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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Tag Vergabebekanntmachung

Deutschland - Risiko- und Gefahrenabschätzung im Bau - Erweiterungsneubau Sporthalle Söderblom-Gymnasium Espelkamp und Abbruch der bestehenden Sporthallen

Vergeben Deutschland Detmold Architektur- & Ingenieurdienste

Auftraggeber Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

33.212 € Zuschlagswert

Eckdaten

Vergeben
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Vergeben
  2. Veröffentlicht
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Zuschlag an

PdW SIGEKO GmbH

Zuschlagswert
33.212 €
Zuschlagsdatum
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Beschreibung

Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Das hier angefragte Leistungsbild der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung, gemäß AHO Nr. 15 von Juni 2022 beinhaltet Regelleistungen, sowie Regelleistungen im Bedarfsfall sowie Optionale Leistungen. Zudem wird die Übernahme der Funktion des beauftragen Dritten angefragt. Sporthallenneubau Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) - h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) angefragt. Als Optionale Leistung soll hier zudem das Leistungsbild j) pauschal angeboten werden. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) - f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. 3 Abbruch der bestehenden Sporthallen Für die Leistung während der Planung der Ausführung werden die Regelleistung gemäß AHO a) - h) vollständig angefragt. Als Regelleistung im Bedarfsfall werden die Leistungsteile b) und c) und g) angefragt. Für die Leistung während der Ausführung des Bauvorhabens sollen die Regelleistungen a) - f) hier insgesamt pauschal angeboten werden, während für die Regelleistungen im Bedarfsfall nur die Teilleistungen a) und b) angeboten werden sollen. Zudem soll hier pauschal die Aufgabe des Koordinators als Optionale Leistung angeboten als Übernahme der Funktion des beauftragten Dritten, nach Definition nach RAB 10. Die Anfrage für Leistungen im Bereich Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich SiGeKo als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Leistungen termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen. Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027. Das Projekt nahm seinen Auftakt mit der Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs zum Ersatzneubau der Sporthalle des Söderblom-Gymnasiums Espelkamp im Jahr 2019. Erster Preisträger war das Büro bwarchitektur aus Münster, die den Auftrag sowohl für die Generalplanung als auch für die Bauleitung erhielten. Bis 2021 konnten unter Führung von bwarchitektur die Planung bis ca. LPH 6 erstellt werden. Im selben Jahr wurden die Planungen aufgrund von unerwarteten Mehrkosten eingestellt. Eine abgeänderte Planung im Jahr 2022 für den Neubau konnte durch den GPL bis ca. LPH 6 erstellt werden, für den Abbruch erfolgte durch eine separate ARGE eine Planung bis ca. LPH 3. Im September 2022 konnte auf Grundlage der aktualisierten Planung der Förderantrag SJK 2022 für den Neubau sowie den Abbruch gestellt. Im August 2023 sind die Fördermittel im Förderbescheid durch das BBSR zugesichert worden. Der Fördergeber hat diese Maßnahme an Bedingungen zur Planung und Errichtung geknüpft, die im Einzelnen aus dem beilegenden Förderbescheid zu entnehmen sind. Zwingend sind folgende Vorgaben in der Planung und Durchführung dieser Bauaufgabe zu beachten: • Energetischer Standard gemäß eines Effizienzgebäudes 40 gem. BEG • „Naturgefahren am Standort“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) • „Nachhaltige Materialgewinnung“ gemäß „Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) • Stellungnahme des Beirates des Kreises Minden-Lübbecke für Menschen mit Behinderungen vom 13.06.2024 Diese Vorgaben von Seiten des Fördergebers machen eine Überarbeitung bzw. Fortführung der Planung zwingend erforderlich. Zudem Das hier abgefragte Leistungsbild der Planungsleistungen für Bauschadstoffgutachter auf der Basis der AHO Nr. 43, „Leistungsbild für Gutachter und Fachplaner bei Schadstoffen“, unterteilt sich in einen zu begleitenden Abbruch, der Teil der geförderten Maßnahme ist (betrifft die Dreifachsporthalle) und einen nichtgeförderten Teil (Abbruch der Einfachsporthalle). Demnach müssen die Angebote, die Massenermittlung und die Abbrechung separat erfolgen und