Deutschland - Planungsleistungen im Bauwesen - Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt“ Hier: Planungsleistungen Gebäude und Tragwerksplanung
Offenes VerfahrenJeder darf in einem Schritt ein Angebot abgeben, ohne Vorauswahl.Ganzer EintragOberhalb des EU-SchwellenwertsEin Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss.Ganzer Eintrag
CPV-CodeDas EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung.Ganzer Eintrag
Deutschland - Planungsleistungen im Bauwesen - Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt“ Hier: Planungsleistungen Gebäude und Tragwerksplanung
Auftraggeber: moBiel GmbH
Land: Deutschland
Frist: 15 Sep 2026, 10:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71320000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-planungsleistungen-im-bauwesen-planung-zur-verlangerung-der-stadtbahnlinie-1-nach-sennestadt-hier-plan-56b88fb0d0
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/559183-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Veröffentlicht
Frist34 Tage offen
Vergebenausstehend
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Beschreibung
Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen. Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau der Abstellhalle soll eine betrieblich, baulich und brandschutztechnisch geeignete Abstellmöglichkeit für die Stadtbahnfahrzeuge errichtet werden. Das Planungsgebiet schließt in unmittelbarer Nähe ein FFH- Gebiet, dessen Schutzbelange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Die heutige Wendeschleife wird durch die neue Gleisanlage der Stadtbahnverlängerung nach Sennestadt sowie durch einen neu zu herstellenden Geh- und Radweg begrenzt. Südöstlich des Plangebiets befindet sich zudem ein bestehendes Pumpenwerk einer Zubringerwasserleitung, das dauerhaft zu erhalten ist. Die Planung der Abstellhalle hat innerhalb der festgelegten Baugrenzen zu erfolgen und ist so auszurichten, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Die Abstellhalle ist als geschlossenes Gebäude auszuführen, um sowohl eine Beheizbarkeit als auch einen ausreichenden Schutz der Fahrzeuge sicherzustellen. Innerhalb der Halle ist eine feste, befahrbare Fahrbahn vorzusehen. Die Arbeitswege sind mit einer lichten Breite von 1,00 m herzustellen. Für die Ein- und Aus-fahrt der Fahrzeuge sind geeignete Toranlagen, beispielsweise als Falt- oder Sektionaltore, vorzusehen. Ergänzend zur Halle sind betriebsnotwendige Nebenräume einzuplanen. Hierzu zählen zwei WC Anlagen, ein Aufenthalts und Pausenraum sowie Lagerräume für Betriebsmittel, Reini-gungsmittel und Werkzeuge. Diese Räume sind funktional, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll anzuordnen und an die Abstellhalle anzubinden.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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