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Deutschland - Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte - Upgrade Kleintier MRT

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Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm, ULMTeC Core Facility Kleintierbildgebung, beabsichtigt, das Upgrade des vorhandenen 11.7 Kleintier-MRT-Scanners durchzuführen. Die Modernisierung ist erforderlich, um den gestiegenen Anforderungen wissenschaftlicher Forschungsprojekte gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit der Einrichtung zu sichern. Der Auftrag wurde von dem Universitätsklinikum Ulm im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii der Richtlinie 2014/24/EU vergeben, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Das Upgrade erfolgt unter Weiterverwendung des bestehenden Magneten; nur der Hersteller des Bestandsgeräts oder ein autorisierter Leistungserbringer kann die Leistung erbringen.

Beschreibung

Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm, ULMTeC Core Facility Kleintierbildgebung, beabsichtigt, das Upgrade des vorhanden 11.7 Kleintier MRT-Scanners durchzuführen. Die Modernisierung ist erforderlich, um den gestiegenen Anforderungen wissenschaftlicher Forschungsprojekte auch künftig in vollem Umfang gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit der Einrichtung nachhaltig sicherzustellen. Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii der Richtlinie 2014/24/EU Die Beschaffung erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung eines bereits vorhandenen Kleintier MRT-Systems durch ein umfassendes Systemupgrade unter Weiterverwendung des bestehenden Magneten. Die Maßnahme erfordert die vollständige technische und funktionale Kompatibilität sämtlicher neu zu installierender Hard- und Softwarekomponenten mit dem vorhandenen Magneten sowie den bestehenden infrastrukturellen und systemtechnischen Rahmenbedingungen. Aufgrund der herstellerspezifischen Ausgestaltung des vorhandenen Kleintier MRT-Systems und der zwingend erforderlichen Integration der neuen Komponenten in die bestehende Systemarchitektur kann die Leistung ausschließlich durch den Hersteller des Bestandsgeräts bzw. einen von diesem autorisierten Leistungserbringer erbracht werden. Andere Wirtschaftsteilnehmer sind technisch nicht in der Lage, ein funktionsfähiges, den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechendes Upgrade unter Beibehaltung des vorhandenen Magneten bereitzustellen. Ein Wechsel des Herstellers würde die vollständige Ersetzung des bestehenden Kleintier MRT-Systems einschließlich des Magneten erfordern und damit zu erheblichen technischen Inkompatibilitäten sowie unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. Darüber hinaus würden erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit, Validität und Betriebssicherheit der Forschungsinfrastruktur entstehen. Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern ergibt sich unmittelbar aus den technischen Besonderheiten des vorhandenen Systems und den Anforderungen an dessen Erweiterung und Ertüchtigung. Die Voraussetzungen des Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii der Richtlinie 2014/24/EU sind daher erfüllt. Das Upgrade des Kleintier MRT-Systems dient der nachhaltigen Modernisierung und Leistungssteigerung des bestehenden Geräts. Aufgrund der beabsichtigten Weiternutzung der zentralen Systemkomponente ist die Maßnahme herstellergebunden. Darüber hinaus belegen die nachfolgend dargestellten technischen Alleinstellungsmerkmale, dass ausschließlich das angebotene System die Anforderungen des Auftraggebers in vollem Umfang erfüllen kann. Es wurde festgestellt, dass die geplante Aufrüstung des bestehenden präklinischen MRT-Systems die Integration neuer Hardware- und Softwarekomponenten in eine proprietäre Systemplattform erfordert. Um die vorhandene Infrastruktur, Funktionalität und Leistungsfähigkeit des Systems aufrechtzuerhalten, ist eine vollständige Kompatibilität mit der bestehenden Systemarchitektur erforderlich. Die Durchführung der Aufrüstung setzt detaillierte