Deutschland - Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten - Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten - Durchführung von vertraulichen Anhörungen für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
Auftraggeber: Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (Aufarbeitungskommission)
Land: Deutschland
Frist: 16 Sep 2026, 10:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79421000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-projektmanagement-ausser-projektuberwachung-von-bauarbeiten-durchfuhrung-von-vertraulichen-anhorungen-fu-cb5f496eaa
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/559070-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Veröffentlicht
Frist35 Tage offen
Vergebenausstehend
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vergibt die Durchführung vertraulicher Anhörungen von Betroffenen sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen. Bewerben können sich nur einzelne natürliche Personen als Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten; Firmen sind ausgeschlossen. Vorgesehen sind Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten, verteilt auf 9 Lose über alle Regionen Deutschlands, mit dezentralen Anhörungsorten, vorzugsweise in größeren Städten. Jede beauftragte Person muss monatlich mindestens zwei Anhörungen durchführen. Die Verträge gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2027 und können, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel, jährlich bis maximal zum 31. Dezember 2030 verlängert werden.
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Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Anhörungen Betroffener sexuellen Missbrauchs in Kindheit und Jugend sowie von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen (Bekannte, Angehörige, Lehrerinnen und Lehrer etc.) zu ihren Missbrauchserfahrungen bzw. Beobachtungen durch Anhörungsbeauftragte. Da für die Durchführung der Anhörungen eine größtmögliche Vertraulichkeit gewährleistet werden soll, richtet sich das Ausschreibungsvorhaben an Berufsgeheimnisträger, insbesondere Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten. Es können sich nur einzelne natürliche Personen, hingegen keine Firmen bewerben. Um den anzuhörenden Personen die Anfahrt zu erleichtern, sollen die Anhörungen dezentral im gesamten Bundesgebiet stattfinden, vorzugsweise in größeren Städten. Die Anhörungsbeauftragten sollen so ausgewählt werden, dass Betroffenen in allen Regionen Deutschlands ein möglichst wohnortnahes Anhörungsangebot zur Verfügung steht. Hierzu ist beabsichtigt, Verträge mit 14 Anhörungsbeauftragten abzuschließen. Vorgesehen ist eine Verteilung mit zwei Standorten in Schleswig-Holstein/Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern (Los 1), einem Standort in Niedersachsen (Los 2), drei Standorten in Berlin/Brandenburg (Los 3), ein Standort in Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen (Los 4), zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen (Los 5), einem Standort in Hessen (Los 6), einem Standort im Saarland (Los 7), einem Standort in Baden-Württemberg (Los 8) sowie zwei Standorten in Bayern (Los 9). Die Verträge mit den Anhörungsbeauftragten sollen zunächst bis zum 31. Dezember 2027 geschlossen werden. Es besteht - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel - die Absicht, die Verträge jährlich bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren bis 31. Dezember 2030 zu verlängern. Jede Anhörungsbeauftragte bzw. jeder Anhörungsbeauftragte muss bereit sein, monatlich mindestens zwei Anhörungen durchzuführen. Insgesamt beabsichtigt die Kommission, etwa 400 Anhörungen pro Jahr durchzuführen. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage2_Leistungsbeschreibung.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
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