festgehalten werden. Für beide Teilbereiche liegt ein aktuelles Schadstoffgutachten vor (für die Einfachsporthalle wird das Gutachten im Zuge der Angebotsverfahrens kurzfristig nachgereicht), auf deren Grundlagen die weiteren Leistungen wie folgt anzubieten und zu erbringen sind: AHO, Nr. 43, Leistungsbausteine, die durch den Bieter pauschaliert anzubieten sind: Leistungsschritt 3, Planung, Ausschreibung und Überwachung Grundleistung 2.3.1. - 1. Grundlagenermittlung Regelleistung Besondere Leistung 2.3.1 - 2. Vorplanung Besondere Leistung 2.3.3 - 1. Sanierungskonzept Grundleistung 2.3.3 - 2. Entsorgungskonzept Grundleistung 2.3.3. - 3. Vorbereiten bei der Vergabe Grundleistung 2.3.3. - 4. Mitwirken bei der Vergabe Grundleistung 2.3.4. - 1. Sanierungsüberwachung Besondere Leistung 2.3.4. - 2. Feststellen Sanierungserfolg Grundleistung 2.3.4. - 3- Abnahme Grundleistung 2.3.4. - 4. Dokumentation Weitere pauschale Leistungen, die im Zuge der Maßnahme zwingend erforderlich sein werden: Mit der pauschalen Honorarabfrage wird für die Maßnahme Position 1 gemäß Angebotsblatt D zusätzliche Sondierungsmaßnahmen angefragt, da das vorliegende Schadstoffkataster für die Dreifachsporthalle veraltet ist und hier zum Nachweis aktuelle Probenentnahmen und -analysen zu erfolgen haben. Konkret sind hier angefragt: 1. Durchführung von Kernbohrungen zur Erkundung des Aufbaus von mineralischen Bauteilen (z. B. Geschossdecken, Bodenplatten, aufgehende Wände, etc.), Entnahme und Dokumentation (schriftlich und fotografisch) der Bohrkerne, Zusammenstellung von Proben (Einzel- oder Mischproben) der mineralischen Bausubstanz für die analytischen Laboruntersuchungen. Es werden insgesamt 10 Bohrkerne und vier Laboranalysen hier pauschal abgfragt. 2. Überstellung der zu untersuchenden Proben in ein zertifiziertes Labor 3. Durchführung von chemischen Untersuchungen gemäß Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und / oder Deponieverordnung (DepV) an den Proben der mineralischen Bausubstanz im Hinblick auf die Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) Weitere „Besondere Leistungen“ bzw. „optionale Leistungen“, die auf Abruf durch den Auftraggeber verlangt werden, werden auf Honorarbasis nach Stundenaufwand abgerechnet. Der entsprechende Stundensatz wird in der beigefügten Angebotsunterlage D abgefragt. Voraussetzung für die pauschalierte Angebotsabfrage ist das vom AG zur Verfügung gestellte Schadstoffkataster sowohl für die Dreifachsporthalle als auch für die Einfachsporthalle (wird kurzfristig den Angebotsunterlagen zugefügt). Zudem ist angedacht, dass die Leistung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators durch den AG separat abgefragt und beauftragt werden wird. Ebenso sind die Leistungen die LPH 6 und 7 der HOAI beim beauftragten Architekten inkludiert, so dass die Ausschreibung und Submission von Leistungen im Rahmen der Abbrucharbeiten der Sporthallen hier beim Architekten liegen. Eine Mitwirkung beim technischen Ausklärungsgespräch mit Bietern im Zusammenhang der Schadstoffsanierung ist dagegen in das Pauschalhonorar mit einzurechnen. 1. Die Anfrage für Planungsleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung richtet sich an Dienstleister, die 1. Fundierte Kenntnisse im Bereich der Schadstoffsanierung oder vergleichbarer Projekte als Referenz der letzten 3 Jahre nachweisen können 2. Über ausreichende Kapazitäten verfügen, diese Planungsleistung termingerecht sowie im Kostenrahmen durchzuführen Der Bewilligungszeitraum endet gemäß Förderbescheid Ende 2027.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Tag

Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 7 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Dieser Zuschlag
33.212 €
Median der Zuschlaege
33.212 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
22.427 € bis 57.250 €

Der Zuschlag liegt in der üblichen Spanne.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Evangelische Kirche von Westfalen Das Landeskirchenamt

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
17
Zuschläge
8
insgesamt vergeben
1,9 Mio. €

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
20.627
Median der offenen Bekanntmachungen
486.446 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.944
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.425

Auf Grundlage von 12.242 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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