassung und Betrieb im Rechenzentrum für Fahrzeugzulassung und Fahrerlaubnis Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften einSchaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da hier gem. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV aus technischen Gründen nur ein Unternehmen für den Auftrag in Betracht kommt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Bereich Landrat/Vergabestelle

Deutschland

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, IT-Dienstleistungen - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 53 213,8 Mio. € Sep 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 25 4,8 Mio. € Jul 2026
adesso SE 23 1,1 Mio. € Aug 2026
SVA System Vertrieb Alexander GmbH 22 5,0 Mio. € Okt 2026
SAP Deutschland SE & Co. KG 20 20,6 Mio. € Okt 2026

Grundlage: 2541 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

Marktkontext

jetzt offen im Bereich IT-Dienstleistungen
7.178
Median der offenen Bekanntmachungen
885.740 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · IT-Dienstleistungen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.652
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
4%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.054

Auf Grundlage von 2.541 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

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