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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 4 Stunden Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Peripheriegeräte - IT-C-Artikel-Rahmenvereinbarung

Offen Deutschland Münster Büro- & EDV-Geräte

Auftraggeber Universitätsklinikum Münster

29 Tage übrig

Eckdaten

Frist endet
12:00 (UTC+1)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Heute
  3. Frist 30 Tage offen
  4. Vergeben ausstehend

Angebotsfrist

29 Tage von der Veröffentlichung bis zur Frist

Übliche Dauer

Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, offenes Verfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 31 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 34 Tagen, auf Grundlage von 83.623 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.

Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 30 Tage (Median seiner letzten 55 Ausschreibungen).

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Das Universitätsklinikum Münster (UKM) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsorientierte Lieferung von C-Artikeln im IT-Bereich, insbesondere standardisierter, geringwertiger IT-Verbrauchs- und Zubehörartikel für das UKM-IT-Lager. Zum Umfang gehören Eingabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör. Die Leistungsbeschreibung basiert verbindlich auf den am Klinikum eingeführten Standardprodukten; Abweichungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Die gelieferte Hardware muss sich nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und mit Arbeitsplatzsystemen, Betriebssystemen sowie zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsmechanismen kompatibel sein, um zusätzlichen Prüf-, Test-, Schulungs- und Lageraufwand zu vermeiden.

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die bedarfsorientierte Lieferung von C-Artikeln im IT-Bereich, insbesondere von standardisierten, geringwertigen IT-Verbrauchs- und Zubehörartikeln für das UKM-IT-Lager. Die Leistungsbeschreibung basiert verbindlich auf den im Universitätsklinikum Münster (UKM) eingeführten Standardprodukten für C-Hardwareartikel für das IT-Lager. Eine Abweichung hier-von ist grundsätzlich nicht zulässig. Das UKM betreibt eine hochverfügbare und komplexe IT-Infrastruktur, die kontinuierlich durch Neubau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie den laufenden Austausch und die Ergän-zung von IT-Arbeitsplätzen weiterentwickelt wird. Die eingesetzten C-Hardwareartikel (z. B. Ein-gabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör) müssen sich dabei nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und den etablierten technischen Standards entspre-chen. Vor diesem Hintergrund ist es aus technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Sicht erforder-lich, die bereits eingeführten Standardprodukte konsequent fortzuführen. Nur so kann sicherge-stellt werden, dass neu beschaffte Hardware mit den vorhandenen Arbeitsplatzsystemen, Be-triebssystemen, eingesetzten Endgeräten sowie den zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsme-chanismen kompatibel ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Ersatz- und Ergänzungsbeschaf-fungen ohne zusätzlichen Prüf-, Test- oder Integrationsaufwand erfolgen können. Eine Abweichung von den festgelegten Standardprodukten würde zu erhöhtem Aufwand für technische Evaluierungen, Kompatibilitätsprüfungen, Treiber- und Firmwaretests sowie zur An-passung bestehender Betriebs- und Supportprozesse führen. Darüber hinaus wären zusätzliche Schulungsaufwände für IT-Mitarbeitende und Anwender sowie ein erhöhter Aufwand bei Lager-haltung, Ersatzteilbevorratung und Lifecycle-Management zu erwarten. Unterschiedliche Pro-duktlinien erhöhen zudem die Komplexität bei Wartung, Support und Störungsbeseitigung und führen zu vermeidbaren Betriebsrisiken. Die Standardisierung der C-Hardware ermöglicht dem UKM eine wirtschaftliche, sichere und effiziente Bereitstellung der IT-Arbeitsplätze. Sie reduziert den administrativen Aufwand über den gesamten Produktlebenszyklus und trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren sowie ein einheit-liches Service- und Supportniveau sicherzustellen. Um den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 BHO zu wahren, ist es erforderlich, die regelmäßig benötigten C-Hardwareartikel über einen zentralen Rahmenvertrag zu beschaffen. Durch die Bündelung der Bedarfe können Skaleneffekte genutzt, einheitliche Be-schaffungs- und Supportprozesse etabliert sowie wirtschaftliche Einkaufskonditionen erzielt wer-den. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Organisationseinheiten des UKM auf standardisier-te, kompatible und zentral betreute Hardwareprodukte zugreifen können.; Das UKM betreibt eine hochverfügbare und komplexe IT-Infrastruktur, die kontinuierlich durch Neu-bau , Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie den laufenden Austausch und die Ergänzung von IT-Arbeitsplätzen weiterentwickelt wird. Die eingesetzten C-Hardwareartikel (z. B. Eingabegeräte, Webcams, Headsets, Adapter und weiteres IT-Zubehör) müssen sich dabei nahtlos in die bestehende IT-Landschaft integrieren und den etablierten technischen Standards entsprechen. Vor diesem Hintergrund ist es aus technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Sicht erforderlich, die bereits eingeführten Standardprodukte konsequent fortzuführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass neu beschaffte Hardware mit den vorhandenen Arbeitsplatzsystemen, Betriebssystemen, einge-setzten Endgeräten sowie den zentralen Verwaltungs- und Sicherheitsmechanismen kompatibel ist. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen ohne zusätzlichen Prüf-, Test- oder Integrationsaufwand erfolgen können. Eine Abweichung von den festgelegten Standardprodukten würde zu erhöhtem Aufwand für techni-sche Evaluierungen, Kompatibilitätsprüfungen, Treiber- und Firmwaretests sowie zur Anpassung be-stehender Betriebs- und Supportprozesse führen. Darüber hinaus wären zusätzliche Schulungsauf-wände für IT-Mitarbeitende und Anwender sowie ein erhöhter Aufwand bei Lagerhaltung, Ersatzteilbe-vorratung und Lifecycle-Management zu erwarten. Unterschiedliche Produktlinien erhöhen zudem die Komplexität bei Wartung, Support und Störungsbeseitigung und führen zu vermeidbaren Betriebsrisi-ken. Die Standardisierung der C-Hardware ermöglicht eine wirtschaftliche, sichere und effiziente Bereitstel-lung der IT-Arbeitsplätze. Sie reduziert den administrativen Aufwand über den gesamten Produktle-benszyklus und trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren sowie ein einheitliches Service- und Sup-portniveau sicherzustellen. Durch die Bündelung der Bedarfe können Skaleneffekte genutzt, einheitliche Beschaffungs- und Sup-portprozesse etabliert sowie wirtschaftliche Einkaufskonditionen erzielt werden. Gleichzeitig wird si-chergestellt, dass alle Organisationseinheiten des UKM auf standardisierte, kompatible und zentral be-treute Hardwareprodukte zugreifen können. Die anzubietenden Artikel nebst Herstellerverweis ergeben sich aus der Anlage 02 Artikelliste. Für das Los 1 können keine Alternativen angeboten werden. Für Los 2 können gleichwertige Alternativen an-geboten werden. Entsprechende gleichwertige Alternativen müssen in der Anlage 02 Blatt Los 2 in Verbindung zum Leitmodell gekennzeichnet werden. Ebenfalls ist die Gleichwertigkeit anhand von Produktdatenblättern oder ähnlichem nachzuweisen. Das UKM behält sich vor, Muster von gleichwertigen Alternativen anzufordern, welche im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung intern getestet werden. Die angeforderten Muster sind innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Kosten für Bereitstel-lung, Verpackung, Versand sowie gegebenenfalls Rücktransport trägt der Bieter. Die Anforderung von Mustern erfolgt nur, soweit dies für die Bewertung der Gleichwertigkeit erforder-lich ist. Die Nichtvorlage angeforderter Muster innerhalb der gesetzten Frist oder die Feststellung, dass die angebotene Alternative die geforderten Eigenschaften nicht erfüllt, kann im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen dazu führen, dass die angebotene Alternative als nicht gleichwertig bewertet wird und das Angebot von der weiteren Wertung ausscheidet.

