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Deutschland - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten - Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Schwäbisch Gmünd Süd

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  1. Veröffentlicht
  2. Frist 28 Tage offen
  3. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Die Stadt Schwäbisch Gmünd (nachfolgend „Auftraggeberin“) beabsichtigt in Schwäbisch Gmünd ein passives FTTB/H-Glasfasernetz zu errichten. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind die Lose 4 - Südost (Bargau) und Los 5 - Südwest (Metlangen/Reitprechts). Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist es, losweise Angebote von Unternehmen einzuholen, die in der Lage sind, für die Auftraggeberin die erforderlichen Arbeiten zur Errichtung des passiven Netzes durchzuführen. Das beinhaltet u.a. die hierfür erforderlichen Bauleistungen, insbesondere Vermessungsarbeiten, Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise, Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten sowie Dokumentation. Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 43,4 km Verlegestrecke - davon 12,6 km in Bestand und 8,4 km Hausanschluss-Trasse), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 479 Hausanschlüssen und ca. 20 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 14.09.2020 sowie die Änderungsbescheide vom 29.08.2023 und vom 17.11.2025 ist als Anlage A und der vorläufige Förderbescheid des Landes vom 23.08.2021 sowie die Änderungsbescheide vom 04.10.2023 und vom 27.11.2025 als Anlage B beigefügt.; Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Stadt Schwäbisch Gmünd unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 32 km Verlegestrecke - davon 6 km Bestand, 5 km Hausanschluss-Trasse und 1 km Grabenteilung) Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 151 Hausanschlüssen und ca. 5 Vortrieben, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 14.09.2020 sowie die Änderungsbescheide vom 29.08.2023 und vom 17.11.2025 ist als Anlage A und der vorläufige Förderbescheid des Landes vom 23.08.2021 sowie die Änderungsbescheide vom 04.10.2023 und vom 27.11.2025 als Anlage B beigefügt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

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