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Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - 'Moor-Express'

Original Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen - ´Moor-Express`

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die AIB-KUR GmbH & Co. KG schreibt für die Stadt Bad Aibling den etablierten 'Moor-Express' neu aus, einen innerstädtischen Busbetrieb als Vertragsleistung nach § 42 PBefG. Befördert werden Gäste und Bürger nach festem Fahrplan und Haltestellen (Anlage 3), Montag bis Samstag, Sonntag optional, mit geeigneten Kraftomnibussen. Gefordert sind Pünktlichkeit, Hilfe beim Ein- und Ausstieg, rauchfreie Fahrzeuge, tägliche telefonische Erreichbarkeit der Fahrdienstleitung von 7:30 bis 18:30 Uhr sowie Abstimmung mit der Stadt vor Auftragsbeginn. Die Leistung bildet ein Los. Der laufende Vertrag endet am 28.02.2027.

Beschreibung

Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 PBefG - ´Moor-Express` Der etablierte ´Moor-Express` ist in Bad Aibling ein innerstädtischer Busbetrieb, der Gäste wie auch Bürger/innen in einem festen Fahrplan befördert. Die Leistung des Busbetriebes wird extern erbracht als Vertragsleistung. Der laufende Vertrag endet zum 28.02.2027 und wird hiermit neu ausgeschrieben. Die Leistung besteht aus einem Los und ist nicht weiter in Titel unterteilt. Der/die Auftragnehmer(in) befördert Menschen gemäß des in Anlage 3 - Fahrplan genannten Zeiten und Haltestellen. Die Beförderung hat pünktlich zu erfolgen. Die Beförderung ist mit geeigneten Kraftfahrzeugen/Kraftomnibussen1 an allen in Anlage 3 - Fahr- plan genannten Tagen (Montag - Samstag; Sonntag optional) durchzuführen. Der/die Auftragnehmer(in) stimmt sich vor Auftragsdurchführung mit der Stadt Bad Aibling bzw. der ausschreibenden Stelle AIB-KUR GmbH & Co. KG ab und macht sich vor Ort ein Bild von der Situation. Der/die Auftragnehmer(in) anerkennt die jeweilige Verkehrs- und Parksituation entlang der Linienführung gem. Straßenverkehrsordnung (StVO) als Leistungsbedingung. Der/die Auftragnehmer(in) hat die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Ansprechpartner/innen bzw. Koordinatoren/Koordinatorinnen (Fahrdienstleitung) täglich von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr sicher zu stellen (Anwesenheit / kein Anrufbeantworter). Zu der von dem/der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin(in) geschuldeten Beförderungsleistung gehört auch die Hilfe beim Ein- und Ausstieg der zu befördernden Personen in das Fahrzeug hinein bzw. aus diesem heraus. Das Rauchen im Fahrzeug ist generell untersagt. Für die Beförderung sind ausschließlich Fahrzeuge einzusetzen, in denen generell nicht geraucht wird. Der/die Auftragnehmer(in) stellt sicher, dass das jeweilige Fahrpersonal gesundheitlich in der Lage ist, seinen Fahrdienst auszuführen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der/die Fahrer/in, solange sie oder Angehörige ihrer häuslichen Gemeinschaft an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes leiden, die Fahrtätigkeit nicht ausüben dürfen. Insbesondere hat der/die Auftragnehmer(in) die Regelungen des § 9 BOKraft einzuhalten. Der/die Auftragnehmer(in) sorgt dafür, dass die Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und vergleichbarer Vorschriften ausreichend bekannt und konsequent beachtet werden. Der/die Auftragnehmer(in) ist verpflichtet, eine geeignete Person mit der Koordination des Fahrdienstes (Fahrdienstleitung) zu beauftragen. Es die Aufgabe der Fahrdienstleitung, während des Fahrbetriebes im Zweifelsfall jederzeit erreichbarer Ansprechpartner zu sein für die Auftraggeberin, um situationsgerecht zu reagieren.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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Vollständiges Auftraggeberprofil

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, Transportdienste - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Regionalverkehr Oberbayern GmbH 15 k. A. Sep 2026
Malteser Hilfsdienst gGmbH 12 €12,8M Sep 2026
Hasenkamp Internationale Transporte GmbH 9 €9,5M Sep 2026
Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH 9 k. A. Aug 2026
Egenberger GmbH & Co.KG 7 €69,6M Apr 2026

Grundlage: 751 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

Änderungsverlauf

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