Bieten oder nicht bieten?

Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.

  1. Spricht für Sie:

    Erfüllen wir jedes Eignungskriterium?

    Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.

    Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.

  2. Ihre Einschätzung:

    Können wir das mit dem vorhandenen Team leisten?

    Dazu enthält das Register nichts. Die offiziellen Unterlagen schon.

  3. Ihre Einschätzung:

    Haben wir zwei vergleichbare Referenzen?

    Vergleichbare Leistungen liegen im Bereich Büro- & EDV-Geräte.

  4. Spricht für Sie:

    Reicht die Frist für ein ordentliches Angebot?

    Noch 29 Tage, davon 22 Arbeitstage.

  5. Ihre Einschätzung:

    Bleibt beim voraussichtlichen Zuschlagspreis eine Marge?

    In diesem Land werden solche Aufträge meist für 199.253 € bis 816.189 € vergeben.

  6. Ihre Einschätzung:

    Kennen wir diesen Auftraggeber?

    Der Auftraggeber hat 221 Bekanntmachungen im Register und noch kein Muster bei den Gewinnern.

Kann ich bieten?

  • Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
  • Nachweise aus einem anderen EU-Land? Gleichwertige Nachweise in eCertis prüfen

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 327 Zuschläge für Büro- & EDV-Geräte (Deutschland).

Median der Zuschlaege
381.900 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
199.253 € bis 816.189 €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Universitätsklinikum Münster

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
221
Zuschläge
116
insgesamt vergeben
16,0 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
88
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
12%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
2%

Auf Grundlage von 104 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Wer die Aufträge dieses Auftraggebers in diesem Sektor gewöhnlich gewinnt

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
3D Systems GmbH; Munich Medical Devices GmbH 1 418.811 € Aug 2026
Deutsche Telekom Business Solutions GmbH 1 Aug 2025
INVITEC GmbH & Co. KG 1 Jul 2026

Grundlage: 3 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 5 Jahren.

42 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

jetzt offen im Bereich Büro- & EDV-Geräte
3.771
Median der offenen Bekanntmachungen
184.843 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Büro- & EDV-Geräte

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
585
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
7%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
581

Auf Grundlage von 987 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

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