Kenntnisse der zugrunde liegenden Systemarchitektur, der Elektronik, der Firmware, der Software sowie der Datenverwaltungsumgebung voraus. Darüber hinaus sind validierte Schnittstellen sowie die erforderlichen Nutzungs- und Zugriffsrechte notwendig, um eine technisch einwandfreie Integration und den anschließenden Betrieb des Systems sicherzustellen. Die Aufrüstung muss die vollständige Kompatibilität auf allen Systemebenen gewährleisten, insbesondere hinsichtlich: Hardware und Steuerelektronik Firmware und Softwareumgebung HF- und Gradienten-Subsysteme Datenerfassung, Rekonstruktion und Datenverwaltung Aufgrund der technischen und systembedingten Anforderungen kommt für die Durchführung der Aufrüstung ausschließlich ein Anbieter in Betracht, die über die erforderlichen Rechte, Schnittstellenzugänge sowie umfassende Kenntnisse der bestehenden Plattform verfügen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf Technologien zu richten, die auf proprietären oder patentrechtlich geschützten Verfahren basieren, einschließlich der bereits installierten Kryosondentechnologie. Für die Integration solcher Komponenten in eine aufgerüstete MRT-Plattform sind umfassende Kenntnisse der zugrunde liegenden Technologie, der relevanten Schnittstellen sowie der erforderlichen Validierungsverfahren notwendig. Die erforderlichen Anpassungs- und Validierungsmaßnahmen müssen durch einen Anbieter erfolgen, der über die notwendigen technischen Informationen, Zugriffsrechte und Freigaben verfügt, um die ordnungsgemäße Einbindung der vorhandenen Komponenten sicherzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen: Einhaltung der Spezifikationen und technischen Vorgaben des ursprünglichen Systemdesigns Berücksichtigung bestehender Schutzrechte sowie proprietärer Technologien Aufrechterhaltung der nachgewiesenen Leistungs-, Zuverlässigkeits- und Sicherheitsanforderungen Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das aufgerüstete System weiterhin als technisch abgestimmte und vollständig integrierte Plattform betrieben werden kann, ohne die Funktionalität oder Leistungsfähigkeit bereits vorhandener Komponenten zu beeinträchtigen. Im Hinblick auf die vorhandene Kryosondentechnologie sind insbesondere folgende Aspekte nachzuweisen: Vollständige Kompatibilität mit der aufgerüsteten HF-Signalkette Erhalt der kryogenen Leistungsmerkmale und der damit verbundenen Empfindlichkeitsvorteile Aufrechterhaltung eines optimalen Signal-Rausch-Verhältnisses (SNR) sowie der Systemstabilität Ein Eingriff durch Dritte könnte keine entsprechend nachgewiesene Gewähr dafür bieten, dass die Leistungsmerkmale und technischen Spezifikationen des bestehenden Systems unverändert erhalten bleiben. Darüber hinaus muss die Aufrüstung die Kontinuität der Forschungsaktivitäten gewährleisten durch: die fortgesetzte Nutzung bestehender MRT-Protokolle und -Sequenzen die vollständige Kompatibilität mit vorhandenen und historischen Datensätzen die Wahrung von Datenintegrität, Reproduzierbarkeit und etablierten Arbeitsabläufen Diese Anforderungen sind für laufende Forschungsprogramme, Längsschnittstudien sowie die Einhaltung wissenschaftlicher Standards hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit von Daten von wesentlicher Bedeutung. Aufgrund der systemspezifischen Architektur der vorhandenen MRT-Plattform, der spezialisierten Empfangstechnologie sowie der Notwendigkeit, die vollständige Kompatibilität mit der bestehenden Hardware-, Software- und Datenumgebung sicherzustellen, kann die Durchführung des erforderlichen Upgrades nur durch einen Anbieter erfolgen, der nachweislich die nahtlose Integration in das installierte Gesamtsystem gewährleisten und die technischen sowie betrieblichen Anforderungen vollständig erfüllen kann. Alle o.g. Funktionalitäten und Applikationen können nach eingehender Markterkundung nur von einem Hersteller realisiert werden und sind für den aktuellen und perspektivischen Betrieb des Kleintier MRT-Systems von zentraler Relevanz.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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