Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
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Beschreibung
Ausgeschrieben und Vertragsgegenstand ist die Dienstleistung zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen landwirtschaftlichen Verwertung oder thermischen Entsorgung des Klärschlammes (Abfallnummer 1908005) der Kläranlage Aurich in einer hierfür zugelassenen Anlage, mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen.
Die Stadt Aurich betreibt die Kläranlage Aurich. Dort fällt entwässerter Klärschlamm an, der derzeit landwirtschaftlich verwertet/thermisch entsorgt wird. Da die Verträge mit den derzeitigen Entsorgungsunternehmen am 28.02.2026 auslaufen, wird die Klärschlammverwertung/-entsorgung neu ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistungen zur ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes der KA Aurich mit den Hauptleistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung, Zwischenlagerung (falls notwendig), Transport, Verwertung/Entsorgung einschließlich Nachweisführung/Dokumentation. Die landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sollen als Entsorgungswege beibehalten werden. Die Leistungen des AN im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Wiegen, Lagerung und Transport der Schlämme von der Kläranlage zum Zwischenlager und zum Ort der landwirtschaftlichen Verwertung/thermischen Entsorgung, inklusive Erstellung aller Nachweise und Dokumentationen umfassen: - Einholung aller notwendigen Genehmigungen und Nachweisführungen für Wiegen, Lagerung, Transport, ggf. Vorbehandlung, landwirtschaftliche Verwertung/thermische Entsorgung sowie ggf. Zwischenlagerung und Umschlag - Übernahme des entwässerten Klärschlamms an der definierten Übergabestelle (Schnittstelle) - Transport des Klärschlamms mit Fahrzeugen des AN - Zwischenlagerung des Klärschlammes in einem hierfür zugelassenen Lager des AN - Landwirtschaftliche Verwendung/thermische Entsorgung des Klärschlamms mit ggf. Vorbehandlung, Umschlag/Zwischenlagerung - Dokumentation und Nachweis der Entsorgung/Verwendung nach Maßgabe der Abfallgesetzgebung und anderer einschlägiger Bestimmungen - Verwiegung des übernommenen Klärschlammes (Netto- und Bruttogewicht, Tara) auf einer geeichten Fahrzeugwaage. Dem Übernahmeschein ist nach der Übernahme des Klärschlammes ein Wiegeschein der gemeinsam festgelegten Waage beizufügen - Beprobungsmanagement (Klärschlammanalysen) Grundlage ist der angebotene Einheitspreis für den Klärschlamm (EUR/Mg), mit dem alle Haupt- und Nebenleistungen, die im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung durch den AN zu erbringen sind, abgegolten sind. Dies sind zum Beispiel: - Sämtliche Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Hilfs- und Betriebsmittel, z. B. Kraft- und Schmierstoffe für Radlader - Erschwerniszuschläge - Schlechtwetterzulagen - Schmutz- und sonstige Zulagen - Auslösung und Fahrtkosten - Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen - üblichen Schwankungen in der Klärschlammqualität und -menge - Beseitigung von groben Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren - Erschwernisse durch den Schutz vorhandener Bauteile, wie z. B. Toranlagen, Förderbänder etc. - Erschwernisse bei der Auftragsausführung infolge Schlechtwetter, Frost etc. - Betriebsbedingte Leistungsunterbrechungen, Stillstandszeiten etc. - Abgaben, Gebühren, Zölle, Maut etc. - Kosten für zusätzliche Analysen, die nicht vom Auftraggeber getragen werden (z. B. Bodenanalysen) - Erwirkung aller erforderlichen Transport- und Entsorgungsgenehmigungen, - Alle Arbeiten, die mit dem Nachweis der Liefermengen und Lieferungsarbeiten entstehen, - Erstellung aller erforderlichen Dokumente Alle weiteren Leistungen und Nebenleistungen sowie Kosten, die sich aus den Rahmenbedingungen und den beigefügten vertraglichen Regelungen ergeben, sind ebenfalls im Leistungsumfang enthalten und bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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