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Deutschland - Schneeräumung - Winterdienst im Bereich des Außenbezirk Riedenburg 2026 ff

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  1. Veröffentlicht
  2. Frist 39 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Winterdienst an der Schleuse Berching, und der Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1), der Leitzentrale Dietfurt (Los 2) sowie den Schleusen Riedenburg u. Kelheim (Los 3) am Main-Donau-Kanal. Die Anlagen müssen bei Bedarf an jedem Wochentag ab 5:30 Uhr von Schnee und Eis freigeräumt werden. Dabei haben die Objekte Revierzentrale Gösselthalmühle (Los 1) und Leitzentrale Dietfurt (Los 2) Vorrang vor den Schleusenanlagen Riedenburg u. Kelheim (Los 3). Die Schneeräumung ist auf Anordnung des AG so oft zu wiederholen, wie es die Verkehrssicherungspflicht erfordert. Der Räum- und Streudienst ist im Tageszeitraum von 5.30 Uhr bis 20:00 Uhr durchzuführen. Im Bedarfsfall und zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung kann bei längeren Schneefällen oder bei andauernden Schneefällen am Tag eine mehrmalige Schneeräumung erforderlich werden. Winterdienst an der Schleuse Berching und der Revierzentrale Gösselthalmühle. Auf dem Betriebsgelände der Revierzentrale Gösselthalmühle ist mit Salz zu streuen. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleuse Berching ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.; Winterdienst an der Schleuse Dietfurt. An der Schleuse Dietfurt (Leitzentrale) sind die Zufahrten zur Schleuse u. Pumpwerk mit Salz und innerhalb des Schleusengelände sind alle Flächen wieder mit Splitt zu streuen. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleuse ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.; Winterdienst an den Schleusen Riedenburg und Kelheim. Auf dem Schleusengelände und den Zufahrten der Schleusen Riedenburg u. Kelheim ist das Streuen mit Salz nicht erlaubt. Hier darf ausschließlich mit Splitt gestreut werden. Das erforderliche Streugut (Salz und Splitt) muss der Auftragnehmer eigenständig besorgen, vorhalten und entsprechend lagern. Flächen zum Lagern auf dem Gelände der Schleusen und der Revierzentrale ist in Notfällen und zeitlich für die Durchführung des Winterdienstes befristet gestattet. Auf jeden Fall bedarf es hier einer vorherigen Abstimmung mit dem AG. Das anfallende Streugut im Bereich der Räum- und Streuflächen ist nach der Winterperiode abzukehren und aufzunehmen. Das Streumaterial ist vom AN zu entsorgen. Die Kosten hierfür sind im Einheitspreis einzurechnen. Dem AG obliegt es, die Notwendigkeit eines Räum- und Streueinsatzes rechtzeitig festzustellen. Der AG verständigt daraufhin unverzüglich (telefonisch) die vom AN benannte Person (Einsatzdienst). Der AN gewährleistet, dass innerhalb von maximal 1 ½ Stunden nach telefonischer Verständigung mit mind. 2 Personen und Räumgerät mit den Räum- und Streuarbeiten am jeweiligen Objekt begonnen wird. Soweit es die Witterung und die Bedürfnisse der Verkehrssicherungspflicht es erfordern, ist der Einsatz nach Anordnung des AG auch mehrfach täglich zu wiederholen. Dabei wird jeder geforderte Einsatz abgerechnet und vergütet. Der AN hat die im Lageplan eingezeichneten Flächen von Schnee zu räumen und bei Schnee- Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Streumittel (z.B. Splitt) abzustreuen. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben Geh- und Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr auf dem Betriebsgelände nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen Hydranten, Kanalschächte, Tore und Türen, Festmacheinrichtungen (Poller) und Geh- u. Fahrbahnen selber sind bei der Räumung freizuhalten. Entlang der Schleusenkammer ist ein Geländer vorhanden, sodass in diesem Bereich nur von Hand geräumt bzw. gestreut werden kann.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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