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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 3 Tagen Vorinformation

Deutschland - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - Weiterbetrieb und Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform redy

Angekündigt Deutschland Düsseldorf IT-Dienstleistungen

Auftraggeber Rheinbahn AG

Eckdaten

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  1. Veröffentlicht

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Rheinbahn vergibt den Weiterbetrieb und die Weiterentwicklung ihrer Mobilitätsplattform redy. Der Auftrag wird direkt an die Better Mobility GmbH vergeben, da die redy-App ein White-Label-Produkt dieses Unternehmens ist, das die Rheinbahn im Rahmen einer zeitlich befristeten Überlassung von Software nutzt. Die definierten Anforderungen in ihrer umfangreichen Fülle und Kombination können aus technischen Gründen durch keinen anderen potentiellen Bieter erfüllt werden, weshalb kein Wettbewerb besteht. Es handelt sich um eine Änderungsbeauftragung zu einer Bekanntmachung vom 21.10.2019. Der Vertragsschluss ist erst zehn Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich.

Beschreibung

Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb. Die Lieferung kann ausfolgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen. Erläuterung: Eine Vergabe von dem Weiterbetrieb und der Weiterentwicklung der Mobilitätsplattform redy ist nur an die Better Mobility GmbH durchführbar, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 3 b) SektVO vorhanden ist. Die definierten Anforderungen in ihrer umfangreichreichen Fülle und Kombination sind durch keine anderen potentiellen Bieter möglich. Die redy-App ist ein „White Label“-Produkt des Unternehmens Better Mobility GmbH, die Rheinbahn nutzt dieses Produkt im Rahmen einer zeitlich befristeten Überlassung von Software. Demnach ist die Better Mobility Inhaber der Software und hat alleinig den Zugriff, die Software gemäß den Vorgaben des Auftraggebers für das Produkt redy weiter zu entwickeln. Bei dieser Beauftragung handelt sich um eine Änderungsbeauftragung zu unserer Bekanntmachung E44276722 vom 21.10.2019. Folgerichtig wäre ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb irreführend und der damit verbundene Aufwand zeitlich und wirtschaftlich unzweckmäßig für alle Marktteilnehmer. Die vergaberechtlichen Grenzen der Leistungsbestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstands sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive, auftragsbezogene und tatsächlich vorhandene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Eine künstliche und damit unzulässige Einschränkung des Wettbewerbs liegt damit nicht vor. Das Datum des Vertragsschlusses mit der Better Mobility GmbH kann nicht eingetragen werden, da dieser Tag erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung möglich ist. Die Vergabestelle kann im Eintragungszeitpunkt nicht genau bestimmen, wann die Frist von 10 Kalendertagen beginnt, da die Veröffentlichung durch das Amtsblatt vorgenommen wird und in der Regel mehrere, nicht genau zu bestimmende Tage in Anspruch nimmt. Die Vergabestelle weist daher darauf hin, dass der Vertragsschluss zwischen der Rheinbahn AG und der Better Mobility GmbH 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen wird. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Name und Anschrift des Auftragnehmers: Offizielle Bezeichnung: Better Mobility GmbH Postanschrift: Lombardenstraße 24 Ort: Aachen NUTS-Code: Hamburg (DEA2D) Postleitzahl: 52070 Land: Deutschland Internet-Adresse: https://www.bettermobility.de/

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Rheinbahn AG

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
70
Zuschläge
8
insgesamt vergeben
22,6 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Für diesen Auftraggeber sind in diesem Sektor noch keine Vergaben erfasst. Übliche Gewinner, IT-Dienstleistungen - Deutschland

Unternehmen Zuschläge Vergebenes Volumen Letzter Zuschlag
Telekom Deutschland GmbH 53 213,8 Mio. € Sep 2026
SoftwareONE Deutschland GmbH 25 4,8 Mio. € Jul 2026
adesso SE 23 1,1 Mio. € Aug 2026
SVA System Vertrieb Alexander GmbH 22 5,0 Mio. € Okt 2026
SAP Deutschland SE & Co. KG 20 20,6 Mio. € Okt 2026

Grundlage: 2541 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.

12 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich IT-Dienstleistungen
7.074
Median der offenen Bekanntmachungen
900.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · IT-Dienstleistungen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.652
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
4%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.054

Auf Grundlage von 2.541 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

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